Spinne in der Tiefgarage als allgemeines Lebensrisiko
Der für die Reinigung einer Tiefgarage zuständige Hausmeisterservice haftet nicht, wenn eine Nutzerin der Garage beim Anblick einer Spinne so erschrickt, dass sie stürzt und sich dabei verletzt. Das ist das Ergebnis eines Rechtsstreits vor dem Oberlandesgericht (OLG) Karlsruhe, in dem die Richter die Klage einer Frau zurückwiesen.
Übersendung des Anhörungsbogens an Firmen- und Privatanschrift
Die Versendung eines zweiten Anhörungsbogens kann die Verjährung kein zweites Mal unterbrechen.Diese Klarstellung traf das Oberlandesgericht (OLG) Brandenburg und sprach den Betroffenen in einem Ordnungswidrigkeitenverfahren frei. Dieser war Inhaber und "Geschäftsführer" einer Firma, die seinen Namen trägt.
Arzt haftet trotz Aufklärung
Ein Arzt haftet selbst dann in vollem Umfang auf Schadenersatz und Schmerzensgeld für eine medizinisch fehlerhafte Behandlung, wenn der Patient diese Behandlung ausdrücklich verlangt hat. Dies entschied das Oberlandesgericht (OLG) Karlsruhe in einem Fall, in dem ein Augenarzt einen stark weitsichtigen Patienten mit einer neuen Lasermethode behandelte, die bisher wissenschaftlich noch nicht anerkannt war.
Sommerzeit ist Grillzeit – was beim Grillen zu beachten ist
Qualm vom Grill des Nachbarn im Schlafzimmer oder laute Partys in diesem Zusammenhang sind häufiges Streitthema zwischen Nachbarn sobald die Tage länger und milder werden. Um Streit und Ärger zu vermeiden ist es wichtig zu wissen, was laut Gesetz erlaubt ist und was nicht. Grundsätzlich gilt das Gebot der Rücksichtnahme. Insbesondere bei der Verwendung eines Holzkohlegrills kommt es unweigerlich zu einer starken Geruchsbelästigung und oftmals auch Rauchbildung. Dies muss ein Nachbar nicht ohne weiteres hinnehmen. Nach dem Landesimmissionsschutzgesetz ist starke Rauchbildung zu vermeiden. Dies gilt insbesondere, wenn der Rauch und Qualm in Wohn- und Schlafräume zieht. Im Vorteil sind natürlich Bewohner von freistehenden Einfamilienhäuser oder Reihenhäuser. Da der Abstand zu dem Nachbar größer ist entstehen weniger Reibungspunkte. Der Nachbar muss das Grillen und Feiern dann zunächst einmal hinnehmen. Bei Streit um die zulässige Häufigkeit gibt es sehr verschiedene Gerichtsurteile. Es gibt regional starke Abweichungen bei den Entscheidungen, so dass diesbezüglich keine verbindlichen Zahlen genannt werden können. In Mehrfamilienhäusern oder Wohnungen und Mietwohnungen gilt, dass nicht unbedingt so oft auf der Terrasse oder dem Balkon gegrillt werden darf, wie es dem jeweiligen Mieter beliebt. Ausgangspunkt ist der Mietvertrag oder die Hausordnung. Oftmals ist dort mit einer Klausel geregelt, dass das Grillen untersagt ist. Wird hiergegen verstoßen darf der Vermieter den Mieter abmahnen und im Zweifel bei weiterem Verstoß sogar fristlos kündigen.
Was darf alles zum Mindestlohn hinzugerechnet werden?
Bei richtiger Formulierung ist Urlaubs- und Weihnachtsgeld auf Mindestlohn anrechenbar. Urlaubs- und Weihnachtsgeld kann zur Erreichung der Lohnuntergrenze herangezogen werden. Das hat nun das Bundesarbeitsgericht (BAG) nun in einem Grundsatzurteil bestätigt.
Danach sind Urlaubs- und Weihnachtsgeld grundsätzlich freiwillige Zusatzleistung des Arbeitgebers, auf die es keinen gesetzlichen Anspruch gibt. Sind Weihnachtsgeld und Urlaubsgeld plötzlich auch als Gegenleistung für die erbrachte Arbeitsleistung anzusehen, dann können sie auf den Mindestlohn angerechnet werden. Nicht anrechnungsfähig sind Zahlungen, die dem Ansporn dienen sollen oder Dank für eine bestimmte Betriebstreue darstellen. Maßgeblich ist insoweit auch, ob das Urlaubsgeld von den Regelungen zum Urlaub abhängig ist oder ob es bewusst eine saisonale Sonderleistung darstellt (BAG, Urteil vom 12.10.2010, 9 A ZR 522/09, Rdnr. 24).