Arbeitgeber sollten auf Statusfeststellungsverfahren vorbereitet sein
Nicht selten drohen bei internen Streitigkeiten externe Dienstleister damit, dass sie gar nicht Freelancer sind, sondern Arbeitnehmer mit den üblichen Prüfungskriterien der Weisungsabhängigkeit oder der festen Eingliederung in die betriebliche Organisation. Wenn das betreffende Unternehmen realiter der einzige Auftraggeber ist oder 5/6 des Umsatzes ausmachen, entscheiden die örtlichen Arbeitsgerichte, die ohnehin arbeitnehmerfreudig entscheiden, gegen den Arbeitgeber.
Schäuble für Klarnamenpflicht im Netz
Bundestagspräsident Wolfgang Schäuble drängt schon lange darauf, die Anonymität im Netz durch eine Klarnamenpflicht korrigieren. Dieser Vorstoß ist nicht ganz neu, gewinnt aber im Hinblick auf die zunehmenden Hasspostings von anonymen Netzteilnehmern immer mehr an Bedeutung. Der Spiegel nannte einen solchen Schritt: Digitales Vermummungsverbot. Gegner berufen sich immer wieder auf die nicht einzuschränken der Meinungsfreiheit. Wer sich auf Meinungsfreiheit beruft, kann diese jederzeit kundtun. Er sollte sich jedoch hier zu identifizieren, damit man sich im Falle von Beleidigungen, die auch im normalen Leben strafbar sind, nicht in der Anonymität verstecken kann. Viele sind Feiglinge und wären im Netz nicht so frech, wenn ihr Name bekannt wäre.
Blitzer-Meßdaten trotz fehlender Speicherung verwertbar?
Diese Auffassung vertritt der Senat für Bußgeldsachen des OLG Oldenburg und widerspricht damit ausdrücklich der Entscheidung des Verfassungsgerichtshof des Saarlandes vom 5.7.2019.
Zwar ging es bei der Entscheidung des OLG Oldenburg um ein Gerät der Firma ESO, ausgestattet mit einem Einheitssensor ES 8.0, verfügt ebenso über keine Ruhmesdatenspeicherung, damit gleich wie das Gerät der Firma Jenoptik, der TraffiStar S350. Beide Geräte werden von der Physikalisch-Technischen Bundesanstalt (PTB) als standardisierte Messmethode anerkannt. Deshalb sei eine einzelne Überprüfung der Rohmessdaten gar nicht notwendig.
Nachtrag: US-Präsident genießt keine Immunität
In einem Verfahren wegen angeblicher Affären des amtierenden US-Präsidenten Donald Trump mit zwei Frauen hat der Staatsanwalt von Manhattan Cyrus Vance die Steuererklärungen von Donald Trump angefordert um zu untersuchen, ob sich darin angebliche Schweigegeldzahlungen an die beiden Frauen wiederfinden. Zwar haben die Anwälte von Donald Trump vorübergehend vor dem Bundesgericht einen Aufschub für die Herausgabe der Steuerunterlagen erreicht. Allerdings könnte der Schuss am Ende „nach hinten los gehen“:
Warum zeigt keiner den US-Präsidenten an?
Dabei hat sich Donald Trump nicht nur einmal wegen ‚Unnecessary Roughness‘ schuldig gemacht und Gegner derb beleidigt, dazu noch über Twitter mit der größtmöglichen Verbreitung. Den Senator Mitt Romney nannte er letztes Wochenende ‚wichtigtuerischer Arsch‘. Das ist eine klare Beleidigung und durch den Twitter Account eindeutig nachgewiesen.