Es mehren sich Anzeichen dafür, dass Martin Winterkorn versuchen wird, sich dem Verfahren bzw. einem Urteil aus gesundheitlichen Gründen zu entziehen. Wenn der größte deutsche Wirtschaftsstrafprozess beginnt, wird der Hauptverdächtige Martin Winterkorn knapp 74 Jahre alt sein. Das Strafmaß für bandenmäßigen Betrug liegt bei zehn Jahren, im zweiten Prozess wegen Börsen Manipulation bei weiteren fünf Jahren. Keine guten Aussichten. Die Staatsanwaltschaft vermutet, dass das Tatzeitraum bereits Juli 2012 anzunehmen ist und Martin Winterkorn nicht erst seit Frühjahr 2014 Bescheid weiß.

Martin Winterkorn gehört zur Corona-Risikogruppe. Sein Verteidiger wird versuchen, den aufwendigen Prozess mit diesem einfachen Argument zu verschlanken. Vor allem hat Martin Winterkorn angeblich zwei Fußoperationen hinter sich und sitzt derzeit im Rollstuhl. Erinnerungen an Harvey Weinstein kommen hoch. Wahrscheinlich ist der Fuß von Winterkorn der am meisten durchleuchtete Fuß, der jemals geröntgt wurde, um möglicherweise ein vorzeitiges Prozessende wegen Verfahrenshindernis herbeizuführen. Das wäre dann die Honecker-Variante. Nur Honecker war todkrank und ist dann auch wenig später gestorben.

Klaus Ott von der Süddeutschen Zeitung zur Frage, ob Martin Winterkorn ins Gefängnis muss: "wohl kaum".

Die Anwohner am Seerhein beklagen sich zu Recht über zunehmenden Lärm, Müll und Urinieren in den Vorgärten sowie aggressives Verhalten durch Alkohol. Dann sind da noch kürzlich Polizisten angegriffen worden. Anfang Juli war in der Nähe noch ein Tötungsdelikt zu beklagen. Und was macht (Noch-) Oberbürgermeister Uli Burchardt? Mal wieder nichts. Nach den Beschwerden sollten die Mitarbeiter des Bürgeramtes prüfen, ob ein Alkoholverbot in den Abend- und frühen Morgenstunden am Herosé möglich ist. Vorauseilend vor dem endgültigen Prüfungsergebnis teilte der „Passivbürgermeister“ Uli Burchardt mit, dass er jetzt schon sagen könne, dass man hierfür keine Rechtsgrundlage habe, weil die Zahlen dies nicht hergeben würden. § 10 a PolG Baden-Württemberg setze voraus, dass es sich um einen sog. „Brennpunkt“ handelt. Lieber Uli! Das steht so gar nicht im Gesetz.

Zwischenzeitlich steht fest: der neue Bußgeldkatalog vom Frühjahr diesen Jahres ist fehlerhaft. Nach beißender Kritik aus Juristenkreisen wurde der neue Bußgeldkatalog neun Wochen später wieder ausgesetzt. In der Zeit vom 28. April bis 2. Juli 2020 haben so manche Verkehrsteilnehmer im Vertrauen auf die Richtigkeit der Bußgeldbescheide ihre Strafe akzeptiert und bezahlt. Jetzt, wo herauskommt, dass die Rechtsgrundlage falsch war, müsste man meinen, dass der Staat die zu viel bezahlten Bußgelder ihren staatstreuen Bürgern zurückzahlt.

 

Wie die „Welt am Sonntag“ berichtet, haben sich die Bundesländer mit dem Verkehrsministerium vielmehr darauf geeinigt, die zu viel gezahlten Gelder in der Regel einzubehalten. Bundesweit geht es wohl um einen zweistelligen Millionenbetrag. Aus Rechtsstaat wird Unrechtsstaat. Verkehrsminister Andreas Scheuer gehört zu den Fettnapfministern in Deutschland. Jetzt hat er sich einen Napf hingestellt, wo gar keiner stand. Warum soll der Staat Gelder behalten, auf die er rechtlich gar keinen Anspruch hat. Auf die Rechtskraft der Bescheide zu pochen, ist für einen Staat schändlich, zudem falsch. Betroffene sollten jetzt formal einen Gnadenerlass stellen. Das sollten Sie auch. Wir werden in dieser Woche den Verkehrsminister noch anschreiben und um eine Generalgnadenamnestie für alle Betroffenen bitten. Tun sie das auch! Wenn Sie betroffen sind, stellen sie bei der Erlassbehörde und beim Verkehrsminister jeweils ausdrücklich schriftlich einen Antrag auf Gnadenerlass.

Wie der Spiegel berichtet, hat das Landgericht Braunschweig eine Anklage gegen vier Topmanager von Volkswagen zugelassen. Dabei geht es um die mutmaßlich überhöhte Bezahlung von Betriebsräten. Dies ist rechtlich als Untreue zum Nachteil des Konzerns zu werten. Betriebsräte sollen in den letzten zehn Jahren bei Volkswagen fürstlich entlohnt worden sein. Allein der Betriebsrat-Chef Bernd Osterloh soll eine nicht zu rechtfertigende Vergütung von über 3,125 Mio. Euro erhalten haben.

Der Strafverteidiger Johann Schwenn gilt in einem Portrait in der „Zeit“ als „Nervensäge der Strafjustiz“. Gerade in aussichtslos anmutenden Fällen konnte Johann Schwenn höchstbeachtliche Erfolge verzeichnen.

 Warum übernimmt er gerade jetzt die Verteidigung des mutmaßlichen "Maddie-Mörder" Christian B.? Vielleicht weil es aussichtslos erscheint, zumindest nach den Presseberichten der nächsten Tage. Aber sind die Beweise für eine Anklage oder gar Verurteilung über 13 Jahre nach der mutmaßlichen Tat so gerichtsfest wie man sie benötigt? Der Täter schweigt, was aus Verteidigersicht fast immer gut ist. Derzeit läuft alles auf ein Indizienverfahren hinaus.