Salvatorische Klauseln in AGBs sind eher schädlich als dass sie was nützen
Beinahe jeder kennt sie: am Ende von Verträgen finden sich Formulierungen, adss der Vertrag auch gelten soll, wenn er nicht gilt usw. wie bspw.:
Fatal unterschätzt: Tierquälerei durch Lichtverschmutzung
Hierauf weist das Infoportal ntv-Wissen in einem Artikel vom 16.05.2022 hin. Lichtverschmutzung liegt vor, wenn der Tag-Nacht-Rhythmus des natürlichen Sonnenlichts gestört wird, weil Menschen in vielen Bereichen die Nacht zum Tag machen.
Für Kühe, die keine Armbanduhr tragen, ist das fatal. Andere Tiere tragen auch keine Uhr. Deshalb bedeuten Störlichter der Nacht Stress für die Tiere. Das beginnt von der Beleuchtung regionaler Denkmäler, Flutlicht von Fußballplätzen auf dem Land, Straßenlaternen am Stadtrand, Stirnlampen von Joggern und alles für was künstliche Lichtquelle eingesetzt wird, stört den Bereich der Tierwelt. Hierauf weist die Chronobiologin Stefanie Monecke in NTV ausdrücklich hin: „Lichtverschmutzung ist wahrscheinlich eine Hauptursache des globalen Artensterbens. Am Beispiel Straßenlaterne kann man oft im Licht Insektenschwärme sehen, die solang um die Lichtquelle suchen, bis sie ermüden oder verbrennen. Die ganze Nahrungskette gerät damit durcheinander. Fledermäuse, die bekanntlich im Dunkeln jagen, suchen sich andere, oftmals kleinere, Jagdreviere. Vögel werden durch Lichtstörung in ihrem Zeitenrhythmus empfindlich gestört.
Wenn Presseartikel manipulativ sind
Vorweg: Es mag sein, dass die Darstellung in diversen Presseartikeln am Ende vertretbar ist bzw. der Journalist auch in der Bewertung recht hat. Darf er aber über Tatsachen hinaus seine Meinung einfach so mit einflechten? Dürfen sachliche Artikel manipulativ sein?
Ich denke: Nein. Wenn das der Fall ist, sollte ein Artikel zwingend als Kommentar (Meinung) gekennzeichnet werden und nicht nur als News.
Wie wird berichtet? Das Nachrichtenmagazin „Focus“ berichtet am 24.08.2022 mit der Überschrift „Auf dem Beifahrersitz hockt Mutti: Porsche-Protzer (17) rast mit 200 durch 120er-Zone“
Was ist wirklich geschehen?
Ein 17-Jähriger, der im Besitz einer Prüfbescheinigung für „begleitetes Fahren ab 17“ ist, war auf der Autobahn mit 200 km/h unterwegs, obwohl ein Teilabschnitt auf 120 km/h begrenzt war. Gefährdet wurde niemand. Einen Unfall gab es auch nicht. Die Geschwindigkeitsbegrenzung war deshalb ausgeschildert, weil in dem Bereich keine Seitenstreifen vorhanden waren. In solchen Fällen wird die Höchstgeschwindigkeit regelmäßig auf 120 km/h begrenzt.
Der ungestüme Herr Lehmann
Wer mit einer Kettensäge die Balken des Garagenfirst auf des Nachbars Grundstück zersägt, begeht Sachbeschädigung. Wenn das noch eine Überwachungskamera filmt, hilft „bestreiten“ nicht weiter. Die einzig sinnvolle Verteidigung könnte allenfalls dahin gehen, dass die Garage illegal erstellt worden wäre und deshalb ohnehin abgerissen werden müsste.
Nachdem der ehemalige Bundestorhüter schon wiederholt außerhalb des Spielfeldes „auffällig“ geworden ist, äußert zumindest ein Jurist, Rechtsanwalt Adam Ahmet, Zweifel an Lehmanns Schuldfähigkeit. Es darf aber ebenso bezweifelt werden, dass sich Jens Lehmann aus Gründen der Verteidigung die Einholung eines Gutachtens über mangelnde Impulskontrolle wünscht.
Cannabis im Straßenverkehr – auf welchen THC-Grenzwert kommt es an?
Die bevorstehende Legalisierung von Cannabis in Deutschland hat zwangsläufig Auswirkungen auf den Straßenverkehr. Bald dürfte es mehr Autofahrer geben, die mit THC im Blut am Steuer sitzen. Stellt sich die Frage, ab welchem Grenzwert man diese Fahrer bestrafen soll.
Bisherige Rechtslage:
Bisher wird eine Drogenfahrt ab einem Wert von einem Nanogramm THC pro Milliliter Blut angenommen. Dies ist die kleinstmögliche nachweisbare Konzentration.
Problem der bisherigen Rechtslage:
Viele Experten sind der Meinung, der aktuelle Grenzwert der THC-Konzentration sei untauglich, da dieser keine Aussage über die Fahrtauglichkeit trifft. Sollte sich dieser nicht ändern, würden wohl viele Menschen bestraft, die mehr als einmal die Woche Cannabis zum Genuss konsumieren – „auch wenn sie vor der Verkehrsteilnahme eine ausreichend lange Zeit warten“, so der Leiter der Forensischen Toxikologie an der Uni Frankfurt, Stefan Tönnes. Es müsse vielmehr -wie beim Alkohol- ein Grenzwert so festgelegt werden, dass nur berauschte Fahrer sanktioniert werden. Doch ab wann ist man von THC berauscht? Und genau hier liegt das Problem. Anders als bei Alkohol gibt es keine festen wissenschaftlichen Grenzwerte, ab wann von einer Fahruntüchtigkeit auszugehen ist. Und was gilt bei einem Mischkonsum von Alkohol und Cannabis? Man kann nicht einfach Grenzwerte addieren. Es besteht also Handlungsbedarf.
Mögliche neue Rechtslage: