Fahrzeughersteller sind in der Haftung, wenn sie unzulässige Abschalteinrichtungen verbaut haben. Dazu gehört auch die Verwendung eines sog. „Thermofensters“.

 

Bislang konnten Kunden nur dann erfolgreich auf Schadensersatz klagen, wenn der Autobauer bewusst und gewollt die Käufer auf sittenwidrige Weise getäuscht hat, so beispielsweise bei dem Skandalmotor EA189. Nach dem EuGH genügt jetzt auch fahrlässiges Handeln.

Aber was heißt das für die Autokäufer?

 

[1] Es muss nachweisbar eine unzulässige Abschalteinrichtung eingebaut werden. Dazu gehören auch Thermofenster. Das kann ggf. durch einen Sachverständigen im Einzelfall nachgewiesen werden, wenn nicht der Hinweis auf die Typenbezeichnung ausreicht.

 

[2] Die Klage muss rechtzeitig erhoben werden oder erhoben worden sein, weil grundsätzlich Verjährung droht.

Es geht um die Abschalteinrichtungen in Dieselfahrzeugen 2. Generation. Viele Fahrzeuge wurden möglicherweise mit unzulässigen Abschalteinrichtungen von Abgasreinigungssystemen zugelassen. Bei solchen Fahrzeugen schaltet sich das Abgasreinigungssystem aus, wenn bestimmte Außentemperaturen über- oder unterschritten werden. Der Vorwurf der Kritiker ist der, dass in der Praxis hier die Ausnahme zur Regel gemacht wird, dass sog. „Thermofenster“ fast immer „geschlossen“ bleiben. Das Problem liegt auch zur Entscheidung beim Europäischen Gerichtshof.

 

In Deutschland ist jetzt Bewegung in die Sache gekommen. Die Deutsche Umwelthilfe (DUH) hat in einem Rechtsstreit gegen das Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) vor dem Verwaltungsgericht Schleswig nunmehr ein obsiegendes Urteil errungen, worin festgestellt wurde, dass das KBA VW im Jahr 2016 zu Unrecht erlaubt hat, die manipulierten Dieselfahrzeuge wieder auf den Straßen fahren zu lassen.

Der Abgasskandal hat zwischenzeitlich immer weitere Kreise gezogen. Längst sind nicht nur PKW betroffen, sondern ganz massiv Wohnmobile. Zu den Betrugsfirmen gehört zwischenzeitlich auch Fiat, die über Jahre hinweg die Motoren für Wohnmobile massiv manipuliert haben. Vor allem die Modelle der Wohnmobilhersteller Dethleffs und Pilote sind durchweg betroffen.

 

Überschreitet bspw. der Ducato 150 multijet Pilote G700G den Stickoxidwert im realen Fahrbetrieb um das 7-fache, beim Ducato 150 multijet Dethleffs T7150 sogar um das 10-fache. Wer Besitzer (von Rechtswegen Eigentümer) eines solchen Fahrzeuges ist, sollte sich unmittelbar Gedanken darüber machen, ob ihm nicht Schadensersatzansprüche gegen den Hersteller/Verkäufer zustehen. Hinzukommt, dass diese Modelle möglicherweise in 2-3 Jahren gänzlich unverkäuflich sind oder aus dem Verkehr gezogen werden.

In diesen Tagen haben Staatsanwälte europaweit Büros von Suzuki und der Mutter Steellantis durchsucht. Auch bei diesen Automarken geht es um manipulierten Dieselmotoren. Suzuki steht im Verdacht, bis 2018 etwa 22.000 Diesel-Fahrzeugen mit illeganlen Abschlateinrichtungen verkauft zu haben. Die Kunden seien insoweit getäuscht und damit betrogen worden.

Der Bundesverband der Verbraucherzentralen (VZBV) hat sich jüngst auf Tesla eingeschossen und wirft dem Konzern irreführende Werbung zur CO²-Emmisionen vor. Der Bundesverband hat deswegen sogar jetzt beim Landgericht Berlin Klage eingereicht.

 

Aber nicht nur deswegen.