Ex-Liebhaber kann Vaterschaftstest verlangen
Bei verheirateten Paaren ist der Ehemann der rechtliche Vater eines Kindes, selbst wenn die Ehefrau zwischendurch eine Affäre hatte. Um die gesetzliche Vermutung zu Widerlegen kann der Ex-Liebhaber nun von der Frau eine Abstammungsuntersuchung einfordern, so das Oberlandesgericht Oldenburg. Selbst wenn das Kind aus einem Seitensprung hervorgegangen ist, sind im Vorfeld sämtliche Interessen der Beteiligten (und des Nicht-Beteiligten) abzuwägen und bei Bestätigung insoweit, ob ein Umgangsrecht dem Kindeswohl entspricht.
Aktions- und Gedenktage im Juni
01. Juni | Tag des Donuts
02. Juni | Mach-früher-Feierabend-Tag
15. Juni | Tag der Flip Flops
17. Juni | Iss-Dein-Gemüse-auf-Tag
19. Juni | Martini-Tag
18. Juni | Tag der Verkehrssicherheit
22. Juni | Nimm-Deinen-Hund-mit-zur-Arbeit-Tag
24. Juni | Schwimm-eine-Runde-Tag
29. Juni | Tag der Umarmung
30. Juni | Tag der ungewöhnlichen Instrumente
Üble Nachrede durch Bezeichnung als "Alkoholiker"
Die bloße Behauptung, jemand sei Alkoholiker, ist bei isolierter Betrachtung womöglich nicht zur Verächtlichmachung geeignet, weil es sich insoweit um die Zuschreibung bloße Krankheit handelt. Ist aber gleichzeitig die Behauptung verbunden, dass infolge des Alkoholismus Dienstpflichten verletzt werden, so kann jedenfalls dadurch der Tatbestand des § 186 StGB erfüllt sein.
DNA-Profiling: Die Erbgutanalyse kann mehr als sie darf
Die DNA des Spurenlegers lässt mehr Rückschlüsse auf einen Täter zu als gemeinhin bekannt ist. Es geht mehr als nur um einen genetischen Fingerabdruck zum Täternachweis. Die Analysen lassen Rückschlüsse zu auf Geschlecht, Haarfarbe, Augenfarbe und geografische Herkunft. In der Branche wird zwischenzeitlich daran gearbeitet aus dem Erbgut die Gesichtszüge eines Menschen zu rekonstruieren, quasi ein genetisches Phantombild. Noch klingt das ein bisschen nach CSI – Miami. Das Land Baden- Württemberg hat jedenfalls einen Gesetzesvorschlag in den Bundesrat eingebracht, wonach die üblichen Analysen erweitert werden sollen auf die Bestimmung der Augen-, Haar- und Hautfarbe als auch des biologischen Alters des Trägers einer verdächtigen Spur. Eine solche Erweiterung dürfte für die Verbrechungsbekämpfung folgenschwer sein. Bislang diente die DNA – Analyse in allererster Linie zum Täternachweis einer verdächtigen Person, der man schon habhaft geworden ist. Künftig könnten die analysierten Parameter ein Instrument für die Tätersuche werden.
Arbeitet 1&1 mit Abofallen?
Während früher Klickfallen das Geschäftsfeld unseriöser Anbieter war, macht jetzt ganz offensichtlich auch 1&1 mit den Töchtern GMX und Web.de ein Geschäft mit Abo-Fallen.
Focus.de und die Verbraucherzentrale Bayern berichteten vergangene Woche über die Abo-Falle bei Login: Wer sich in sein kostenloses E-Mail-Konto bei GMX oder Web.de einloggt, wird dort, wo sich sonst der „Weiter“-Button befindet, zu einem Abschluss für ein Premium-Dienst verleitet. Verbraucherschützer halten dies für eine Abo-Falle. 1&1 betont auch Anfrage von focus online: „Wir locken unser Kunden nicht in eine Abo-Falle. Der Vertragsabschluss ist klar gekennzeichnet.“ Das Unternehmen habe darüber hinaus eine Kulanzregelung eingeführt.