Die Strafverfolgungsbehörden haben im Jahr 2022 bundesweit mehr als 5,2 Millionen Fälle bearbeitet. Das waren über 300.000 Verfahren mehr, als im Vergleich zu 2021. Zwischenzeitlich landet dann noch nur jedes 15. Verfahren nach Anklageerhebung vor Gericht, das waren im Jahr 2022 340.243 Fälle. Die Statistik zeigt, dass im Jahr 2012 es noch jedes 10. Strafverfahren gewesen ist, das vor dem Richter landete (485.525 Anklageerhebungen).

 

Auch die Strafjustiz hat ein Personalproblem. Der Bundesgeschäftsführer des Deutschen Richterbundes beklagt 1.500 fehlende Juristen. Da die Verfahren zu lange dauern, müssen immer wieder dringend Tatverdächtige aus der Untersuchungshaft entlassen werden.

Hautfarbe und Haarfarbe über die aufgefundene DNA möglich - auch erlaubt?

Was bisher nicht erlaubt war, ist jetzt möglich:

 

Bei schweren Verbrechen, wie Vergewaltigung, Mord oder Raub darf die neue DNA -Analyse „DNA-Phänotypisierung“ angewandt werden.

Was bedeutet das? Unter DNA-Phänotypisierung werden genetische Verfahren verstanden, mit denen Rückschlüsse vom Genom auf äußere Merkmale, den Phänotyp einer Person, gezogen werden kann.

Und was genau ist der große Unterschied zu der herkömmlichen DNA-Analyse?

Mit der „normalen DNA-Analyse“ gab es zwei Möglichkeiten:

1. Spur-Spur-Treffer: Die Tatortspur stimmt mit einer bereits in der Datenbank gespeicherten Spur überein. Sie stammt vom gleichen Spurenleger, konnte aber noch keiner Person zugeordnet werden.

2. Spur-Person-Treffer: Die Tatortspur stimmt mit einer Person überein, die in der Datenbank verzeichnet ist.

Um jemanden gefügig zu machen, benötigt man regelmäßig keine Drogen. Man braucht auch keine K.O.-Tropfen, um jemanden willenlos zu machen. Es reicht, wenn die Person harten Turbo-Alkohol trinkt, bspw. Vodka oder Rum.

 

Die meisten Personen sind Vodka-Mischgetränke gewohnt. Die handelsüblichen Vodka-Marken haben meist zwischen 32,5 und 40 %. Schon mit fast 40% pur kann man bei Ungeübten etwas anrichten. Was viele nicht so recht wissen, es gibt auch kräftigen Vodka wie bspw. Rasputin mit 70 % und dergleichen. Wenn man jemandem in dessen Longdrink zur Zitrone, zum Lime, zum Fruchtsaft und zum Zucker eine kräftigen Schuss Rasputin dazugibt, merkt der Konsument erstmal nichts gravierendes. Vielleicht fühlt sich der Drink etwas streng an, man denkt sich aber nichts dabei und nach ein bis zwei Drinks fühlt man sich wie gelähmt. Und das kommt immer wieder vor. Deshalb Vorischt, wenn jemand einem einen ausgibt, vor allem wenn man den Gegenüber (noch) nicht gut kennt. Getränke für "lau" können gefährlich sein. Lieber bestellt man sich selbst ein Extra-Getränk als eines, das einem hingestellt wird.

 

Insgesamt soll Andrea Tandler € 23,5 Millionen an Steuern hinterzogen haben. Die Staatsanwaltschaft München I hat zwischenzeitlich Anklage gegen Andrea Tandler und ihren Lebensgefährten erhoben. Spektakulär ist nicht nur die Höhe der Steuerschuld, sondern auch, dass es sich bei Andrea Tandler um die Tochter des Ex-CSU-Generalsekretärs Gerold Tandler handelt. Offensichtlich alte CSU-Verbindungen haben es Andrea Tandler ermöglicht, mit Maskendeals in der Corona-Zeit ungeheure Provisionsbeträge einzustreichen, die am Ende der Staat bezahlt hat. Aber anscheinend war dies dem Tandler-Team nicht genug. Für ihren Maskendeal wollte das Paar Tandler offensichtlich auch keine Steuern zahlen. In der jetzt veröffentlichten Anklage geht es um nicht gezahlte Einkommenssteuern von € 8,7 Millionen, gemeinschaftlich hinterzogene Schenkungssteuern von € 6,6 Millionen und Gewerbesteuerhinterziehung von €  8,2 Millionen, daneben wird Andrea Tandler Subventionsbetrug vorgeworfen, da sie € 26,5 Millionen Provision aus ihren Maskendeals verschwieg und für ihre Werbeagentur Corona-Soforthilfen von € 9.000 beantragte.

Eine Wohnungsdurchsuchung ist auch rechtmäßig zum Auffinden von sog. Gaffer-Videos. Das Landgericht Bonn hat die Rechtmäßigkeit eines Durchsuchungsbeschluss auf Beschwerde hin bestätigt und einen Fall, in dem die Durchsuchung von Wohnräumen zur Auffindung eines Gaffer-Videos diene, wobei die Hilflosigkeit einer schwerverletzten Person zur Schau gestellt wurde. Hier lag der konkrete Verdacht einer Straftat gem. § 201 a Abs. 1 Nr. 2, Nr. 4   StGB vor.