Wenn die Anti-Rutsch-Matte zur Rutschfalle wird
Die kalte Jahreszeit verlangt auch Hauseigentümern besondere Vorsicht und Vorsorge ab. So müssen sie sicherstellen, dass im Zugangsbereich ihres Anwesens ausgelegte Fußmatten nicht im Zusammenspiel mit sich darunter bildendem Eis zur gefährlichen Rutschfalle werden. Anderenfalls haften sie für Stürze von Hausbesuchern.Das zeigt eine Entscheidung des Landgerichts (LG) Coburg, mit der ein Hauseigentümer zur Zahlung von rund 13.600 EUR Schadenersatz und Schmerzensgeld verurteilt wurde.
Geld zurück für "Kuckucksväter"?
Der vermeintliche Vater kann den für ein "Kuckuckskind" geleisteten Unterhalt grundsätzlich erst dann erstattet verlangen, wenn die Vaterschaft des wirklichen Vaters in dem speziell dafür vorgesehenen gerichtlichen Verfahren festgestellt worden ist. Mit dieser Entscheidung hat das Oberlandesgericht (OLG) Hamm die Berufung des Scheinvaters zurückgewiesen, dessen Zahlungsklage gegen den biologischen Vater schon in erster Instanz erfolglos war.
Erheblich mehr Rechte für ledige Väter
Ausschluss des Vaters eines nichtehelichen Kindes von der elterlichen Sorge bei Zustimmungsverweigerung der Mutter verfassungswidrig Bereits im Jahr 2003 wies das Bundesverfassungsgericht darauf hin, dass § 1626a Abs. 1 Nr. 1 BGB sich dann als unvereinbar mit dem Elternrecht des Vaters aus Art. 6 Abs. 2 GG erweisen würde, wenn sich herausstellen sollte, dass es - entgegen der Annahme des Gesetzgebers - in größere Anzahl aus Gründen, die nicht vom Kindeswohl getragen sind, nicht zur gemeinsamen Sorgetragung von Eltern nichtehelicher Kinder kommt (BVerfGE 107, 150 ff.).
Pranger: Name und Adresse von Straftätern öffentlich gemacht
Ganz aktuell wieder in Diskussion, was es in den USA schon lange gibt: Wer sich mit einer Prostituierten erwischen lässt, wird von der Chicagoer Polizei mit Bild unter Nennung des Namens, Alters und Privatadresse im Internet veröffentlicht.
Zu umlagefähigen Betriebskosten einer Heizung gehören auch Kosten der Öltankreinigung
Der für Mietrecht zuständige Zivilsenat des BGH hat mit Urteil vom 11.11.2009 (VIII ZR 221/08) entschieden, dass zu den umlagefähigen Kosten des Betriebes einer Heizung die Kosten der Reinigung des Öltanks gehören. Es handelt sich nicht um Instandhaltungskosten, sondern um für die Wartung und damit dem Betrieb erforderliche Aufwendungen, zählen also zu den Betriebskosten.