Vorsorgevollmacht
Stellen Sie sich vor, Ihnen stößt was zu und Sie überleben! Unfälle (im Ausland) oder plötzliche Krankheiten können einen schnell für eine gewisse Zeit “außer Gefecht” setzen. Für solche Notsituationen ist in den meisten Fällen nichts geregelt. Die Folge ist dann oft, dass zum ursprünglichen Unglücksfall noch eine Reihe vermeidbarer Schwierigkeiten dazukommen. Dabei kann man voraussehbare Risiken durch eine sogenannte Vorsorgevollmacht minimieren.
Der Erbvertrag - Teil 1
1. Inhalt des Erbvertrages kann eine Erbeinsetzung oder die Anordnung eines Vermächtnisses oder einer Auflage sein (§ 2278 BGB). Diese Verfügungen unterscheiden sich von testamentarischen Verfügungen darin, dass sie den Erblasser binden. In der Urkunde über den Erbvertrag können auch andere Ver-einbarungen getroffen werden, z.B. ein Ehevertrag (§1408 BGB), die nur im äußeren Zusammenhang mit dem Erbvertrag stehen.
Der Erbvertrag - Teil 2
4. Zum Abschluss eines Erbvertrags muss der Erblasser grund-sätzlich voll geschäftsfähig sein (§ 2275 Abs. 1 BGB); aber auch beschränkt geschäftsfähige Personen, die gültig verlobt oder verheiratet sind, können einen Erbvertrag als Erblasser abschließen. Der Vertragsgegner, der keine Verfügung von Todes wegen trifft, muss nicht voll geschäftsfähig sein, beschränkte Ge-schäftsfähigkeit genügt, weil er durch den Vertrag keinen rechtlichen Nachteil erleidet (§ 107 BGB).Erforderlich ist die notarielle Beurkundung des Erbvertrages, wobei der Erblasser persönlich auftreten muss, während sich der Gegner vertreten lassen kann (§ 2274 BGB).Die Vertragsurkunde soll in amtliche Verwahrung genommen werden (§ 34 Abs. 2 BeurkG).
Auch wenn das Kind den Umgang mit dem Vater ablehnt, hat es Anspruch auf Unterhalt
Auch wenn das volljährige Kind jeglichen Kontakt zu seinem getrenntlebenden Vater ablehnt, verwirkt es seinen Unterhaltsanspruch nicht. Das hat das Oberlandesgericht Frankfurt a. M. entschieden.
Es müssten, so die Richter, weitere Umstände hinzukommen, die das allgemeine Verhalten als schwerwiegendes Fehlverhalten erscheinen lassen. Als Beispiel nannte das OLG zusätzlich schwere Beleidigungen. Indem entschiedenen Fall war ein solches Verhalten jedoch „nicht ansatzweise erkennbar“. Außerdem habe der Vater bis kurz vor der Volljährigkeit der Tochter über einen Zeitraum von mehr als 10 Jahren keinen Kontakt zu ihr gesucht.
Der nicht angeleinte Hund…
kann schnell einen Unfallschaden verursachen. Hierfür haftet der Hundehalter nicht nur haftungstechnisch. Er kann sich auch wegen fahrlässiger Körperverletzung strafbar gemacht haben bis hin zu einer Geldstrafe. Eine solche Strafe wird von der Haftpflichtversicherung nicht übernommen.