Fahrradfahren darf nicht verboten werden
Die Straßenverkehrsbehörde darf einem Verkehrsteilnehmer, der allein als Kraftfahrer alkoholauffällig wurde, nicht das Führen eines Fahrrads verbieten, weil er kein medizinisch-psychologisches Gutachten zur Frage vorgelegt hat, ob er zwischen dem Fahren eines solchen Fahrzeugs und dem Alkoholgenuss trennen kann. Dies entschied das Oberverwaltungsgericht (OVG) Rheinland-Pfalz im Fall eines Mannes, dem die Fahrerlaubnis wegen Fahrens unter Alkoholeinfluss entzogen worden war.
Entziehung der Fahrerlaubnis: Trunkenheitsfahrt mit Fahrrad
Hat ein Radfahrer mit einem Blutalkoholgehalt von 1,6 Promille oder mehr am Straßenverkehr teilgenommen, darf die Fahrerlaubnis entzogen werden, wenn die Gefahr besteht, dass er künftig auch ein Kfz in fahruntüchtigem Zustand führen wird. Diese Entscheidung traf das Bundesverwaltungsgericht (BVerwG) im Fall eines Manns, der mit 2,09 Promille Fahrrad gefahren war.
Beweisfotos als Beweismittel unzulässig?
Immer mehr Amtsgerichte lassen Beweisfotos aus einer elektronischen Verkehrsüberwachung nicht mehr als Beweismittel in Bußgeldverfahren zu. Das gelte sowohl für Fotos als auch für Beweisvideos. Für die Fertigung fehle es an der gesetzlichen Grundlage.
Umfassende Enterbung von Verwandten in letztwilliger Verfügung
Zwar besteht ein allgemeiner Erfahrungssatz dahingehend, dass ein Erblasser das Erbrecht eines auch noch so entfernten Verwandten zumeist dem Erbrecht des Fiskus vorziehen wird. Hiervon kann es jedoch auch Ausnahmen geben. Eine solche Ausnahme lag nach Ansicht des Oberlandesgerichts (OLG) Hamm im Fall einer Erblasserin vor.