Die "gelbe Karte" im Arbeitsrecht
Im Arbeitsrecht gibt es bei Fehlverhalten keine gelbe Karte, sondern eine Abmahnung. Eine Abmahnung ist stets der schriftliche Hinweis darauf, dass im Arbeitsverhältnis etwas konkretes und wesentliches nicht wie vereinbart klappt.
Gelten Abmahnungen wirklich nur zwei Jahre und ist nach der dritten Abmahnung immer Schluss? Die Abmahnung bringt viele Irrtümer mit sich, die so nicht haltbar sind:
1. „Abmahnungen gelten nur zwei Jahre“
Falsch –Dadurch, dass eine Abmahnung länger zurückliegt, bleibt sie genauso wirksam. Wie stark und wie lange sie nachwirkt, kommt auf die Schwere des Fehlverhaltens an und darauf, wie sich die Situation im Anschluss entwickelt.
2. „In eine Abmahnung kann alles Mögliche reingeschrieben werden“
Das wäre natürlich zu einfach – Die Abmahnung muss in der Regel schriftlich erfolgen, die Frist ist einzuhalten und auch die Form ist von Bedeutung. Aus der Abmahnung muss das Fehlverhalten klar hervorgehen, also was genau falsch gemacht wurde und welche Folgen dieses Verhalten mit sich bringt – etwa weitere Maßnahmen oder das Ende des Arbeitsverhältnisses. Zudem bedarf es einer Signatur.
3. „Nach drei Abmahnungen ist spätestens Schluss“
Scheidung auch bei Demenz (Alzheimererkrankung) möglich
Ein an einer Demenz vom Typ Alzheimer Erkrankter kann geschieden werden, wenn die Eheleute seit mehr als einem Jahr getrennt leben, der Erkrankte im Zusammenhang mit der Trennung einen natürlichen Willen zur Scheidung und Trennung gefasst hat und er die Wiederaufnahme der ehelichen Lebensgemeinschaft abgelehnt hat. Der Scheidung steht dann nach einer Entscheidung des Oberlandesgerichts (OLG Hamm) nicht entgegen, dass der Erkrankte zum Schluss der mündlichen Verhandlung im familiengerichtlichen Verfahren aufgrund der fortgeschrittenen Erkrankung keinen Scheidungswillen mehr fassen kann.
Kraftfahrt-Bundesamt geht Verdacht von Abgasmanipulationen bei BMW nach
Das Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) hat ein Verfahren gegen BMW wegen manipulierter Abgaswerte eingeleitet. Konkret geht es um Abgasmanipulationen beim SUV-Modell X3. Der Verdacht bezieht sich auf eine unzulässige Abschalteinrichtung in der Motorsteuerung eines X3 mit 2-Liter-Diesel Motoren. BWM hat sich zum laufenden Verfahren noch nicht geäßuert. Wer ein solches Modell fährt, sollte sich im Hinblick auf mögliche Verjährungsfristen zügig beraten lassen.
Geiz in Greiz! Bezahlkarte wird zum Standart
Für Asylanten gibt es künftig Plastik statt Platin
Viele Asylbewerber sind letztlich Wirtschaftsflüchtlinge. Viele vermuten, dass der Anreiz nach Deutschland zu gehen im Vergleich zum Heimatland vielen wie ein Lottogewinn erscheint. Deshalb kam die Frage auf, ob deshalb nicht die Bargeldauszahlungen gegen Bezahlkarten ausgetauscht werden sollten. SPD und Grüne haben in Erstreaktionen gleich betont, dass dies keinerlei Asylanten abhalten würde, nach Deutschland zu kommen. Der fiskale Aspekt sei nicht von Bedeutung.
Diese inkompetenten Äußerungen werden jetzt eines Besseren Belehrt: Der Thüringer Landkreis Greiz stellt zwischenzeitlich Asylbewerbern eine Bezahlkarte aus, anstatt Bargeld. Die Folge ist, dass viele der Regionen zwischenzeitlich den Rücken gekehrt haben. Der Fokus berichtet in der Online-Ausgabe vom 26.01.2024: „Familien brechen Zelte ab und gehen freiwillig nachhause.“
Bei Corona-Impfstoffen bislang (nur) 467 Impfschäden anerkannt
In Deutschland haben sich gegen das Corona-Virus etwa 65 Mio. Menschen impfen lassen. Bei 467 von ihnen wurde im Nachhinein ein Impfschaden anerkannt. Wer sechs Monate nach seiner Impfung über Gesundheitsschäden klagt, kann beim zuständigen Versorgungsamt des jeweiligen Bundeslandes die Anerkennung eines Impfschadens und eine Entschädigung beantragen. Insgesamt sind bislang 11.827 Anträge gestellt worden, hat die Neue Osnabrücker Zeitung über eine Anfrage bei den zuständigen Behörden ermittelt. Etwa die Hälfte der Anträge wurden bislang abgelehnt, 467 Fälle anerkannt und die restlichen 5.000 sind noch nicht bearbeitet. Entsprechende Gutachter sind wohl Mangelware.
Schaut man sich die Zahlen an, sieht es für Impfgeschädigte eher schlecht aus, hier Schadensersatz zu erhalten. Das Hauptproblem dürfte darin zu sehen sein, dass es schlecht bis gar nicht nachweisbar sein wird, dass ein bestimmtes Leiden oder eine Folge direkt von einer Impfung mit einem Corona-Vakzin herrührt. Die Erfolgsquote ist derzeit ähnlich gering, wie beim Lotto spielen. Neben einer medizinischen Beratung ist vor allem eine richtige rechtliche Einschätzung von Bedeutung.