Für VW wird es abermals eng: auch der Dieselmotor EA 288 scheint mit illegalen Abschalteinrichtungen ausgestattet
Als der Dieselskandal vor ca. 5 Jahren in den USA den Anfang nahm und dann nach Europa und insbesondere Deutschland herüberschwappte, ging es um die Motorenreihe EA 189. Die Verantwortlichen bei VW versicherten in der Folgezeit, dass andere Motoren, wie beispielsweise der EA 288, vom Dieselskandal nicht betroffen seien. Mit dieser Aussage hervorgetan hat sich insbesondere der VW-Chef Herbert Diess. Jetzt sieht es so aus, als wäre diese Angabe gelogen gewesen. Unabhängig davon, dass dies dann Folgen für den amtierenden VW-Chef hätte, wären weitere Millionen Fahrzeuge betroffen. Denn der EA 288 ist der Nachfolgemotor früherer Modelle.
Verwendet der Fitness Tempel Friedrichshafen/Kluftern unzulässige Vertragsklauseln?
Wir denken ja. In Fitnessverträgen, die uns vorliegen, wird von den Mitgliedern unter § 3 der Vertragsbedingungen alle 12 Monate eine Servicepauschale von € 79,00 verlangt. Wir denken, dass die Pauschale unseriös und damit unzulässig ist.
So hat beispielsweise das Landgericht Münster in solchen Vertragsbedingungen eine überraschende ungewöhnliche Klausel gesehen, die letztlich dem Transparenzgebot aus § 307 BGB zuwiderläuft. Ein unbefangener Kunde müsse nicht damit rechnen, dass neben dem hervorgehobenen Monatsbetrag weitere versteckte Kosten in nicht unerheblichem Umfang anfallen. Es geht insbesondere um Kosten, die nur Grundleistungen betreffen, die nach normalem Verständnis dazugehören.
Lassen Sie sich nicht kluftern, bestehen Sie darauf, dass diese Klausel gestrichen ist, weil sie ohnehin unwirksam sein dürfte.
Neues zum Wolf: Stimmt das wirklich, dass niemand haftet?
In unserem Artikel vom 03.12.2020 hatten wir von der Entscheidung des Oberlandesgericht Schleswi-Holstein (Beschluß vom 24.09.2020 und 03.11.2020, Az. 11 U 61/20) berichtet.
Aber stimmt das wirklich?
Wenn der Gesetzgeber den Wolf unter Naturschutz stellt und deswegen eingeschränkte Möglichkeiten bestehen, ihn zu verfolgen, wenn er einen Schaden verursacht, dann stellt sich doch die Frage, ob nicht derjenige, der diesen Schutz zuvor auferlegt hat, dann auch für hieraus entstehende Schäden haften muss. Wie die beiden oben genannten Gerichte richtigerweise festgestellt haben, besteht zurzeit eine Gesetzeslücke bezüglich der Entschädigungsregelungen. Solange diese Lücke jedoch besteht, darf die Folge hiervon nicht ein haftungsfreier Raum sein. Die Züchter bzw. Halter müssen trotzdem einen Anspruch auf Schadensersatz haben. Dieser kann und darf nicht nur deshalb entfallen, weil die Gerichte sagen, es sei Sache des Gesetzgebers, weitergehende Entschädigungsregeln zu schaffen und sich selbst somit der Rechtsfortbildung entziehen. Solange keine weiteren Bestimmungen zu etwaigen Schadensersatzansprüchen neu geregelt werden, muss unseres Erachtens zumindest der Schaden durch den Staat – also demjenigen, der den Schutz des Schadensverursachenden festlegte – ausgeglichen werden, weil so etwas durch die Schutzregelung sehenden Auges mit in Kauf genommen wurde.
Rassistische Äußerung ist keine Meinung
Das Bundesverfassungsgericht hat ein deutliches Zeichen gesetzt, dass es rechtmäßig sei, dass ein Mann, welcher zuvor seinen Arbeitskollegen mit Affenlauten verhöhnte, gekündigt wird. Wer einen dunkelhäutigen Kollegen mit Tierlauten ("Ugah, Ugah!") belegt und daher seinen Job verliert, kann sich dagegen nicht mit Verweis auf die eigene Meinungsfreiheit wehren. Wenn jemand nicht als Mensch, sondern als Affe adressiert würde, sei die Menschenwürde angetastet.
Obschon grundsätzlich das Gericht in Fällen, in denen die Meinungsfreiheit und die bedrohende Beeinträchtigung der persönlichen Ehre einander gegenüberstehen, eine Abwägung vornehmen muss, kann diese in besonderen Ausnahmefällen entbehrlich sein. Sofern es sich um Formalbeleidigungen, Schmähkritik oder eben Äußerungen handelt, die die Menschenwürde antasten, tritt die Meinungsfreiheit jedenfalls stets zurück. Gerade bei Aussagen, die tief in die Menschenwürde eingreifen, handele es sich eben nicht mehr um Beleidigungen, sondern um Äußerungen, die fundamental herabwürdigend seien. Solche Aussagen sprechen den ihre menschliche Würde ausmachenden Kern der Persönlichkeit ab.
Der moderne Einbruch
Brechen Diebe einen PKW nicht auf, sondern öffnen ihn per Funksignal, stellt dies kein „Aufbrechen“ dar, da keine Gewalt angewendet wird. Folge: die Hausratversicherung muss nicht für den Verlust von Gegenständen aus dem Innenraum aufkommen.
Der Eigentümer des Fahrzeuges hatte sein Auto geparkt und es nur kurz verlassen. Der Wagen hatte ein schlüsselloses „Keyless-Go-System“, welches automatisch und elektronisch verriegelt. In dieser Zeit entwendeten Diebe u.a. Koffer aus dem PKW. Da es kein Zeichen für gewaltsames Eindringen gab, war der PKW wohl mittels abgefangener Funksignale geöffnet worden. Konkret nachgewiesen werden konnte das nicht.