Nachdem der Europäische Gerichtshof in seiner Entscheidung vom Donnerstag, 17.12.2020 ein klares aber längst überfälliges Urteil gesprochen hat, steht fest, dass erneut in Deutschland Millionen Diesel-Fahrzeuge illegal unterwegs sind. Im Ergebnis dürften das fast alle Diesel-Fahrzeuge sein, die in den letzten 10 Jahren gebaut wurden.

 

Während sich Mercedes, BMW, Fiat (eigentlich alle Diesel-Fabrikanten) in der Vergangenheit gerne vom VW-Konzern distanziert haben, steht jetzt fest, dass die Anderen auch nicht besser sind. Wer den Ausnahmefall zur Regel macht, kann nicht ernsthaft behaupten, dass der Abschaltmechanismus dem Motorschutz dient. Fast alle Diesel-Fahrzeuge fahren durchweg umweltschädlich. Die reduzierten Rahmenbedingungen treten quasi in der Praxis gar nicht ein. Das Kraftfahrt-Bundesamt ist nun gefordert die illegalen Zustände „abzuschalten“ und die Fahrzeughersteller zu Fahrzeugrückrufen aufzufordern. Geschieht dies nicht, macht sich möglicherweise der Staat selbst haftbar. Die deutsche Umwelthilfe steht schon in den Startlöchern. Sie verlangt den Austausch der funktionsuntüchtigen Abgaskatalysatoren.

Der Europäische Gerichtshof erklärt jedwede Abgasmanipulation für illegal. Jedes Fahrzeug, dass mit einer Software ausgestattet ist, die erkennt, ob sich der Wagen im Prüfzyklus befindet oder auf freier Strecke, ist vom Hersteller illegal manipuliert worden. Denn bei den meisten Fahrzeugen läuft im Test die Abgasrückführung bei Laborbedingungen so, dass die Grenzwerte eingehalten werden. Im normalen Fahrbetrieb ist das dann in der Regel nicht mehr der Fall. Die Stickoxidbelastung steigt um ein Vielfaches.

 

Der Entscheid aus Luxemburg stellt nicht nur die Rechte für Besitzer älterer Diesel-Fahrzeuge in Frage, sondern auch neuer Fahrzeuge. Denn die Entscheidung dürfte somit auch das Ende des „Thermofensters“ einläuten. Hier hatten die Hersteller oft damit argumentiert, dass die Überschreitung der Grenzwerte notwendig sei, um den Motor zu schützen. Das gilt aber nicht, wenn die Ausnahme zur Regel wird. Einige Gerichte werteten die Thermofenster-Technik als „ausreizen der technischen Möglichkeiten“. Das geht jetzt nicht mehr.

Ob sogenannte Thermofenster schon für sich gesehen einen Betrug darstellen oder auch gesonderte Mechanismen als illegale Abschalteinrichtungen in Dieselfahrzeugen von Daimler enthalten sind, wird der Bundesgerichtshof erst im kommenden Jahr entscheiden. Offensichtlich verhindert Daimler im Hintergrund eine höchstrichterliche Entscheidung. Denn schon 2 x haben Kläger kurz vor der mündlichen Verhandlung vor dem Bundesgerichtshof ihre Klage ohne Angabe von Gründen zurückgenommen. Die Anwälte waren fortan mundfaul. Das spricht für den Abschluss einer Geheimvereinbarung.

Bei dem Hyundai-Modell „Kona“ können die Batterien brennen. Das Kraftfahrt-Bundesamt hat deshalb einen Rückruf des Modells wegen drohender Brandgefahren der Batterie verfügt. Nach Herstellerangaben geht es in Deutschland um 6.000 Exemplare. Grundsätzlich sind auch andere Hersteller betroffen, doch sind vermehrt in Südkorea die Elektro-SUV wegen überhitzten Batterien in Brand geraten.

Wem das zu „heiß“ ist, der sollte darüber nachdenken, das Fahrzeug zurückzugeben und Rückabwicklung zu verlangen. Wer ein Elektro-SUV Kona gekauft hat, möchte sicherlich keinen „Feuerstuhl“. Batteriezellen müssen sicherer werden.

Als der Dieselskandal vor ca. 5 Jahren in den USA den Anfang nahm und dann nach Europa und insbesondere Deutschland herüberschwappte, ging es um die Motorenreihe EA 189. Die Verantwortlichen bei VW versicherten in der Folgezeit, dass andere Motoren, wie beispielsweise der EA 288, vom Dieselskandal nicht betroffen seien. Mit dieser Aussage hervorgetan hat sich insbesondere der VW-Chef Herbert Diess. Jetzt sieht es so aus, als wäre diese Angabe gelogen gewesen. Unabhängig davon, dass dies dann Folgen für den amtierenden VW-Chef hätte, wären weitere Millionen Fahrzeuge betroffen. Denn der EA 288 ist der Nachfolgemotor früherer Modelle.