Patient muss Fehler einer therapeutischen Aufklärung beweisen
Die therapeutische Aufklärung soll den Heilerfolg gewährleisten und einen Schaden abwenden, der dem Patienten durch falsches Verhalten nach der Behandlung entstehen kann. Eine fehlerhafte therapeutische Aufklärung muss der Patient beweisen. Unter Hinweis auf diese Rechtslage hat das Oberlandesgericht Hamm eine erstinstanzliche Entscheidung bestätigt.
Der seinerzeit 54 Jahre alte Kläger ließ sich im August 2012 in einer Klinik wegen akuter Hüftbeschwerden ärztlich behandeln. Er erhielt eine Injektion mit einem Cortison-Präparat in das linke Hüftgelenk. Kurz nach der Injektion klagte der Kläger über neurologische Ausfälle im linken Bein und konsultiere das Sekretariat des behandelnden Arztes in der Klinik. Zwischen den Parteien ist streitig, welche Hinweise dem Kläger erteilt wurden. Jedenfalls verließ der Kläger nach einer Wartezeit von zwei Stunden mit seinem Fahrzeug die Klinik, ohne sich zuvor erneut einem Arzt vorgestellt zu haben. Nach einer Autofahrt stürzte der Kläger und zog sich eine Fraktur des linken Außenknöchels zu. Dieser musste stationär und mehrfach operativ behandelt werden.
Airbnb-Vermietung stellt eine Verstoß gegen den Mietvertrag dar
Die Vermietung einer angemieteten Wohnung über Airbnb ist eine Pflichtwidrigkeit, die nach vorheriger Abmahnung zu einer Kündigung des Mietverhältnisses berechtigen kann. Dies gilt auch dann, wenn die Weitervermietung durch einen Untermieter erfolgt. Dessen Verhalten muss sich der Mieter zurechnen lassen.
Das entschied kürzlich das Landgericht Berlin. Allerdings wurden auch dem Vermieter schwerwiegende Pflichtverletzungen zur Last gelegt, selbst erhebliche Pflichtverletzungen begangen zu haben. So mietete er die Räume über seine Hausverwaltung selbst zum Schein über Airbnb an, besorgte sich die Schlüssel von einem Dritten, öffnete die Wohnung und betrat die Räume und fotografierte ausführlich bis in die Schlafräume hinein. Dies wiederum stelle einen grundlegenden Eingriff in die Rechte des Mieters dar. Damit schied vorliegend eine fristlose Kündigung wegen unbefugter Gebrauchsüberlassung aus.
[LG Berlin, Urteil vom 03.07.2018, 67 S 20/18]
Creditreform ändert die beanstandete Formulierung
Wir hatten am 20.08.2018 von Formulierungen in Mahnschreiben der Creditreform Freiburg berichtet, die wir für unseriös halten und deshalb die Creditreform zur Unterlassung aufgefordert.
Mit Schreiben vom 21.08.2018 hat uns die Creditreform nun bestätigt, dass die beanstandete Formulierung ab sofort durch eine klarere ersetzt wird, um künftige Missverständnisse zu vermeiden.
AG Überlingen: Darf man „Leck mich am Arsch“ sagen?
Am 11. September 2018 beschäftigt sich die Zivilabteilung des Amtsgerichts Überlingen mit der Frage, ob eine Person zu einer anderen „Leck mich am Arsch“ sagen darf oder ob der Gekränkten ein Unterlassungsanspruch hiergegen zusteht.
Während in Berlin das Götz-Zitat vereinzelt noch als Beleidigung gilt, ist der Ausspruch im Schwäbischen und im Bayrischen nicht strafbar. Und wie ist das im Badischen?
Mieter einer unrenoviert übernommenen Wohnung muss keine Schönheitsreparaturen vornehmen
Der Bundesgerichtshof (BGH) hat in einem neuen Urteil vom 22.08.2018 die Position der Mieter gestärkt. Eine Klausel, die den Mieter einer unrenoviert oder renovierungsbedürftig übergebenen Wohnung die Schönheitsreparaturen ohne angemessenen Ausgleich auferlegt, ist auch dann unwirksam, wenn der Mieter sich gegenüber dem Vormieter verpflichtet hat, Renovierungsarbeiten in der Wohnung vorzunehmen.