Mietminderung bei Wohnflächenunterschreitung
Die Rechtsprechung des BGH gilt auch, wenn im schriftlichen Mietvertrag selbst keine Wohnfläche wiedergegeben ist, aber aus den weiteren Umständen wie einer Beschreibung der Wohnung sich die Wohnungsgröße ergibt. Der Bundesgerichtshof weite seine Rechtsprechung des Rechtes auf Mietminderung bei einer Wohnflächenabweichung von mehr als 10% aus.
Vergewaltigung: € 35.000 Schmerzensgeld für Opfer
Am 24.02. 2015 verhängte das Kölner Landgericht das Urteil in einem unglaublichen Vergewaltigungsfall:Knapp drei Tage hielt der Täter, ein Gärtner aus gutbürgerlichem Umfeld, eine 17-jährige Schülerin im September 2014 im Laderaum eines Transporters in seiner Garage fest. Er fesselte sie, verstopfte ihr Mund und Ohren, setzte ihr einen Motorradhelm mit zugeklebtem Visier auf, schnitt ihr mit einem Messer die Kleidung vom Leib und verging sich an ihr. Dabei forderte er sie auf, sie solle sich doch entspannen und gehen lassen – was das Gericht als purste Form des Zynismus verurteilte.
Persönliche Haftung bei unrichtiger Firmierung
Nach einer Entscheidung des Bundesgerichtshofs (BGH) haftet der Geschäftsführer persönlich, wenn er für eine Unternehmergesellschaft (haftungsbeschränkt) ein Rechtsgeschäft mit dem unrichtigen Rechtsformzusatz "GmbH” abschließt. Ein Geschäftsführer einer Unternehmergesellschaft (haftungsbeschränkt) schloss einen Werkvertrag ab und verwendete dabei die Firmenbezeichnung "GmbH u.G.". Da die Arbeiten nicht zu Ende geführt wurden, forderte der Auftraggeber Schadenersatz. Das prekäre an dem Urteil des BGH: Neben der Gesellschaft haftet der Geschäftsführer dem auf den Rechtsschein vertrauenden Vertragspartner persönlich.
€ 50.000 Schmerzensgeld nach Funktionsverlust der linken Schulter
Einer Patientin, die ihre linke Schulter nach einer fehlerhaft gewählten und fehlerhaft durchgeführten Schulteroperation nichtmehr einsetzten kann, steht ein Schmerzensgeld in Höhe von 50.000,00 € zu.
Das hat das Oberlandesgericht (OLG) Hamm im Fall einer Frau entschieden, die an Schulterbeschwerden litt.
Schallschutz: Auf den Zeitpunkt der Gebäudeerrichtung kommt es an
Eine Mietwohnung in einem älteren Gebäude weist, wenn nicht vertraglich etwas anderes vereinbart ist, in schallschutztechnischer Hinsicht keinen Mangel auf, sofern der Trittschallschutz den zur Zeit der Errichtung des Gebäudes geltenden DIN-Normen entspricht. Das gilt nach einer Entscheidung des Bundesgerichtshofs (BGH) auch, wenn während der Mietzeit in der Wohnung darüber der Fußbodenbelag ausgetauscht wird und sich dadurch der Schallschutz gegenüber dem Zustand bei Anmietung der Wohnung verschlechtert (BGH, VIII ZR 131/08).