Nicht gesucht, aber gefunden: Volkes Feind Nr. 1 ist Claus Weselsky
Staatsfeind Nr. 1 ist bereits der Bundeskanzler. Der fällt ebenfalls durch reine Blockaden, durch Verweigerung auf. Er schwächt damit nicht nur die Ukraine (insbesondere durch die permanente Verweigerung der Taurus Marschflugkörper), dem Kanzler scheint auch nicht bewusst zu sein, wie gefährlich und wie teuer seine Fehleinschätzung noch werden wird. Dann wird er sich aber zwei Augenklappen anziehen und abtauchen.
Zurück zum Volksfeind: Auch Weselsky will nur blockieren, für eine kleine Minderheit von Zugführern noch mehr herausholen – Nein, er will für sich etwas herausholen. Er weiß, dass das, was er tut, der Bevölkerung und der Bahn richtig weh tut und deswegen macht er genau weiter. Was er übersehen hat, dass er durch sein jährliches Geplänkel die Bahn generell unattraktiv macht. Gut, dann brauchen wir auch weniger Lokführer. Claus Weselsky will sich vor seinem Ruhestand noch ein Denkmal setzen. Das ist die eigentliche Triebfeder.
Asset Deal und Bestimmtheitsgrundsatz
Die Übereignung von Sachgesamtheiten (anders als bei Einzelwirtschaftsgütern) kann auch durch die Verwendung einer Sammelbezeichnung erfolgen, das umschließt nicht nur Wirtschaftsgüter in einer räumlichen Abgrenzung. Der Bestimmtheitsgrundsatz ist gewahrt, wenn sich ein bestimmtes Unterscheidungsmerkmal entweder aus dem Vertragstext oder aus den Anlagen als solches ergibt. Nicht ausreichend ist es, wenn zusätzliche Erkenntnisquellen herangezogen werden müssen, die sich nicht aus den Vertragsunterlagen ergeben.
Es ist deshalb notwendig, bei einem Asset Deal die Wirtschaftsgüter so eindeutig wie möglich zu beschreiben.
Wem gehört der Mond? 50 Jahre danach
Bis heute ist nicht oder nur unzureichend geregelt, wer was auf dem Mond tun darf. Denn ein Mondvertrag kam bislang nicht zustande. Der Mondvertrag von 1979 ist bis heute ein Entwurf. Wesentliche Raumfahrtnationen haben den Vertrag nicht unterschrieben. Dazu gehören die USA, Russland, China, Japan, Indien. Dort wäre nämlich Bergbau und der Abbau von Ressourcen geregelt. Ohne eine solche Regelung hat zwischenzeitlich ein Wettlauf verschiedener Nationen und Interessengruppen begonnen.
Ein ganz rechtsfreier Rechtsraum ist das Universum allerdings nicht. Es gibt immerhin so etwas wie einen ‚Weltraumvertrag‘. Schon die Überschrift des Vertrages lässt die unendlichen Weiten des Alls erahnen, sie lautet:
Vertrag über die Grundsätze zur Regelung der Tätigkeiten von Staaten bei der Erforschung und Nutzung des Weltraums einschließlich des Mondes und anderer Himmelskörper.
Steuerfreibeträge im Erbfall
Steuerlich wird eine Erbschaft ähnlich wie eine Schenkung betrachtet. Wer eine Zuwendung erhält, muss den Vermögenszuwachs versteuern. Bei Verwandtschaftsverhältnissen gelten jedoch unterschiedliche Freibeträge:
Für Ehegatten gilt: € 500.000
Für Kinder gilt: € 400.000 (von jedem Elternteil)
Ein Bürge hat kein Widerrufsrecht
Das Widerrufsrecht für Verbraucher gilt nicht für den Bürgen. Das hat der Bundesgerichtshof in einer aktuellen Entscheidung klargestellt. Eine Bank hatte einer GmbH einen Kredit in Höhe von 300.000 € gewährt. Der alleinige Gesellschafter der GmbH hatte am Tag des Kreditvertrages auch eine Bürgschaftserklärung über 170.000 € unterzeichnet. Dabei hat ihn die Bank bei der Vertragsunterzeichnung in den Geschäftsräumen der GmbH nicht über ein vermeintliches Widerrufsrecht informiert. Die GmbH wurde später zahlungsunfähig. Nun verlangt die Bank den noch offenen Kredit zurück, indem sie den Bürgen aufgefordert hat, seine Bürgschaft einzulösen.