Eigenbedarfskündigung: falsch geschriebener Vorname schadet nicht
Eine Kündigung ist nicht deswegen formell unwirksam, weil es an ein Ehepaar gerichtet und der Vorname der Ehefrau falsch angegeben ist. Es handelt sich auch dann noch um eine Falschbezeichnung, wenn der angegebene Vorname derjenige der gemeinsamen (Erwachsenen) Tochter ist. Wenn es ausreiche, dass ein Kündigung lediglich an Eheleute adressiert ist, könne auch eine Falschbezeichnung hinsichtlich des Vornamens einen formellen Mangel nicht begründen.
Diese Entscheidung traf das Amtsgericht Mannheim. Für eine Eigenbedarfskündigung müssten die sog. Kerntatsachen im Kündigungsschreiben benannt werden: Der Kündigungsgrund muss so bezeichnet sein, dass er identifiziert und von anderen Gründen unterschieden werden kann. Für die Kündigung einer Hausmeisterwohnung in einem Schulgebäude genügt die Darlegung, dass aus funktionellen Gründen die Räumlichkeiten dem direkten Schulzweck zugeordnet werden solle, und dass es aufgrund einer Umgestaltung des pädagogischen Konzeptes notwendig sei, Schülern Unterrichtsräume zur Verfügung zu stellen, die innerhalb des Schulgebäudes liegen.
[Quelle: AG Mannheim, Urteil vom 12.04.2018, 18 C 5139/17]
Ehegattenunterhalt: kein Unterhaltsanspruch bei falschen Angaben zum eigenen Einkommen
Wer im Unterhaltsverfahren falsche Angaben macht, kann seinen Unterhaltsanspruch verlieren.
Das musste sich eine Ehefrau vor dem Oberlandesgericht (OLG) Oldenburg sagen lassen. Die Frau hatte nach der Trennung einen Minijob angenommen. In einem Verfahren vor dem Amtsgericht verlangte sie Trennungsunterhalt von ihrem Mann. Sie verschwieg aber, dass sie eigene, wenn auch geringe, Einkünfte hatte. Auf den Hinweis des Gerichts, dass nicht plausibel sei, wovon sie lebe, erklärte sie, Verwandte würden ihr Geld leihen, das sie aber zurückzahlen müsse. Der Ehemann hatte inzwischen erfahren, dass seine Frau eine Arbeit nachging. Er wies im Prozess darauf hin und konnte sogar eine Zeugin benennen. Die Frau musste ihre Angaben korrigieren.
Die Richter am OLG haben einen Unterhaltsanspruch der eigentlich unterhaltsberechtigten Frau verneint. Vor Gericht sei man zur Wahrheit verpflichtet. Hinzu komme, dass das unterhaltsrechtliche Verhältnis zwischen Eheleuten im besonderen Maße durch die Grundsätze von Treu und Glaube beherrscht sei. Es sei daher grob unbillig, den Mann trotz der falschen Angaben in Anspruch zu nehmen.
Es treffe die Frau auch nicht unangemessen hart, dass ihr der Unterhaltsanspruch verzagt werde. So könne von ihr erwartet werden, dass sie ihrer Teilzeitbeschäftigung ausdehne und für ihren eigenen Lebensunterhalt sorge, so der Senat.
[Quelle: OLG Oldenburg, Beschluss vom 22.08.2017, 3 UF 92/17]
Umdeutung einer fristlosen Kündigung
Eine fristlose kann in eine ordentliche Kündigung umgedeutet werden, wenn das abgemahnte Fehlverhalten des Arbeitnehmers zwar keine fristlose, wohl aber eine ordentliche Kündigung rechtfertigt. Diese Entscheidung traf das LAG Rheinland-Pfalz in einem entsprechenden Fall. Dort war der Arbeitnehmer nach dem Arbeitsvertrag verpflichtet gewesen, seine Arbeit um 9.00 Uhr aufzunehmen.
Immer mehr Deutsche für Todesstrafe
In den letzten Jahren hat die Anzahl der Befürworter der Todesstrafe in Deutschland wieder zugenommen. Besonders erwähnenswert erscheint, dass der Prozentsatz bei den Jura-Studenten vor einigen Jahren noch bei 25% lag, zwischenzeitlich ein Drittel der angehenden Richter und Anwälte in Deutschland die Todesstrafe für Angemessen erachten.
Die Zustimmung zur Einführung der Todesstrafe steigt immer dann, wenn sich die Bevölkerung existentiellen Bedrohungen ausgesetzt sieht. Junge Juristen liegen durchaus im Trend der Bevölkerung. Ihnen ist auch Sicherheit wichtiger als Freiheit. Etwa ein Viertel der Befragten war dafür, bei allen Bürgern verpflichtende Gentests durchzuführen, damit man im Zweifel Verbrecher schneller identifizieren kann.
Ingerenten: Dummheit schützt vor Karriereende nicht
Bereits einen Tag nachdem bekannt wurde, dass die Fußballspieler Mesut Özil und Ilkay Gündogan öffentlich mit "ihrem" Präsidenten Erdogan poussiert haben, war die Empörung in Deutschland groß, insbesondere weil tags darauf der Bundestrainer die Nationalauswahl zur nächsten WM bekannt gegeben hat. Noch sind die Beiden dabei. Unverständnis macht sich aber breit. In einer von der Zeitschrift Focus in Auftrag gegebenen Umfrage haben sich 82% der Befragten für eine Rauswurf aus der deutschen Nationalelf erklärt. Die beiden Sportler haben sich hierbei nicht strafbar gemacht, verstoßen aber gegen gängige Moralvorstellungen. Das reicht, um in dauerhafte Ungnade zu fallen. Der Nationaltrainer Jogi Löw täte gut daran, die Stimmung und den deutschen Volkswillen umzusetzen, weil sonst die Diskussion die gesamte Weltmeisterschaft Zeit infiziert. Die Aktion der Beiden war auch kein jugendlicher Leichtsinn. Die beiden Fußballer gehen keinen Schritt vor die Türe ohne Absprache mit ihren Managern. Wenn jetzt noch rauskommt, dass Özil oder Gündogan für ihren Werbeauftritt Geld oder etwas anderes erhalten haben, können diese die Sache nur dann noch gut machen, wenn sie mindestens diese Beträge für in der Türkei inhaftierte politische Gefangene spenden. Anderenfalls dürfte die Karriere der Beiden in Deutschland vorbei sein. Bislang haben Özil und Gündogan schlechte Krisenberater, womöglich noch türkische. Schweigen oder das ganze noch zu rechtfertigen ist ganz falsch. Özil und Gündogan sind Ingerenten.