Freispruch bezüglich ärztlich assistierter Selbsttötungen
In Zwei Fällen bestätigte der BGH die Freisprüche des Landgerichts Hamburg und des Landgerichts Berlin.
Im Hamburger Verfahren ging es um zwei miteinander befreundete Frauen im Alter von 85 und 81 Jahren, welche wohl an mehreren nicht lebensbedrohlichen, aber dennoch ihre Lebensqualität und Handlungsmöglichkeiten einschränkenden Krankheiten litten. Die Unterstützung hierbei machte der von den Frauen konsultierte Sterbehilfeverein von einem neurologisch- psychiatrischen Gutachten zur Beurteilung der Einsichts- und Urteilsfähigkeit abhängig. Der Angeklagte, Facharzt für Neurologie und Psychiatrie erstellte dieses Gutachten, wobei er an der Entschlossenheit und den wohlbedachten Suizidwünschen keinen Zweifel hatte. Der Angeklagte war bei der Einnahme der tödlich wirkenden Medikamente auf Verlangen der Frauen anwesend und leitete nach Eintritt der Bewusstlosigkeit, wie von den Frauen gewünscht, keine Rettungsmaßnahmen ein.
Winterkorn soll seine Orden zurückgeben
Am 24. August 2008 wurde Dr. Martin Winterkorn auf dem Schloss Ludwigsburg der Verdienstorden des Landes Baden-Württemberg verliehen. Geehrt wurden ebenso Hubert Burda und Erwin Teufel. Verliehen wird der Orden als Zeichen dankbarer Würdigung hervorragender Dienste um das Land Baden-Württemberg und seine Bevölkerung. Nun ist der Ehrenträger Martin Winterkorn wegen des Dieselskandals nicht nur in Ungnade gefallen, sondern wird deswegen neben Volkswagen auch noch direkt verklagt, weil er vorsätzlich und in einer die guten Sitten verstoßenden Art und Weise Erwerber von Dieselfahrzeugen geschädigt haben soll. Der Vater des Dieselskandals ist diese Verleihung nicht (mehr) würdig. Ein Ehrenmann würde die Auszeichnung freiwillig zurückgeben. Passiert ist bis heute nichts.
Nicht aufgeben: Keine Räumung wegen Eigenbedarf, wenn dieser zwischenzeitlich entfallen ist
Wenn ein Kündigungsgrund zwar im Zeitpunkt des Ausspruchs der Kündigung bestanden hat, aber vor Ablauf der Kündigungsfrist entfallen ist, ist es rechtsmissbräuchlich, wenn der Vermieter den aus der Vertragsbeendigung folgenden Räumungsanspruch gleichwohl weiterverfolgt.
Gaffern das Handy abnehmen
Die Polizei kann und sollte jedem Gaffer das Smartphone abnehmen, wenn er Unfallsszenen filmt oder in Begriff ist so etwas zu tun. Das darf bei Gefahr im Verzug auch jeder andere tun. Man muss in solchen Situationen nicht dulden, dass jemand Filmaufnahmen oder Fotos von einem macht.
Zum einen dient das Handy der späteren Beweisführung und zum anderen kann es aufgrund strafbaren Verhaltens endgültig eingezogen werden. Das Handy ist letztlich nichts anderes als die Brechstange des Einbrechers.
HUK-COBURG hat geklagt und verloren
Am 30. März 2018 hatten wir darüber berichtet, dass die HUK-COBURG auf die eigenen Versicherungsnehmer losgeht. Jetzt hat sie sogar geklagt. Hintergrund sind deren Kaskobedingungen, wo nach Auffassung der Versicherung ein Fahrer nach einem Parkunfall nicht nur lediglich Namen und Adresse hinterlassen darf für den Unfallgegner, sondern auch Feststellungen hinsichtlich der eigenen Fahrtauglichkeit ermöglichen muss zugunsten der eigenen Versicherung. Recht abenteuerlich die Behauptung: die Versicherung unterstellte ihrem Versicherungsnehmer, dass er zum Ende des Schulunterrichts gegen die Mittagszeit alkoholisiert war oder unter Drogen stand, auch wenn es für diese Annahme keine Hinweise dazu gab.
Die Klage vor dem Amtsgericht Konstanz wurde nun abgewiesen. Unserem Mandanten ist der Gegenbeweis gelungen. Für eine Alkoholfahrt oder Drogenkonsum gab es keinerlei Anzeichen. Die Quittung war nun ein abweisendes Urteil mit Tragung sämtlicher Kosten für die Gegenseite.