Das berichtet die Wirtschaftswoche in ihrer Onlineausgabe vom 21.07.2022. Richter am Landgericht Stuttgart rechnen wegen der Entscheidung des Europäischen Gerichtshofes zur Thermofenster-Technik nunmehr auch mit einer Klagewelle gegen Mercedes-Benz.

Der EuGH hat die Thermofenster grundsätzlich als illegal eingestuft. Das könnte dazu führen, dass es zu einer Beweislastumkehr kommt, dass der Fahrzeughersteller nachweisen muss, dass das Thermofenster nicht nur dem Grunde nach, sondern auch in ihrer konkreten Ausformung zwingend dem Motorschutz dient und deshalb unerlässlich ist. Dient es nur dazu im Prüflauf die Emissionswerte einzuhalten, sonst nicht, ist die Technik „Schmu“.

Der Europäische Gerichtshof hat sich mehr zu den Abschalteinrichtungen in Diesel-Fahrzeugen geäußert und stellt klar, dass Thermofenster grundsätzlich rechtswidrig sind, wenn sie „einen überwiegenden Teil des Jahres“ einen höheren Ausstoß an Schadstoffen zulassen.

 

Damit rücken auch die neueren Diesel-Motoren, nicht nur von Volkswagen, sondern auch von FIAT Chrysler ins direkte Blickfeld. Allein im VW-Konzern dürften vier Millionen weitere Autos als manipuliert gelten.

 

Der Europäische Gerichtshof hat den Herstellern aber eine gewisse Hintertür geöffnet. Die Hersteller können innerhalb einer überschaubaren Frist die festgestellten Mängel noch beseitigen, bevor Schadensersatz geleistet werden kann oder der Erwerber einen Anspruch auf Rückübertragung hat.

Mercedes-Kunden, deren Fahrzeug mit einem EURO-6-Motor ausgestattet sind, können hoffen. Umgekehrt gerät Mercedes in die Defensive. Die Richter sehen bei diesen Fahrzeugen Anhaltspunkte für den vorsätzlichen Einbau illegaler Abschalteinrichtungen. Hier verlangt das Gericht weitere Aufklärung von Mercedes-Benz und der an der Motorenentwicklung beteiligten Personen, die jetzt namentlich benannt werden sollen.

 

Ausgehend vom Motortyp OM651 handelt es sich um die Fahrzeugmodelle:

 

  • GLC 220 d 4Matic
  • GLC 250 d 4 Matic
  • GLK 220 BlueTec (4Matic)
  • GLK 250 BlueTec (4Matic)

 

Keine Anhaltspunkte für eine vorsätzliche Handlung sahen die Richter bei den EURO-5-Motoren. In den Fahrzeugmodellen

 

  • GLK 200 CDI
  • GLK 220 CDI
  • GLK 220 CDI (4Matic)

 

Dass die „verloren“ sind, darf dennoch bezweifelt werden, weil es auf den Vorsatznachweis möglicherweise im Einzelfall gar nicht erst ankommt. Das Gericht hat auch den neuen Verhandlungstermin vertagt auf den 24.01.2023 und erwartet bis dahin eine vielleicht vorgreifliche Entscheidung des Bundesgerichtshofes und vor allem des Europäischen Gerichtshofes (EuGH). In dem am Europäischen Gerichtshof anhängigen Verfahren hat der Generalstaatsanwalt in seinem Schlussantrag am 02.06.2022 vorgeschlagen, dass Verbrauchern im Abgasskandal bei der Verwendung von Thermofenstern generell Schadensersatz zustehen soll. Mit anderen Worten: Die Unzulässigkeit indiziert die Schadensersatzpflicht.

Das Oberlandesgericht Stuttgart hat für den 12.07.2022 den ersten Termin zur mündlichen Verhandlung im Musterfeststellungsverfahren gegen die Mercedes-Benz-Group AG anberaumt. Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) strengt die Klage an und wirft der Mercedes-Benz-Group AG eine bewusste Manipulation von Abgaswerten vor und möchte für die betroffenen Kunden Schadensersatz.

 

Musterfeststellungsklagen sind vom Gesetzgeber wegen des Diesel-Skandals ermöglich worden und wurde schon einmal gegen Volkswagen erfolgreich praktiziert. 245.000 Kunden hatten dann in der Folge Schadensersatz erhalten. Bei der jetzigen Musterfeststellungsklage sind 2804 Kunden, die sich der Klage angeschlossen haben. Ein Mercedes ist aber auch kein Volkswagen, den sich jedermann leisten kann. Nicht leisten kann sich grundsätzlich den Diesel-Skandal Volkswagen wie Mercedes oder auch BMW und die anderen großen Autobauer.

In den USA ist Porsche unter erheblichen Druck geraten, weil die Angaben zum Kraftstoffverbrauch irreführend waren. Ausnahmsweise geht es mal nicht um Dieselmanipulationen, sondern schlicht um falsche Verbrauchsangaben. Porsche hat sich nun zu einem Vergleich bereit erklärt, den Klägern wegen irreführenden Falschangaben mind. USD 80.000.000,00 zu bezahlen. Umgerechnet erhält damit jeder Porsche-Besitzer der betroffenen Fahrzeuge USD 1.110,00 pro Fahrzeug.

 

Wir prüfen für einige Mandanten, ob Porsche solche Falschangaben vorwerfbar auch in Deutschland gemacht wird. Die Ermittlungen laufen.