Die steuerlichen Besonderheiten im Ruhestand
Immer mehr ältere Menschen können sich vorstellen, auch nach dem Berufsausstieg als Voll- oder zumindest als Teilzeitkraft weiterzuarbeiten. Sei es, weil die Rente finanziell nicht ausreicht oder um Tristheit oder gar Langeweile im Alter vorzubeugen.
Das gesetzliche Renteneintrittsalter steigt jährlich an. Wer aber mindestens 35 Beitragsjahre vorweisen kann, kann mit Abschlägen vorzeitig in Rente gehen. Der Abzug beträgt dabei 0,3 Prozent monatlich. Durch unterschiedliche weitere Parameter ist der Unterschied der regulären Rente zur vorzeitigen Rente allerdings prozentual durchaus höher.
Wer aber mindestens 45 Beitragsjahre erreicht, darf sogar abschlagsfrei früher in Rente gehen.
Renten sind grundsätzlich einkommenssteuerpflichtig, wobei gewisse Freibeträge gelten. Der Rentenfreibetrag wird auf Grundlage des Jahres berechnet, in welchem die Rente erstmalig für das ganze Jahr bezogen wird. Die Höhe des, den Freibetrag festsetzenden, Prozentsatzes bestimmt sich hingegen nach dem Jahr des Renteneintritts. Zudem steht allen Arbeitnehmern der so genannte Grundfreibetrag zu. Dieser wird zum Rentenfreibetrag addiert.
Ergänzend dazu können Rentner seit 2023 beliebig viel Geld hinzuverdienen. Jeder zusätzliche Verdienst muss jedoch versteuert werden. Vor Erreichen der Regelaltersgrenze müssen außerdem alle Sozialabgaben abgeführt werden.
Wann verjähren Pflichtteilsansprüche?
Nicht immer sind Nachkommen auch Erben. Sollte der Erblasser alle oder einen Nachkommen enterbt haben, so steht diesen Personen wenigstens der gesetzliche Pflichtteil zu. Das ist die Hälfte des gesetzlichen Erbteils. Wann muss dieser Anspruch aber gegen wen geltend gemacht werden? Wann verjähren solche Ansprüche? Allgemein gilt: binnen 3 Jahren. Die Frist beginnt mit der Kenntnis von der Enterbung (beispielsweise Testamentseröffnung) und „Wegschenkung“.
Olaf, der Untätige
Wieder mal ein Brandbrief an den, der alles anbrennen lässt.
In Windesheim, Rheinland-Pfalz, sorgt ein 20-jähriger afghanischer Asylbewerber für erhebliche Verunsicherung in der Gemeinde. Der Mann, der im Flüchtlingsheim lebt, hat wiederholt randaliert und wird nun von einem Sicherheitsdienst bewacht, was die Gemeinde jährlich 480.000 Euro kostet. Wir zahlen das. Eigentlich müsste Olaf Scholz für diese Kosten aufkommen. Es braucht dringend ein Gesetz zur Eindämmung von Verschwendung. Siehe dazu https://www.lawinfo.de/index.php/32-ausgewaehlte-rechtsgebiete/strafrecht/1965-die-akte-schlesinger.
Kanzler Scholz erkauft sich zu Lasten des Deutschen Staates und seiner Bevölkerung sehenden Auges und sehender Kosten einfach mal wieder Untätigkeit. Und wenn etwas passiert (bspw. Amoklauf mit Messer, könnte ja sein), wird Olaf und Katharina Dröge, Fraktionschefin der Grünen, erklären, dasss man das "differenziert betrachten" müsse und den Hinterblieben ihr Beileid aussprechen.