Am 1. Mai kam es in Hessen bei einem Kreispokal der C-Jugend zu einem üblen verbalen Angriff eines Kindesvaters des FC Kalbach I gegenüber dem Schiedsrichter. Der Vater drohte dem Schiedsrichter. Die Skandal-Szene wurde auch noch gefilmt.

 

Nun fordern die Schiedsrichter des Verbandes mit Konsequenzen, bspw. Streik.

 

Ein solcher Schritt sollte aber erst der letzte sein, weil das im Endeffekt sämtliche Spieler wegen eines übereifrigen Vaters bestrafen würde. Konkret muss  dem Vater, mit aller Konsequenz aufgezeigt werden: Das war völlig daneben! Das ist nicht entschuldbar!! Du hast dir und deinem Sohn geschadet!!!

 

Das angemessene Maßnahmebündel wäre:

 

1.

Die Bedrohung war eindeutig eine Todesdrohung. Ob der Täter vorhat, sie wahrzumachen oder nicht, darauf kommt es nicht an. Auf eine solche Ankündigung kann eine Haftstrafe verhängt werden, erst recht, wenn der Vater schon amtsbekannt wiederholt ein loses Mundwerk hatte. Eine solche Anzeige muss der Schiedsrichter erstatten, dem die Bedrohung gegolten hat.

 

2.

Der Verein und der Verband sollten dem Depp-Vater ein Platz- und Hausverbot für alle Heimspiele und sonstigen Veranstaltungen in Hessen aussprechen. Taucht der Täter dann irgendwo doch auf, macht er sich unmittelbar wegen Hausfriedensbruch strafbar. Ein solches Platz- und Hausverbot ist dauerhaft und sinnvoll.

 

3.

Der Droh-Vater sollte vom Schiedsrichter und möglicherweise auch vom Schiedsrichterverband nach dem sogenannten Gewaltschutzgesetz auf Unterlassung und Abstand gehalten werden. Das kann man durch einen Antrag bei Gericht erreichen mit der Folge, dass selbst bei einer zufälligen Begegnung im Lebensmittelgeschäft, der Täter gehen und einen Mindestabstand herstellen muss.

 

4.

Der Täter sollte auf ein angemessenes Schmerzensgeld in Anspruch genommen werden, dass man gern einem gemeinnützigen Zweck zuführen kann (Jugendaufbauhilfe in Vereinen oder so).

 

5.

Soweit noch nicht geschehen, wäre unmittelbar mit einem Sachbericht das Jugendamt zu informieren. Der Vater hat einen Erziehungsauftrag bezüglich seines eigenen Sohnes. Dem kommt er nicht richtig nach und geht mit schlechtestem Beispiel voran. Soll der Vater seinen Sohn weiterhin erziehen dürfen? Ist der Mann immer so, wenn etwas nicht so läuft, wie er sich das wünscht? Wie geht er mit anderen generell um? Das Jugendamt sollte den Vater genau ins Visier nehmen.

 

6.

Der Verband kann gegen den Verein eine Strafe verhängen. Das ist Sache des Sportgerichts. Aber ist das hier angemessen, wenn ein „Nichtsportler“ sich derart daneben benimmt? Das ist nur dann sinnvoll, wenn ein solches Verhalten nicht ganz überraschend kam oder sogar absehbar war. Wie hat sich der Vater zuvor verhalten?

 

7.

Der Verein sollte sich neben dem Ausschluss der Person überlegen, ob er nicht gegen den Vater vorgeht, wegen empfindlicher Rufschädigung zulasten des Vereins. Auf einmal ist der FC-Kalbach bundesweit bekannt, aber negativ. Das hat der Droh-Vater zu verantworten.

 

8.

Die Bedrohung geschah in der Öffentlichkeit, sie wurde gefilmt. Es gibt ausreichend Zeugen.

 

Die meisten Täter ärgern sich hinterher, wenn es ihnen danach an den Geldbeutel geht und allgemein bekannt wird, dass sie die üble Person waren. So richtig dazu stehen, wollen die meisten im Nachhinein nämlich nicht. Deswegen wirken Namensveröffentlichung in der Regel sehr disziplinierend. Hinter einem Persönlichkeitsrecht kann man sich nur bedingt verstecken und für sich in Anspruch nehmen, wenn man zuvor das gültige Recht bewusst nicht beachtet hat.

 

9.

Erst jetzt sollte man über Streiks nachdenken, wenn die anderen Möglichkeiten tatsächlich schon ausgeschöpft sind. Das ist dann sinnvoll, wenn man mit einem Streik eine Symbolwirkung erreichen will bzw. wenn ein solcher Übergriff nur einer von vielen ist und Schiedsrichter in letzter Zeit die Erfahrungen machen, je niedriger die Klasse, desto niedriger das Umgangsniveau.