Könnte man nach dem ersten Prozesstag vor dem LG Berlin vermuten:
Patricia Schlesinger, die im Sommer 2022 als Intendantin des Rundfunks Berlin-Brandenburg (rbb) entlassen wurde, fordert vor Gericht ein monatliches Ruhegehalt von 18.900 Euro. Bei einem Rundfunkbeitrag von derzeit € 18,36 müssten damit monatlich mindestens 1.014 Haushalte für die Rente der Frau Schlesinger aufkommen. Der rbb lehnt dies ab und verlangt von Schlesinger Schadensersatz in Höhe von 1,78 Millionen Euro. Die Vorwürfe gegen Schlesinger umfassen die Genehmigung hoher Gehaltszulagen ohne Zustimmung des Verwaltungsrats sowie die private Nutzung von Dienstmitteln. Beide Parteien zeigten sich bereit, bis Ende Mai einen Vergleich zu erzielen; andernfalls will das Gericht ein Urteil fällen.
Waren die Zahler von Rundfunkbeiträgen - also wir - mit solcher Geldverschwendung jemals einverstanden? Der rbb ist kein freies autonomes Wirtschaftsunternehmen. Sind hier nicht strengere Maßstäbe anzusetzen als sonst in der freien Wirtschaft?
siehe auch
https://www.lawinfo.de/index.php/32-ausgewaehlte-rechtsgebiete/strafrecht/1965-die-akte-schlesinger