Blitzer überkleben ist straflos!
Auch wenn die Behörden etwas anderes in den Raum stellen und "ermitteln". Das Überkleben von Blitzern ohne Schädigung des Gerätes ist keine Straftat.
Nachdem Unbekannte in Chemnitz den „Super-Blitzer“ durch das bloße Überkleben der Blitzer-Scheibe mit Panzertape außer Gefecht gesetzt haben, wurde wegen Sachbeschädigung ermittelt.
Da das Panzertape aber ohne Rückstände entfernt werden konnte, scheint eine derartige Ermittlung höchst fragwürdig.
Zur Bejahung des Tatbestandes der Sachbeschädigung gemäß § 303 Abs. 1 StGB kann grundsätzlich auch eine nur vorübergehende Gebrauchsbeeinträchtigung führen. Dies allerdings nur, wenn die Wiederherstellung der Funktionsfähigkeit einen größeren Aufwand erfordert. Das Entfernen von Panzertape ohne Rückstände scheint dabei aber eindeutig weder sonderlich zeit- noch kostenaufwändig.
Während du schliefst: Der Nachtduscher
Manche haben sich schon gefragt: Ist nachts duschen erlaubt? Wer in einem Mehrfamilienhaus lebt, hat in besonderem Maße die Nachtruhe einzuhalten. Diese gilt zwischen 22 und 6 Uhr.
Tote werden kurzfristig zu Kompost
Opa Peter Silie, kürzlich verstorben
Der Focus berichtet in dem Artikel vom 24.01.2024 unter dem Titel „Reerdigung von einer neuen Bestattungsform neben Erdbestattung und neben Feuerbestattung“, über die sogenannte „Reerdigung“. Diese (dritte) Bestattungsform gibt es Testweise nun mehr in Schleswig-Holstein.
Mit anderen Worten: Die Toten werden kompostiert. Sie werden in einen abgeschlossenen „Kokon“ auf oder in ein pflanzliches Substrat aus Heu, Stroh und Schnittgut eingebettet. Bereits nach 40 Tagen sollen natürliche Mikroorganismen den Körper in Humus verwandelt haben. Dann kann die Humuserde ganz normal beerdigt werden.
Die „Erfinder“ scheinen es ernst zu nehmen, denn sie haben offensichtlich einen Antrag auf gesetzliche Zulassung gestellt, der diese Beerdigungsform neben den bisherigen Bestattungen zulassen soll. Im Moment befindet sich diese Form noch in einer Testphase, könnte aber schon zum Ende der Lebzeit vieler Leser Standard werden.
Eine Kündigung muss wirksam unterschrieben sein
Das Schriftformerfordernis verlangt bei Kündigungsschreiben eine ordnungsgemäße und vollständige Unterschrift. Das soll späterer Beweiserleichterung dienen. Unterzeichnet jemand die Kündigung nur mit einer Paraphe (Kürzel), reicht das nicht aus. Schon gar nicht ausreichend ist eine Kündigung lediglich per E-Mail oder WhatsApp (oder gar mündlich).
Kündigung wegen Alkohol – nicht immer
Der Oberste Gerichtshof in Spanien hat die Kündigung eines Elektrikers zurückgewiesen, welcher während der Arbeitszeit mehrere Liter Bier getrunken hatte und ihm, falls sein Arbeitgeber ihn nicht wieder einstellt, sogar eine Entschädigung von rund 47.000 € zugesprochen. Die Kündigung wurde zurückgewiesen, da er „nur“ während der Pausen und zum Mittagessen getrunken habe und seine Arbeitsleistung dadurch nicht beeinträchtigt gewesen sei. Zudem sei es sehr heiß gewesen. Da solle man viel trinken.
Ob diese Argumentation in Deutschland ausreicht, darf bezweifelt werden. Wie stellt sich also die Rechtslage in Deutschland dar?
Eine Alkoholsucht rechtfertigt in jedem Fall eine krankheitsbedingte Kündigung, auch, wenn es zu keinem Fehlverhalten durch den Arbeitgeber kommt, da in diesem Zustand jederzeit die Gefahr des Verlustes der Steuerungsfähigkeit besteht.