Kein Fahrerlaubnisentzug bei nur leichter Demenz
Ist das Gedächtnis und Erinnerungsvermögen schlecht, reicht dies für ein Fahrerlaubnisentzug noch nicht aus. Es kommt vielmehr auf den sonstigen kognitiven Zustand und die Reflexionsfähigkeit des Betroffenen an. Zieht ein Amtsarzt seine Erkenntnisse über eine leichte oder mittelschwere Demenz und die sonstigen Kriterien nur aus der Patientenakte, reicht dies auch nicht aus. Der Arzt muss sich ein persönliches Bild vom Betroffenen machen, denn eine theoretische Vermutung reicht nicht für den Entzug der Fahrerlaubnis.
Pflichtteilsberechtigter hat Auskunftsanspruch gegen den Erben
Der Pflichtteilsberechtigte kann vom Erben Auskunft über den Bestand des Nachlasses verlangen. Er kann auch verlangen, dass der Wert des Nachlasses ermittelt wird. Der Wert der Nachlassgegenstände wird durch ein Gutachten eines unparteiischen und unabhängigen Sachverständigen ermittelt. Die dafür anfallenden Kosten fallen dem Nachlass zur Last. Es sind folglich Nachlassverbindlichkeiten. Der Erbe ist vorschusspflichtig.
Digitales Erbe wird immer wichtiger
Der Tod kommt entweder plötzlich oder kündigt sich an. Viele sind auf diese beiden Fälle nicht vorbereitet, schon gar nicht hinsichtlich ihres digitalen Nachlasses. Dabei werden unsere Daten uns regelmäßig überleben. Das hat in virtueller Hinsicht erhebliche Auswirkungen: Texte, Fotos, Videos, E-Mails, WhatsApp-Nachrichten und Online-Chats überleben uns, wenn wir nichts dagegen tun, insbesondere auch zum Teil Intimes. Sollen die Erben (Frau, Mann, Kinder, Eltern) das alles zu Gesicht bekommen? So mancher hat seine Erinnerung nach seinem Tod damit stark verzerrt.
Beim Vererben von Immobilien nicht bis zum Tod warten
Einfach warten bis man stirbt, kann für die Erben später zu einem ernsthaften Problem werden. Der Immobilien-Boom der letzten Jahre sowie die Änderung der Steuerrechtsprechung haben dazu geführt, dass der Steuerfreibetrag heute schneller erreicht wird als noch vor wenigen Jahren. Die Folge: Der Erbe muss Steuern zahlen, selbst wenn er die Immobilie behält.
Hat eine Immobilie beispielsweise einen Wert von mindestens € 600.000, hat das einzige Kind einen Steuerfreibetrag von € 400.000. Damit sind € 200.000 steuerpflichtig. Das hat schnell eine Steuerpflicht für € 24.000 zur Folge.
Um so etwas zu verhindern, gibt es zu Lebzeiten taugliche Schenkungsmodelle, wie beispielsweise die vorzeitige Übertragung einer Immobilie mit gleichzeitiger Einräumung eines Nießbrauchrechts.
Erbausschlagung schützt nicht zwangsläufig vor der Pflicht zur Übernahme von Beerdigungskosten
Verstirbt ein Angehöriger, muss zunächst geklärt werden wer die Erben sind. Daneben, ob und wie viel sie erben.
Ist ein Nachlass etwa überschuldet, besteht grundsätzlich die Möglichkeit das Erbe auszuschlagen. Oftmals gehen die Hinterbliebenen davon aus, dass wenn sie das Erbe ausschlagen, auch keine Kostenübernahmepflicht im Hinblick auf die Beerdigung besteht.
Die Ausschlagung des Erbes verhindert jedoch nicht, dass die Beerdigungskosten des Erblassers dennoch den Verwandten auferlegt werden können. Dazu können sogar Geschwister, Schwager, Neffen oder Nichten verpflichtet sein.
Grundsätzlich gilt: