Anzeige gegen Tankstellenbesitzer, die Spritwucher betreiben
Laut „BILD“ vom 25.04.2019 ist an Autobahntankstellen teilweise auf Benzin und Diesel ein Aufschlag von 48 Cent/l gegenüber normalen Tankstellen auf dem Land festzustellen. „BILD“ empfindet das „heftig“. Wir meinen, dass das schlicht Wucher ist. Wucher und kann im Normalfall mit Geldstrafe oder Freiheitsstrafe bis zu 3 Jahren bestraft werden. Wuchertatbestände sollten aber angezeigt werden, damit die Ermittlungsbehörden auch tätig werden.
Fast niemand beobachtet das Preisgefüge detailreicher als die Mineralölkonzerne und Tankstellenbetreiber. Zwischenzeitlich gibt es schon Preisunterschiede, wenn man zu nachfragestarken Tageszeiten tankt oder zu Randzeiten. Bereits das ist eine Sauerei und bei genauer Betrachtung oftmals auch Wucher.
Man muss nämlich folgendes bedenken:
Basiswissen: Erbverzicht durch Abfindungserklärung
Erklärt ein Abkömmling in einem Übernahmevertrag, er sei nach dem Erhalt eines Geldbetrags „vom elterlichen Vermögen unter Lebenden und von Todes wegen ein für alle Male abgefunden“, kann das als Erbverzicht nach dem überlebenden Elternteil ausgelegt werden.
So entschied es das Oberlandesgericht (OLG) Hamm im Streit um einen Erbvertrag. Für ihre Ansicht führten die Richter folgende Argumente an:
Hohes Alter schützt vor Eigenbedarfskündigung – Rechte von älteren Menschen durch Urteil gestärkt
Es gibt die alte Redensart „Alter schützt vor Torheit nicht“. Ob diese Aussage stimmt, kann dahingestellt bleiben. Nach Ansicht des Landgerichts Berlin schützt Alter zumindest in einigen Fällen vor Kündigungen des Mietverhältnisses. Eine Wohnungseigentümerin in Berlin wollte zwei Senioren, 84 und 87 Jahre alt, wegen Eigenbedarfs das Mietverhältnis kündigen. Mit dem Hinweis auf ihr fortgeschrittenes Alter, ihren schlechten Gesundheitszustand und ihre beschränkten finanziellen Mittel widersprachen die beiden Senioren der Eigenbedarfskündigung. Das Landgericht Berlin hat nunmehr entschieden, dass die Senioren in der Wohnung bleiben dürfen.
wgv sitzt Schadensersatzprozess bis zum Urteil aus, obwohl Schuldfrage klar ist
Die Württembergische Gemeinde-Versicherung a.G. hat in einem Fall vor dem Landgericht Konstanz Schadensersatzzahlung erst geleistet, als ein entsprechendes Urteil vorlag, obwohl die Schuldfrage von Anfang an eindeutig feststand. Ein Fußgänger, versichert bei der Württembergischen Gemeinde-Versicherung, trat unvermittelt in einen Radweg und brachte einen Radfahrer zum Sturz. Dieser erlitt eine Schädelfraktur und bekam eine Metallplatte eingesetzt. Trotz Schadensanmeldung zahlte die Versicherung erst einmal nicht. Der Geschädigte musste mehrere Tausend Euro Schmerzensgeld erst bei Gericht einklagen. Mit Urteil zahlte dann die Versicherung mit fast einem Jahr Verspätung.
Als wir uns beim Vorstand für die Art und Weise der Schadensabwicklung beschwert hatten, erklärte man, der Mitarbeiter habe im Anspruchsschreiben übersehen, dass dem Forderungsschreiben ein ärztlicher Bericht beigelegen habe. Wir warfen dem Versicherer absichtliche Leistungsverweigerung nach dem Vorbild Great Benefit „The Rainmaker“ (Film von Francis Coppola, zu deutsch: „Der Regenmacher“ aus dem Jahr 1997) vor. Der Vorstand der Versicherung verwehrte sich gegen einen solchen Vergleich.
Eintritt des Versicherungsschutzes im Fall eines Rohrbruchs
Gewährt eine Gebäudeversicherung vertraglich Versicherung für den Fall des Rohrbruchs (d.h. „für ein meist punktuelles Ereignis“), so tritt der Versicherungsfall nicht erst mit Auftreten oder Sichtbarwerden durch den Rohrbruch hervorgerufener Wasserschäden ein, sondern bereits mit der Schädigung des Rohres, die zu dem Wasseraustritt geführt hat. Bestehen Anhaltspunkte dafür, dass diese Schädigung schon vor Abschluss des Vertrages vorlag, muss der Versicherungsnehmer beweisen, dass der Versicherungsfall in den Haftungszeitraum fällt.