Dieselskandal erreicht Suzuki: Verdacht von 22.000 manipulierten Fahrzeugen
In diesen Tagen haben Staatsanwälte europaweit Büros von Suzuki und der Mutter Steellantis durchsucht. Auch bei diesen Automarken geht es um manipulierten Dieselmotoren. Suzuki steht im Verdacht, bis 2018 etwa 22.000 Diesel-Fahrzeugen mit illeganlen Abschlateinrichtungen verkauft zu haben. Die Kunden seien insoweit getäuscht und damit betrogen worden.
Wächtermodus bei Tesla wohl unzulässig
Der Bundesverband der Verbraucherzentralen (VZBV) hat sich jüngst auf Tesla eingeschossen und wirft dem Konzern irreführende Werbung zur CO²-Emmisionen vor. Der Bundesverband hat deswegen sogar jetzt beim Landgericht Berlin Klage eingereicht.
Aber nicht nur deswegen.
Das OLG Frankfurt erlaubt es, dass PKW-Daten zur Verfolgung von Tatverdächtigen ausgewertet werden
Am 24. Januar 2021 < https://www.lawinfo.de/index.php/33-ausgewaehlte-rechtsgebiete/verkehrsrecht/823-das-auto-als-zeuge-wenn-das-eigene-auto-gegen-den-fahrer-aussagt > berichteten wir unter dem Artikel „Das Auto als Zeuge: wenn das eigene Auto gegen den Fahrer aussagt“, was sich für viele nach Utopia anhörte. Jetzt hat das Oberlandesgericht Frankfurt genau diese Praxis erlaubt. Zunächst einmal nur im Rahmen von Strafverfahren. Nach dem OLG Frankfurt im Rahmen von strafrechtlichen Ermittlungen, darf das Navi im Fahrzeug ausgewertet werden. Durch GPS-Standortdaten wird von dem Fahrzeug regelmäßig ein Bewegungsprotokoll angefertigt. Die letzten mehrere tausend Kilometer sind regelmäßig abrufbar. §100 k StPO erlaubt den Ermittlungsbehörden seit Ende letzten Jahres auf bestimmte Nutzungsdaten zuzugreifen, dazu gehören auch die von einem Auto gesammelten Standortdaten. Das bedeutet: wenn du Pech hast, verrät dich dein Auto.
Stuttgarter Richter rechnen mit einer Klagewelle gegen Mercedes-Benz
Das berichtet die Wirtschaftswoche in ihrer Onlineausgabe vom 21.07.2022. Richter am Landgericht Stuttgart rechnen wegen der Entscheidung des Europäischen Gerichtshofes zur Thermofenster-Technik nunmehr auch mit einer Klagewelle gegen Mercedes-Benz.
Der EuGH hat die Thermofenster grundsätzlich als illegal eingestuft. Das könnte dazu führen, dass es zu einer Beweislastumkehr kommt, dass der Fahrzeughersteller nachweisen muss, dass das Thermofenster nicht nur dem Grunde nach, sondern auch in ihrer konkreten Ausformung zwingend dem Motorschutz dient und deshalb unerlässlich ist. Dient es nur dazu im Prüflauf die Emissionswerte einzuhalten, sonst nicht, ist die Technik „Schmu“.
EuGH: Thermofenster i.d.R. unzulässig
Der Europäische Gerichtshof hat sich mehr zu den Abschalteinrichtungen in Diesel-Fahrzeugen geäußert und stellt klar, dass Thermofenster grundsätzlich rechtswidrig sind, wenn sie „einen überwiegenden Teil des Jahres“ einen höheren Ausstoß an Schadstoffen zulassen.
Damit rücken auch die neueren Diesel-Motoren, nicht nur von Volkswagen, sondern auch von FIAT Chrysler ins direkte Blickfeld. Allein im VW-Konzern dürften vier Millionen weitere Autos als manipuliert gelten.
Der Europäische Gerichtshof hat den Herstellern aber eine gewisse Hintertür geöffnet. Die Hersteller können innerhalb einer überschaubaren Frist die festgestellten Mängel noch beseitigen, bevor Schadensersatz geleistet werden kann oder der Erwerber einen Anspruch auf Rückübertragung hat.