Anspruch auf Dankesformel im Arbeitszeugnis?
Das Bundesarbeitsgericht (BAG) verwehrt Arbeitnehmern einen Rechtsanspruch auf die Aufnahme einer positiven Schluss-, Dankes- oder Bedauernsformel oder guter Zukunftswünsche. Eine Dankesformel und gute Wünsche seien zwar geeignet, ein Zeugnis als solches aufzuwerten, es seien jedoch „fakultative Zusätze“, auf die kein subjektiver Rechtsanspruch bestehe (§109 GewO). In Abweichung von der bisherigen Rechtsprechung hat nun das LAG Düsseldorf ein solchen Anspruch unter bestimmten Voraussetzungen behagt. Bei einer insgesamt überdurchschnittlichen Zeugnisbewertung erscheine ein Zeugnis ohne Dankes- und Zukunftsklausel als solches widersprüchlich und lückenhaft. Deshalb besteht bei überdurchschnittlich guten Zeugnissen ein Zeugnisberichtigungsanspruch.
Razzia bei Engels & Völkers - warum?
Vermittler und selbstständiger Makler könnten als scheinselbstständig einzustufen sein. Insgesamt geht es um 18 Durchsuchungen beim Immobilienunternehmer Engel & Völkers am 10.12.2024.
Nach Angaben der Staatsanwaltschaft besteht der Verdacht, dass Makler oder Vermittler als Selbstständige gemeldet sind, um Sozialversicherungsabgaben zur sparen, obwohl diese Personen in die Arbeitsprozesse der Geschäftsleitung oder eines Bürobetriebes integriert sind und von dort auch noch Weisungen erhalten.
Das Problem Scheinselbstständigkeit kann sich nicht nur auf das Unternehmen Engels & Völkers beschränken, sondern auf eine ganze Reihe von Maklern und Vermittlern in der Immobilien- und auch in der Versicherungsbranche.
Testament trotz Demenz?
Wer wegen krankhafter Störung der Geistestätigkeit, Geistesschwäche oder Bewusstseinsstörung nicht in der Lage ist, die Bedeutung einer von ihm abgegebenen Willenserklärung einzusehen und nach dieser Einsicht zu handeln, kann kein Testament errichten (§ 2229 Abs. 4 BGB).
Grundsätzlich geht der Gesetzgeber davon aus, dass derjenige, der seinen „letzten Willen“ niederschreibt weiß, was er tut.
Erste Grundsteuerbescheide werden verschickt – für viele wird es richtig teuer
Das Magazin Focus und die Tageszeitung Welt berichten, dass Berlin als erste Großstadt neue Grundsteuerbescheide verschickt hat. Für viele Eigentümer und Mieter (auf diese wird die Grundsteuer oftmals umgelegt) wird es jetzt richtig teuer. In einzelnen Fällen steigt die jährliche Grundsteuer von bisher € 270,00 auf knapp € 1.000,00. Nicht selten ist die Anhebung der Steuer doppelt bis dreimal so hoch wie bisher. Aber auch wenn es weniger sind, führt die Anhebung der Grundsteuerbescheide über mehrere Jahre hinweg zu einer schleichenden Enteignung. Der Staat kassiert ab, obwohl er den Eigentümern und Grundstücksnutzern keine Vorteile bringt. Es wird schlicht abkassiert.
Klage gegen zu niedrige Pflegeeinstufung oftmals empfehlenswert
Rund ein Drittel der Antragsteller sind mit ihrer Einstufung in die Pflegestufe unzufrieden. Nicht selten zu Recht. Oftmals werden die Betroffenen vom Medizinischen Dienst der Krankenkassen (MDK) in die falsche Pflegestufe eingruppiert. Nicht selten ist der Betroffene auf die Begutachtung durch den MDK nur schlecht vorbereitet. Im Vorfeld sollte jeder eine Pflege-Beratung einholen, damit die Betroffenen wissen, was auf sie zukommt. Oft wird die Ablehnung durch den MDK damit begründet, dass angeblich die erforderlichen Pflegezeiten nicht erreicht werden. Um hier nicht einer Fehleinschätzung oder Willkür ausgesetzt zu sein, empfehlen wir unserer Mandantschaft die Führung eines Pflegetagebuches, worin über einen längeren Zeitraum sämtliche Verrichtungen, wie die Grundpflege und die hauswirtschaftliche Versorgung betreffen, notiert werden. Hier geht es im wahrsten Sinne des Wortes um die letzte Minute. Der MDK ist verpflichtet, ein solches Pflegetagebuch zu berücksichtigen. Kommt der Gutachter zu einem niedrigeren Ergebnis, sollte man sich nicht damit abspeisen lassen, dass man jederzeit einen neuen Antrag stellen könnte. Die Ansprüche für die Vergangenheit sind verloren, wenn man gegen eine Ablehnung nichts unternimmt. Wer einen Widerspruch einlegt oder einlegen will oder Klage erheben muss, sollte dies nicht aus falschem Scham unterlassen. Man kann jederzeit einen versierten Anwalt hinzuziehen, der einen dann berät und vor allem bei den Gerichtsterminen vertritt. Die Erfolgsquote spricht dafür, dass ein Großteil der MDK-Gutachten fehlerhaft sind.