Die Klägerin aus Baden-Württemberg kaufte 2018 einen gebrauchten Audi A5 2.0 TDI (mit Softwareupdate). Der Verkäufer hatte anscheinend im Vorfeld versichert, dass das Fahrzeug nicht von der „Schummelsoftware“ betroffen sei. Die Käuferin nahm an, dass das Update wiederum eine illegale Abschalteinrichtung enthalte. Das Kraftfahrbundesamt (KBA) habe für das sog. Thermofenster eine gesetzeswidrige Freigabe erteilt. Das OLG „versteckte“ sich hinter einer Entscheidung des Bundesgerichtshofes, wonach eine Haftung wegen vorsätzlich sittenwidriger Schädigung ab Herbst 2015 nicht mehr in Betracht komme, weil zu dem Zeitpunkt der Dieselskandal sich weltweit – zumindest europaweit – herumgesprochen hatte und täglich in den Medien präsent war.

 

Die Entscheidung des OLG Karlsruhe hat nach diesseitiger Auffassung mehrere entscheidende Fehler:

Der Fahrzeughersteller Tesla sollte in sämtlichen Modellreihen Stabilität der Sitzplätze im Innenraum auf Schwachstellen analysieren und die bislang verbauten Sitze austauschen und bei bereits verkauften Fahrzeugen kostenlose Nachrüstung anbieten. Tesla kennt das Problem schon länger. Auffahrunfälle in den USA haben gezeigt, dass viele Sitze beim Aufprall regelrecht zusammenbrechen. Das ist für die Insassen unnötig lebensgefährlich, insbesondere auch für kleine Kinder. Der Sprecher des US-Interessenverbandes "The Center For Auto Safety" hält das Interieur bei Tesla nicht sicherer als einen Gartenstuhl. Tesla baut Stühle am unteren Rand der Sicherheitsnormen. Die werden allgemein als nicht ausreichend erachtet. Tesla Besitzer sollten nicht warten, bis es zu einem Unfall kommt.

Jetzt ist es raus: Audi hat auch bei Benzinmotoren manipuliert. Ein Sachverständiger hat in einem Schadensersatzverfahren vor dem LG Offenburg (4 O 169/17) festgestellt, dass Audi selbst bei dem Benzinmodell Q5 TFS 2.0 Euro 6 die Abgasreinigung manipuliert hat. Das hatte nun prompt eine weitere Strafanzeige gegen den ehemaligen Vorstandsvorsitzenden der Audi AG, Rupert Stadler zur Folge. Ende September beginnt gegen ihn die Anklage wegen manipulierten Diesel-Fahrzeugen. Ihm wird vorgeworfen, den „Vorsprung durch Betrug“ gefördert oder zumindest geduldet zu haben.

 

Die Vorgehensweise "Prüfstanderkennung“ im VW-Konzern war offensichtlich immer die gleiche: Befindet sich ein PKW auf einem sogenannten Rollenstand wird das Lenkrad nicht bewegt. Das erkennt die Technik/Elektronik des Fahrzeugs und reduziert in dieser Phase den Abgasausstoß. Wird das Lenkrad „in freier Fahrt“ bewegt und eingeschlagen, erhöhen sich die Stickoxidwerte schlagartig. Nach den Feststellungen des Sachverständigen liegen die Werte über den zulässigen Grenzwerten und sogar um 300% über den Werten, die Audi in seinen eigenen technischen Daten aufführt.

Was ist hieraus die Konsequenz?

Auch Porschefahrzeuge sind über Jahre hinweg mit manipulierten Dieselmotoren ausgestattet worden. Die Folge: deshalb klagen wir ebenso gegen Porsche auf Rückabwicklung der Betrugsdiesel, ganz aktuell wegen eines Porsche Macan S Diesel. Porsche lässt in diesem Verfahren vortragen: wir haben den Motoren von Audi übernommen, wir wissen von nichts, uns wurde gesagt, dass alles in Ordnung sei. Porsche beruft sich auf Ahnungslosigkeit. Was in der Erwiderung zunächst lediglich arrogant klang, könnte jetzt zu einem Bumerang werden.

Ein Grundstückskaufvertrag bedarf der notariellen Beurkundung. Das weiß eigentlich jeder. Aber was geschieht, wenn es gar nicht zur Beurkundung kommt? Der Käufer plötzlich nicht mehr will, der Kaufinteressent schon erheblichen Aufwand hatte. Der Bundesgerichtshof hatte einen Fall zu entscheiden, bei dem der Verkäufer kurz vor dem Notartermin den Kaufpreis um 100.000 € anhob. Der Interessent war hierzu nicht bereit und sagte ab. Im Vorfeld hatte dieser bereits bei der Bank einen Finanzierungsvertrag abgeschlossen, der ihn jetzt  eine Vorfälligkeitsentschädigung von 9.000 € kostete. Muss der Verkäufer dem Interessenten diese Aufwandkosten erstatten? Die Richter am Bundesgerichtshof meinen: Nein.