In einer Entscheidung vom 01.07.2021 hat der Bundesgerichtshof den deutschen Waffenhersteller Sig Sauer zur Herausgabe der Umsatzerlöse eines Waffenverkaufes nach Kolumbien verurteilt. Wegen der Menschenrechtslage durften zwischen 2009 und 2011 keine deutschen Waffen nach Kolumbien geliefert werden. Sig Sauer gab an, dass die Produktion von 38.000 Pistolen für die USA vorgesehen seien. Tatsächlich wurden sie über eine Tochtergesellschaft nach Columbien geleitet. Der Bundesgerichtshof hat nun die Einziehung der Umsatzerlöse aus dem Waffengeschäft höchstrichterlich gebilligt und setzt damit ein Zeichen, dass neben (empfindlichen) Strafen die Gewinnabschöpfung als besondere Sanktion zulässt. Der Waffenhersteller Heckler & Koch hat vor kurzem ähnliches erlebt.

 

[BGH, Urteil vom 01.07.2021, Az. 3StR 518/19]