Persönliche Haftung des Geschäftsführers der insolventen GmbH
Erneut hat ein Gericht bestätigt, dass das bald 98 Jahre alte Gesetz über die Sicherung von Bauforderungen (GSB) ein wirksames Instrument ist, mit dem sich Bauunternehmer von Geschäftsführern insolventer Auftraggeber ihr Geld holen können.
Strafbefreiende Selbstanzeige bei Steuerhinterziehung soll eingeschränkt werden
Nach den Vorschriften des Entwurfs des Bundestages sollen Steuerhinterzieher, die eine strafbefreiende Selbstanzeige „nur insoweit erstatten, wie sie eine Aufdeckung fürchten, nicht mehr mit Strafbefreiung belohnt werden“. Künftig müsse eine Selbstanzeige alle Hinterziehungssachverhalte umfassen und dürfe sich nicht nur als so genannte Teilselbstanzeige auf bestimmte Steuerquellen, z. B. in bestimmten Ländern oder auf bestimmte Steuergestaltungen beziehen.
Instandsetzung ist keine Modernisierung
Der Beklagte ist Mieter einer Wohnung der Klägerin in Berlin-Mitte. Die Klägerin verlangt vom Beklagten gestützt auf den Mietspiegel Zustimmung zu einer Mieterhöhung. In dem Mieterhöhungsverlangen der Klägerin vom 17. Juli 2008 sind öffentliche Förderungsmittel, die die Voreigentümerin der Klägerin 1999 für die Mietwohnung erhalten hat, nicht aufgeführt. Der Förderungsvertrag betrifft die Durchführung von Modernisierungs- und Instandsetzungsarbeiten.
BGB-Gesellschaft: Wirksamkeit einer Abfindungsvereinbarung
Die Vereinbarung einer Abfindung für den ausscheidenden BGB-Gesellschafter auf der Grundlage des Ertragswerts des Gesellschaftsunternehmens kann unwirksam sein. Das ist der Fall, wenn der Liquidationswert eines Unternehmens den Ertragswert erheblich übersteigt. In einem solchen Fall würde ein vernünftiger Gesellschafter auf der Grundlage einer Abfindung nach dem Ertragswert von dem ihm an sich zustehenden Kündigungsrecht keinen Gebrauch machen.
Erfüllungsort der Nacherfüllung im Kaufrecht
Der Bundesgerichtshof hatte darüber zu entscheiden, an welchem Ort der Verkäufer einer mangelhaften Sache die zur Mangelbeseitigung geschuldete Nacherfüllung vornehmen muss. Ist keine spezielle Vereinbarung im Kaufvertrag getroffen, kommt es auf die jeweiligen Umstände des Einzelfalls an.Im zu entscheidenden Fall war der Ort der Nachbesserung der Ort des Verkäufers, da der Einsatz von geschultem Personal und Werkstatttechnik zur Reparatur erforderlich war. Aber Achtung: