Arbeitet 1&1 mit Abofallen?
Während früher Klickfallen das Geschäftsfeld unseriöser Anbieter war, macht jetzt ganz offensichtlich auch 1&1 mit den Töchtern GMX und Web.de ein Geschäft mit Abo-Fallen.
Focus.de und die Verbraucherzentrale Bayern berichteten vergangene Woche über die Abo-Falle bei Login: Wer sich in sein kostenloses E-Mail-Konto bei GMX oder Web.de einloggt, wird dort, wo sich sonst der „Weiter“-Button befindet, zu einem Abschluss für ein Premium-Dienst verleitet. Verbraucherschützer halten dies für eine Abo-Falle. 1&1 betont auch Anfrage von focus online: „Wir locken unser Kunden nicht in eine Abo-Falle. Der Vertragsabschluss ist klar gekennzeichnet.“ Das Unternehmen habe darüber hinaus eine Kulanzregelung eingeführt.
Für Betriebskostenabrechnung in einer Zweier-WEG ist kein Beschluss notwendig
Ist in einer Zweier-WEG kein Verwalter bestellt und aufgrund der Stimmengleichheit in der Eigentümerversammlung ein entsprechender Beschluss über die Jahresabrechnung nicht möglich, kann der eine Eigentümer, der Betriebskosten verauslagt hat, diese auch ohne Beschluss von dem anderen Eigentümer erstattet verlangen.
Auskunft über die eigene Abstammung für Kinder aus künstlicher Befruchtung
Kinder aus künstlicher Befruchtung sollen künftig jederzeit Auskunft über ihre Abstammung erhalten können. Dazu soll ein zentrales Register für Samenspender eingerichtet werden. Das sieht ein Gesetzentwurf der Bundesregierung vor, der dem Bundestag zur Beratung vorliegt.
Mit dem Gesetzentwurf wird nach Angaben der Regierung ein Auskunftsanspruch für jene Personen festgelegt, die durch eine Samenspende und künstliche Befruchtung gezeugt worden sind. Das bundesweite Samenspenderregister wird beim Deutschen Institut für Medizinische Dokumentation und Information (DIMDI) eingerichtet. Dort sollen für eine Zeitspanne von 110 Jahren Angaben über die Samenspender und Empfängerinnen einer Samenspende gespeichert werden.
Aus undifferenziertem „Mieterkonto“ kann nicht geklagt werden
Klagt ein Vermieter den Saldo aus einem fortgeschriebenen „Mieterkonto“ ein, in welchem er Mietzinsforderungen, Nachzahlungsforderungen aus Heiz- und Betriebskostenabrechnungen bzw. Guthaben aus diesen, ebenso wie Mahnkosten, Rechtsanwaltskosten und Auszahlungen eingestellt hat, so ist seine Klage bereits unzulässig.
Erteilt der Architekt eine falsche Auskunft, muss er den entstandenen Schaden ersetzen
Die Frage nach Gebäudedichtigkeit kann einen selbstständigen Auskunftsvertrag gegen den Architekten begründen.
Hierauf wies das Oberlandesgericht (OLG) Karlsruhe hin. Dringt über den Lichtschacht eines Kellerfensters Wasser in das Gebäude ein und fragt der Auftraggeber den Architekten, „ob das Gebäude im Übrigen dicht sei“, liegt darin nach Ansicht der Richter ein Angebot auf Abschluss eines auf Auskunft gerichteten Auftrags. Dieser wird angenommen, wenn die Auskunft erteilt wird.