Wer bei Tempo 200 das Navi bedient, handelt grob fahrlässig
Wer ein Kraftfahrzeug mit einem weit über der Richtgeschwindigkeit liegenden Tempo fährt – hier 200 km/h –, muss in besonderem Maße seine volle Konzentration auf das Verkehrsgeschehen richten. Schon die kurzzeitige Ablenkung durch Bedienung des sog. Infotainmentsystems (Navigationssystem) kann bei derartigen Geschwindigkeiten den Vorwurf der groben Fahrlässigkeit begründen.
Unwirksamkeit von Vollmachtsklauseln
Die Klausel: „Erklärungen können grundsätzlich von und gegenüber nur einem Vermieter/Mieter abgegeben werden, wenn sie das Mietverhältnis berühren, jedoch dann nicht, wenn sie zu einer Auflösung des Mietverhältnisses führen sollen“ ist unwirksam.
Blitzerskandal weitet sich aus
Jetzt steht nach der Firma Jenoptik auch Hersteller Vitronic in der öffentlichen Kritik. Auch deren Messgeräte zeichnen keine Rohmessdaten auf. Das ist letztlich so, als würde die Polizei jede DNA-Spur nach Auswertung gleich entsorgen, obwohl noch gar keine Anklage erhoben ist. Wenn man nicht (mehr) überprüfen kann, ob die genetische Bestimmung aus dem Labor fehlerfrei (und ohne Verwechslung) erfolgt ist, darf das Ergebnis schlicht nicht zur Grundlage einer Verurteilung gemacht werden. In Fachkreisen ist das ‚Messmanko‘ schon seit Jahren bekannt. Geschehen ist nichts. Aufgeklärt wurde erst recht nicht. Es wurde weiter abkassiert. Die Kommunen und Ämter haben in den letzten Jahren sogar mit Blitzern massiv aufgerüstet.
Jenoptik reagiert 'Blitz'schnell
Der Gerätehersteller Jenoptik hat auf das ‚Blitz‘-urteil aus dem Saarland mit einer schnellen Presseerklärung reagiert. Jenoptik will seine Lasergeräte bundesweit nachrüsten. Noch im Laufe des Monats soll der PTB (Physikalisch-Technische Bundesanstalt) ein Softwareupdate präsentiert werden, das die Speicherung der Rohmessdaten ermöglicht. Nach Genehmigung soll die Software dann auf alle vorhandenen Messanlagen aufgespielt werden.
Ob das so einfach ist, darf bezweifelt werden. Software-Updates kennt man schon bei Dieselfahrzeugen! Und die aktuellste Frage ist: was geschieht bis dahin? Was geschieht mit den Altfällen? Die Rechtsanwälte FISCHER & COLLEGEN haben die Stadt Konstanz, die Stadt Singen, die Stadt Radolfzell, die Stadt Stockach, die Stadt Engen, die Stadt Überlingen und die Stadt Meersburg (also die täglichen Wegstrecken der Kanzlei) aufgefordert, die betroffenen Messgeräte bis zur Klärung stillzulegen oder aus dem Verkehr zu ziehen.
Einspruch einlegen!!! Nicht zahlen!! Fast alle Blitzgeräte in und um Konstanz sind fehlerhaft!
Die Geschwindigkeitsmessungen der schwarzen Blitzersäulen in und um Konstanz sind nach derzeitigem Kenntnisstand unverwertbar. Die Stadt Konstanz und das Landratsamt Konstanz verwenden zur Verkehrsüberwachung in fast allen Fällen Überwachungsgeräte der Firma Jenoptik, die im Gegensatz zu anderen Messgeräten keine Rohmessdaten speichern. Dies hat zur Folge, dass ein gemessener Verstoß im Einzelfall im Nachhinein nicht nachgeprüft werden kann. Eine solche Einschränkung verstößt gegen das Recht auf einen fairen Prozess und macht die Messung damit insgesamt unverwertbar.