Bei Beleidigungen droht Kündigung auch ohne Abmahnung
Wer in einem Mietshaus die anderen Mietparteien mit Beleidigungen und nächtlichem Lärm traktiert, setzt nicht nur die nachbarschaftlichen Beziehungen aufs Spiel. Er riskiert vielmehr auch die fristlose Kündigung des Mietverhältnisses. Das zeigt ein von Amts- (AG) und Landgericht (LG) Coburg entschiedener Fall, bei dem verbal rabiaten Mietern erfolgreich gekündigt wurde.
Wann steht Lebensgefährte dem Ehegatten gleich?
In der Teilungserklärung einer Wohnungseigentümergemeinschaft aus dem Jahre 1962 war geregelt, dass bei Versammlungen der Eigentümer sich jeweils auch vom Ehegatten vertreten lassen kann. Das Oberlandesgericht Köln hatte nun zu entscheiden, ob eine Eigentümerin der Gemeinschaft sich auch von ihrem Lebensgefährten vertreten lassen darf. Der Senat sagte „ja“, wenn folgende Kriterien erfüllt sind:
Wann liegt eine strafbefreiende Selbstanzeige vor?
Das Landgericht München II hatte den Angeklagten wegen Steuerhinterziehung und Betruges in mehreren Fällen zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von sieben Jahren verurteilt. Dem Urteil lag zugrunde, dass der Angeklagte mit unwahren Angaben über den Entwicklungsstand von Produkten Anleger, die Anteile der Gesellschaft zu einem überhöhten Preis erworben hatten, um nahezu 3 Mio. Euro geschädigt hatte. Daneben hatte er es pflichtwidrig unterlassen, für das Jahr 2000 eine inländische Einkommensteuererklärung abzugeben. Hierdurch hatte er Einkommensteuer und Solidaritätszuschlag von mehr als 5,8 Mio. DM
Immobilienverkäufer muss über schikanösen Nachbar aufklären
Der Verkäufer eines Wohnhauses muss den Erwerber auch ungefragt über Umstände aufklären, die für den Kaufentschluss wesentlich sind, wenn der Erwerber redlicher Weise Aufklärung erwarten darf. Das gilt nach einer Entscheidung des Oberlandesgerichts Frankfurt am Main auch für das schikanöse Verhalten eines Nachbarn, das jedes sozialübliche und im nachbarschaftlichen Miteinander zu tolerierende Maß übersteigt.
Überwachung von Personen mittels an Fahrzeugen angebrachter GPS-Empfänger strafbar
Das Landgericht Mannheim hat den Betreiber einer Detektei sowie einen seiner Mitarbeiter wegen gemeinschaftlichen vorsätzlichen unbefugten Erhebens von Daten gegen Entgelt in mehreren Fällen zu Gesamtfreiheitsstrafen unterschiedlicher Höhe verurteilt, deren Vollstreckung es jeweils zur Bewährung ausgesetzt hat.
Die Angeklagten hatten verdeckt für verschiedene Auftraggeber (Privatpersonen) Überwachungsaufträge ausgeführt, die zu Erkenntnissen über das Berufs- und/oder das Privatleben von Personen (Zielpersonen) führen sollten. Die Motive der Auftraggeber waren im Einzelnen unterschiedlich: Vorwiegend ging es um wirtschaftliche und private Interessen, die sich teilweise, etwa im Zusammenhang mit Eheauseinandersetzungen, auch überschnitten.