Abschlagsrechnung: Auftragnehmer darf Arbeiten erst nach erfolgloser Nachfrist einstellen
Zahlt der Auftraggeber eine fällige Abschlagsrechnung nicht, darf der Auftragnehmer seine Leistung nur einstellen, wenn er dem Auftraggeber zuvor fruchtlos eine Nachfrist gesetzt hat.
Das ist das Ergebnis eines Rechtsstreit vor dem Oberlandesgericht (OLG) Karlsruhe. Daraus ergibt sich diese Folge: Stellt der Auftragnehmer seine Arbeiten ein und droht eine Überschreitung der Herstellungsfrist, kann der Auftraggeber den Vertrag auch ohne eine Mahnung wegen Verzugs kündigen, wenn der Auftragnehmer mit der erforderlichen Ernsthaftigkeit und Endgültigkeit zum Ausdruck bringt, dass mit seiner Leistung erst nach Ablauf der als angemessen anzusehenden Nachfrist zu rechnen ist.
Mogelpackung Mietkautionsbürgerschaft
Nach unseren praktischen Erfahrungen mit den Anbietern von Mietkautionsbürgerschaften - meist große Versicherungsunternehmen - raten wir davon ab, sich als Vermieter auf eine Mietkautionsbürgerschaft einzulassen, wenn nicht bereits auf erste Anforderung hin bezahlt wird. Nur dann ist eine solche Bürgschaft genauso viel wert wie Bargeld. Tatsächlich ist das nur dann der Fall, wenn auf der Bürgschaftsurkunde beispielsweise vermerkt ist „Wir zahlen auf erste Anforderung hin“.
Es soll gerade nicht notwendig sein, dass man den Mieter verklagt und den Anspruch durchstreitet. Kann sich der Vermieter nicht direkt aus der Mietkautionsbürgerschaft befriedigen, taugt dieses Produkt nichts. Dann bestehen Sie als Vermieter lieber auf die Einzahlung der Bürgschaftsbetrages auf ein Sparkonto, auf das Sie alleine als Begünstigter eingetragen sind.
Trennungsunterhaltsanspruch kann entfallen, wenn Berechtigter mit neuem Partner zusammen lebt
Lebt der Unterhaltsberechtigte über einen länger andauernden Zeitraum mit einem neuen Partner zusammen, kann dies ein Härtegrund im Sinne des Unterhaltsrechts sein.
Auch „junge“ Darlehensverträge oftmals fehlerhaft
Es ging durch die Presse: Bis letztes Jahr konnten Häuslebauer oftmals ihre Altverträge zur Baufinanzierung widerrufen, wenn die Verträge der Banken eine bedenkliche Widerrufsbelehrung hatten. Auch durch den nachträglichen Widerruf galt der Vertrag als nicht zustande gekommen. Man musste lediglich das erhaltene Darlehen zurückzahlen nicht aber die Zinsen oder bekam bezahlte Zinsen zurück. Um Rechtssicherheit zu erhalten, hat der Gesetzgeber bei Altverträgen eine Erklärungsfrist gesetzt bis längstens 22. Juni 2016.
Jetzt stellt sich zunehmend heraus, dass gerade Verträge danach - also auch die jungen Verträge - nicht selten Vertragsfehler enthalten. Manche Kollegen sprechen sogar von einer Fehlerflut. In der Tat sind viele Darlehensverträge so fehlerhaft von den Banken formuliert, dass man auch jetzt noch aus solchen Verträgen aussteigen kann, wenn eine Umfinanzierung billiger ist. Bei Verträgen, die bis Ende 2014 abgeschlossen wurden, ist dies regelmäßig der Fall. Aber auch wer schon umgeschuldet und bereits Vorfälligkeitsentschädigung bezahlt hat, kann diese gegebenenfalls von den Banken zurück verlangen.
Wer seinen Vertrag prüfen lassen will, kann dies bei uns gegen eine Erstberatungsgebühr von € 100,00 tun.
Wenn wir fündig werden, verhandeln wir gerne auch mit Ihrer Bank. Nicht selten ist auch das Geldhaus zu einer nachträglichen Umfinanzierung bereit, wenn dadurch ein Rechtsstreit vermieden wird.
FISCHER & COLLEGEN
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Rutschgefahr im Supermarkt
Ein Supermarkt hat alle zumutbaren und erforderlichen Maßnahmen zu ergreifen, um Gefahren von Kunden abzuwenden, die sich in dem öffentlichen Verkaufsraum bewegen. Absolute Sicherheit ist aber nicht geschuldet.
Das ist das Ergebnis eines Rechtsstreits vor dem Amtsgericht München. Geklagt hatte eine Frau, die ihre Einkäufe in einem Supermarkt erledigen wollte. Im Bereich der Obst- und Gemüsetheke waren Rotweinflaschen als Aktion gesondert beworben und vor einen Säule aufgeschichtet. Als sie den Bereich passieren wollte, rutschte sie aus und fiel zu Boden.