Der Europäische Gerichtshof hat sich mehr zu den Abschalteinrichtungen in Diesel-Fahrzeugen geäußert und stellt klar, dass Thermofenster grundsätzlich rechtswidrig sind, wenn sie „einen überwiegenden Teil des Jahres“ einen höheren Ausstoß an Schadstoffen zulassen.

 

Damit rücken auch die neueren Diesel-Motoren, nicht nur von Volkswagen, sondern auch von FIAT Chrysler ins direkte Blickfeld. Allein im VW-Konzern dürften vier Millionen weitere Autos als manipuliert gelten.

 

Der Europäische Gerichtshof hat den Herstellern aber eine gewisse Hintertür geöffnet. Die Hersteller können innerhalb einer überschaubaren Frist die festgestellten Mängel noch beseitigen, bevor Schadensersatz geleistet werden kann oder der Erwerber einen Anspruch auf Rückübertragung hat.

 

Wer einen solchen „Thermofenster-Diesel“ fährt, sollte den Hersteller vorsorglich und alsbald zur Mängelbeseitigung auffordern. Nach Fristablauf stehen einem Käufer dann die gesetzlichen Schadensersatzansprüche zu.