Eine gegen die Verweigerung einer Entschädigung für zu Unrecht erlittene Haft gerichtete Verfassungsbeschwerde war erfolgreich. Das zuvor erkennende OLG hatte ein Gutachten, das gegen die Mitverursachung der Haft durch den Beschwerdeführer (Bf.) sprach, nicht in seinen Urteilsgründen verarbeitet und so den Anspruch des Bf. auf rechtliches Gehör (Art. 103 I GG) verletzt. Gegen den Bf. war vor dem LG Deggendorf ein Strafverfahren wegen des Vorwurfs der Tötung seiner vier Monate alten Tochter anhängig.

Die vorläufige Sicherstellung von möglicherweise betrügerisch erlangten Gelder ist nach einer Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts (BVerfG) nur unter strengen Voraussetzungen zulässig. Zu einem Zeitpunkt, in dem lediglich ein Tatverdacht besteht und noch nicht über die Strafbarkeit entschieden ist, kann eine solche Sicherstellung durch die Staatsanwaltschaft den Betroffenen in seinem Eigentumsgrundrecht verletzen.

Ganz aktuell wieder in Diskussion, was es in den USA schon lange gibt: Wer sich mit einer Prostituierten erwischen lässt, wird von der Chicagoer Polizei mit Bild unter Nennung des Namens, Alters und Privatadresse im Internet veröffentlicht.