Noch eine Strafanzeige gegen die Verteidigungsministerin Lambrecht
Zwischenzeitlich hat ein weiterer Jurist Strafanzeige gegen Christine Lambrecht erstattet wegen des Anfangsverdachts auf Verletzung des Dienstgeheimnisses und der Verletzung anderer Dienstpflichten im Zusammenhang mit einem Hubschrauberflug in Begleitung ihres 21-jährigen Sohnes und anschließendem Urlaub auf Sylt.
Wir hatten die Verteidigungsministerin schon Anfang April angezeigt wegen des Verdachts der unterlassenen Hilfeleistung im Sinne des § 323 c StGB, weil zugesagte Waffenlieferungen zum Teil bis heute nicht erfüllt sind und deswegen in der Ukraine laufend Menschen zusätzlich unnötig sterben müssen. Die Staatsanwaltschaft Berlin tut sich schwer damit. Die Staatsanwaltschaft möchte in der Sache nicht ermitteln mit dem Argument: § 323 c StGB umfasst keine strafrechtlich sanktionierte Solidarpflicht der Bundesregierung bzw. ihrer Mitglieder für Staaten, die an kriegerischen Auseinandersetzungen im Ausland beteiligt sind. Es sei lediglich eine politische Entscheidung, die abhängig von vorhandenen Möglichkeiten und in Abstimmung mit anderen, der EU und der NATO angehörenden Staaten letztlich durch die Bundesregierung getroffen wurde. Der Regierung der Ministerin stünde deshalb ein weit reichender Gestaltungsspielraum zu.
Dieselskandal erreicht Suzuki: Verdacht von 22.000 manipulierten Fahrzeugen
In diesen Tagen haben Staatsanwälte europaweit Büros von Suzuki und der Mutter Steellantis durchsucht. Auch bei diesen Automarken geht es um manipulierten Dieselmotoren. Suzuki steht im Verdacht, bis 2018 etwa 22.000 Diesel-Fahrzeugen mit illeganlen Abschlateinrichtungen verkauft zu haben. Die Kunden seien insoweit getäuscht und damit betrogen worden.
Christine Lambrecht ist als Verteidigungsministerin völlig ungeeignet
Im Juni 2020 war Christine Lambrecht noch Justizministerin. Wegen ihrer Fehlleistungen als Ministerin wurde von uns schon die einzig sinnvolle Konsequenz hieraus gefordert: Sie soll ihren Posten räumen. Leider kam es anders. In einer „Seitwärtsbewegung“ wurde sie zur Verteidigungsministerin.
Aber auch auf dieser Position schadet sie dem Amt, dem Land, eigentlich jedem. Und jetzt wird bekannt, die Verteidigungsministerin nimmt bei ihren Regierungsflügen regelmäßig ihren Sohn mit. Der ist 21. Gut, sie hat erklärt, dass sie die Flüge für ihn extra bezahlt. Aber das, was sie als Begründung angibt, disqualifiziert sie doppelt. Eigentlich ist der Fall Lambrecht noch schlimmer, als der von Anne Spiegel. Frau Spiegel erklärte, dass sie unbedingt Urlaub gebraucht habe und deshalb trotz höchster Krise sich mehrere Wochen nach Frankreich verabschiedet hat. Konsequenz war, dass die Ministerin nicht mehr haltbar war.
Christina Lambrecht gibt nicht an, dass dies eine Ausnahme war, sondern dass dies Regelalltag sein soll. Sie verteidigt sich damit, dass sie sehr wenig Zeit für Privatleben und insbesondere für den Kontakt mit ihrem Sohn habe. Das soll eine plausible Begründung sein? Wenn in der größten Nachkriegskrise, die Deutschland, Europa und die Welt erlebt, die Verteidigungsministerin von Deutschland bei ihrem Job ihren Sohn mitnimmt, damit sie mit ihm nebenbei Zeit verbringen kann (zum Spielen ist er zu groß), dann stimmt was im Kopf der Ministerin nicht. Sie hat vollen Einsatz zu leisten für das Amt, wenn Sie „bei der Arbeit“ ist und sich vollkommen einzusetzen. Was machen wir, wenn jetzt noch ihre Mutter krank wird und im Rollstuhl sitzt? Will sie die auch mitnehmen?!
Schon bei einmaliger Trunkenheitsfahrt unter 1,6 Promille droht MPU
Zur Klärung von Zweifeln an der Fahreignung ist auch dann ein medizinisch-psychologisches Gutachten (sog. MPU) beizubringen, wenn der Betroffene bei einer einmaligen Trunkenheitsfahrt mit einem Kraftfahrzeug eine Blutalkoholkonzentration (BAK) von weniger als 1,6 Promille aufwies, bei ihm aber trotz einer Blutalkoholkonzentration von 1,1 Promille oder mehr keine alkoholbedingten Ausfallerscheinungen festgestellt wurden.
Das Bundesverwaltungsgericht entschied jetzt: In einem solchen Fall begründet dies die Annahme von einem künftigen Alkoholmissbrauch. Die dadurch hervorgerufenen Zweifel an der Fahreignung muss die Fahrerlaubnisbehörde dann durch die Anforderung einer MPU klären.
Mord auf dem Mond – wäre das überhaupt strafbar?
Seit das kanadische Parlament letzte Woche eine Änderung des Strafgesetzbuches verabschiedet hat, welche die Verbrechensverfolgung auf dem Mond ermöglicht, drängt sich die Frage auf, wie Verbrechen auf dem Mond zu ahnden sind.
Insbesondere die Frage: Ist Mord auf dem Mond strafbar?
Wäre der Mond ein rechtsfreier Raum, müsste eine Strafbarkeit grundsätzlich verneint werden.
Dies ist in Zeiten, in denen Grundstücke auf dem Mond käuflich erworben werden können, immer mehr Mondmissionen stattfinden und sogar Weltraumtouristen nichts Außergewöhnliches mehr sind jedoch nur schwer vertretbar und daher strikt abzulehnen.
Mangels Staatsgebiets, Staatsgewalt und Staatsvolk ist der Mond unstreitig auch kein Staat.
Vielmehr handelt es sich bei dem Mond um einen internationalen Gemeinschaftsraum, in dem durch steigendes Menschenaufkommen Regeln und Gesetze gelten müssen. Aus diesem Grund existiert bereits der sogenannte „Weltraumvertrag“, dieser umfasst jedoch kein Strafrecht und hilft somit bei der Verfolgung eines Mordes auf dem Mond nicht weiter.