Pranger: Name und Adresse von Straftätern öffentlich gemacht
Ganz aktuell wieder in Diskussion, was es in den USA schon lange gibt: Wer sich mit einer Prostituierten erwischen lässt, wird von der Chicagoer Polizei mit Bild unter Nennung des Namens, Alters und Privatadresse im Internet veröffentlicht.
Zu umlagefähigen Betriebskosten einer Heizung gehören auch Kosten der Öltankreinigung
Der für Mietrecht zuständige Zivilsenat des BGH hat mit Urteil vom 11.11.2009 (VIII ZR 221/08) entschieden, dass zu den umlagefähigen Kosten des Betriebes einer Heizung die Kosten der Reinigung des Öltanks gehören. Es handelt sich nicht um Instandhaltungskosten, sondern um für die Wartung und damit dem Betrieb erforderliche Aufwendungen, zählen also zu den Betriebskosten.
Versorgungsausgleich: Entscheidend ist das Ende der Ehezeit
Bei der Berechnung des Versorgungsausgleichs gilt als Stichtag das Ende der Ehezeit. Dies wird durch den Eintritt der Rechtshängigkeit des Scheidungsantrags bestimmt, der den zur Scheidung führenden Rechtsstreit ausgelöst hat. Das ist regelmäßig der älteste noch rechtshängige Antrag, auch wenn es zur Aussetzung oder zum tatsächlichen Stillstand dieses Scheidungsverfahrens gekommen war. Hierauf wies der Bundesgerichtshof (BGH) hin und überraschte mit den Auswirkungen einen Ehemann.
Bumerangeffekt für Glucken-Mütter
Bei hartnäckiger Verweigerung des Umgangsrechts durch die Mutter kann ihr, auch wenn die Kinder den Vater ablehnen, deren geäußerter Wille aber fremdbestimmt ist, das (alleinige und das Mit-) Sorgerecht entzogen und dieses dem nichtehelichen Vater übertragen werden. OLG Brandenburg, Beschluss vom 27.07.2009, 16 UF 98/08v(Quelle: NJW-Aktuell, Heft 44/2009, VI)
Fristlose Kündigung wegen privater Nutzung des Internets während der Arbeitszeit
Auch wenn der Arbeitgeber die Privatnutzung nicht ausdrücklich verboten hat, verletzt der Arbeitnehmer mit einer intensiven zeitlichen Nutzung des Internets während der Arbeitszeit zu privaten Zwecken seine arbeitsvertraglichen Pflichten. Das gilt insbesondere dann, wenn der Arbeitnehmer auf Internetseiten mit pornographischem Inhalt zugreift. Diese Pflichtverletzung kann ein wichtiger Grund zur fristlosen Kündigung des Arbeitsverhältnisses sein. Ob die Kündigung in einem solchen Fall im Ergebnis wirksam ist, ist auf Grund einer Gesamtabwägung der Umstände des Einzelfalls festzustellen.