WEG: Wichtiger Tagesordnungspunkt darf nicht unter "Sonstiges" behandelt werden
Die Wirksamkeit einer fristlosen Kündigung wegen Zahlungsverzugs erfordert ausnahmsweise eine Abmahnung gegenüber dem säumigen Mieter. Das ist der Fall, wenn sich dem Vermieter der Schluss aufdrängen muss, dass die ausbleibenden Zahlungen nicht auf Zahlungsunfähigkeit oder -unwilligkeit beruhen. Mit dieser Entscheidung wies das Oberlandesgericht (OLG) Düsseldorf die Räumungsklage eines Vermieters zurück.
Unfallschadenregulierung: Dem Versicherer müssen vier Wochen zum Regulieren reichen
Nimmt der Haftpflichtversicherer innerhalb von vier Wochen nicht zum geltend gemachten Schadenersatzanspruch Stellung, sondern beauftragt drei Wochen nach der Schadenanmeldung lediglich einen (Gegen-)Schadengutachter, hat er Anlass zur Klage gegeben. Erkennt der Versicherer auf Klagezustellung hin den Anspruch an, kann er sich nicht darauf berufen, mit der Klage überfallen worden zu sein.
Rauchverbot im eigenen Auto?
Mitte des vergangenen Jahres kam die Nachricht auf, dass in Deutschland ein Rauchverbot in Autos noch für das Jahr 2016 geplant sei. Diese Meldung zog durchaus einige Kreise, bis es sich herausstellte, dass ein Satireportal, das immer wieder einmal durch Falschmeldungen auf sich aufmerksam machte, auch für die Verbreitung dieser Meldung verantwortlich war. Vielleicht durch diese Falschmeldung auf den Geschmack gekommen, scheint nun allerdings in gewissen Kreisen die Diskussion wieder aufzuflammen. Natürlich werden auch wieder die alten Argumente hervorgekramt, dies diene der Sicherheit im Straßenverkehr, in Autos mitfahrende Kinder würden so vor dem Qualm geschützt etc. etc. etc. Wenn man die Regelungswut deutscher Behörden betrachtet, darf man sich auch nicht wundern, wenn auch derartige Maßnahmen plötzlich zur Diskussion stehen. Und wenn die Gutmenschen auf dem Altar der Sicherheit und der Gesundheit auch unsere letzten Freiheiten eingeschränkt haben, wenn wir alle nur noch am Gängelband von Berlin und Brüssel herumgeführt werden, dann erst werden wir vielleicht auch den Wert der kleinen Freiheiten zu schätzen wissen. Spätestens wenn dann auch die Anschnallpflicht im Bett kommt (man könnte sonst ja herausfallen), sollte dann auch der Letzte gemerkt haben, dass manche Tendenzen in unserer Gesellschaft einen Irrweg darstellen.
Neues Jahr, erhöhtes Risiko: Spam-Mails werden immer „intelligenter“
Waren Spam-Mails früher einfach zu erkennen: die Anrede erfolgte in Englisch, der Text stammte von einem schlechten Übersetzungsprogramm und der Inhalt war oft Kauderwelsch. Die neuen Fake-Mails filtern bereits im Vorfeld den richtigen Namen heraus, Anrede und Hintergründe stimmen. Aktuell sind derzeit vermeintliche Jobangebote. Oftmals lesen sich die Mails so, als ob der Absender einen konkret kennen würde.
Eine neue Form der Kriminalität
Nun warnt auch der Bundesverband Deutscher Inkasso-Unternehmen vor gefälschten Inkasso-Forderungen, die per SMS, E-Mail oder Brief verschickt werden. Das neue daran ist, dass die Betrüger zwischenzeitlich häufig die Logos von Firmen oder gefälschten E-Mail-Mail-Adressen nutzen, um ihrer Forderung Glaubwürdigkeit zu verleihen. So ist auch in einigen Fällen der Name unserer Kanzlei missbraucht worden. Wir haben entsprechend Anzeige erstattet und verweisen auf unseren Artikel vom 28. Dezember 2016.