Wer für die Vermietung von Zimmern oder Wohnungen sexuelle Gegenleistungen fordert, macht sich wegen Zwangsprostitution schuldig
Was zunächst vielleicht von manchen als sexuelle Nötigung eingeschätzt wird, kann schlimmere Folgen haben. Ein 58-jähriger Drecksack hatte die Notlage ausgenutzt und mehrere junge Frauen, die bei ihm ein Zimmer angemietet hatten, zu sexuellen Handlungen an ihm veranlasst und später sogar noch an Dritten. Zwischenzeitlich wurde Herr Drecksack vom Landgericht München I zu einer Freiheitsstrafe von drei Jahren verurteilt und zwar wegen besonders schwerer Zwangsprostitution, ausbeuterischer Zuhälterei und Förderung sexueller Handlungen Minderjähriger.
Winterkorn-Prozess verzögert sich. Verteidigertaktik undurchsichtig
Dafür kann Martin Winterkorn zunächst einmal nichts. Der Prozess gegen den VW-Boss, wegen millionenfacher Dieselmanipulation, soll nun nicht wie ursprünglich geplant am 25.02. diesen Jahres beginnen, sondern erst am 20.04.2021. Begründet wurde die Verzögerung vom Landgericht Braunschweig damit, dass ein jetziger Prozessbeginn möglicherweise kontraproduktiv zu den politischen Beschlüssen zur Senkung der Infektionszahlen Covid-19 sei. Es sei daher sachgerecht, den Prozess erst im Frühjahr beginnen zu lassen.
Das dürfte unabhängig davon ganz im Interesse von Martin Winterkorn sein, denn der arbeitet anscheinend beharrlich an einem generellen „Prozess-Attest“. Anfangs ließ er das Gericht wissen, er habe einen „bösen Fuß“. Jetzt will er sich einer Hüftoperation unterziehen. Es ist nicht ausgeschlossen, dass dieses Manöver auch dazu dient zu verhindern, dass das Gericht klären kann, ob nicht nur der Fuß des Managers „böse“ und er millionenfach schuldig ist.
Keine Eigenbedarfskündigung bei Selbstmordgefahr des Mieters
Ist im Fall einer Räumungspflicht des Mieters eine Selbstmordgefahr positiv festgestellt worden, ist eine Kündigung wegen Eigenbedarfs ausgeschlossen.
Diese für den Mieter günstige Entscheidung traf das Amtsgericht München im Fall eines älteren Mannes, der seit 1975 eine 3-Zimmer-Wohnung in München bewohnte. Die Vermieterin kündigte wegen Eigenbedarfs. Der Mieter legte hiergegen Widerspruch ein und begründete das mit Hüft- und Kniegelenkserkrankungen sowie seiner langjährigen Verwurzelung im Wohnumfeld. Er habe seit der Kündigung fünf Kilo abgenommen und auf 26 Bewerbungen nur Absagen erhalten.
Klage gegen Porsche und Audi erfolgreich
Das Landgericht Freiburg hat aktuell die Porsche AG und die Audi AG zum Schadensersatz und zur Rücknahme eines Porsche Macan S 3.0 mit V6 Diesel verurteilt. Vom Neupreis wurden lediglich die gefahrenen Kilometer als Nutzungsvorteil in Abzug gebracht. Klagen gegen Porsche sind entgegen anderer kolportierter Behauptungen mittlerweile erfolgreich, ebenso gegen die Audi AG, weil sämtliche Porsche Macan mit einem Dieselmotor nebst Abschalteinrichtung von Audi ausgestattet ist. Wer zwei Jahre nach dem Dieselskandal in den USA noch 2017 Fahrzeuge mit verborgener Abschalteinrichtung verkauft hat, dem gehört es auch nicht anders.
Wir werden nun unserer Mandantschaft anraten zusätzlich Strafanzeige gegen die verantwortlichen Vorstandsvorsitzenden zu erstatten. Bei Porsche ist Vorstandsvorsitzender seit 2015 bis heute Oliver Blume. Bei Audi war es 2017 noch Rupert Stadler, der sich aktuell fast jeden Dienstag und Mittwoch bereits zu solchen Vorwürfen bei der Großen Strafkammer des Landgerichts München zu stellen hat. (Siehe auch aktuellen Bericht „Rupert Stadler macht auf Rupert Hase“).
Staatsanwaltschaft geht im Dieselstrafprozess gegen Winterkorn von einer hohen Strafe aus
Martin Winterkorn ist einmal wegen banden- und gewerbsmäßigen Betrugs, im Rahmen des Dieselskandals, angeklagt. Dieser Prozess soll Ende Februar 2021 beginnen.
Weiter angeklagt ist Martin Winterkorn wegen Marktmanipulation, weil er den Kapitalmarkt seinerzeit nicht rechtzeitig über die relevanten Geschehnisse bei VW informiert hat.
Dieses Verfahren hat die Staatsanwaltschaft (vorläufig) eingestellt, weil sie davon ausgeht, dass im Dieselverfahren Herr Martin Winterkorn eine Strafe zu erwarten hat, bei der das Verfahren wegen Marktmanipulation nicht mehr besonders ins Gewicht fällt. In Deutschland werden Gesamtstrafen nicht einfach zusammenaddiert, sondern in ein Gesamtrechtsverhältnis gesetzt. Da kann es tatsächlich sein, dass Herr Martin Winterkorn im Dieselverfahren bis zu 10 Jahre Haft erhält, das Verfahren wegen Marktmanipulation aber dann in einer Gesamtstrafe nur im geringen Maße Berücksichtigung finden könnte. Das wäre dann ein großes Verfahren mit Aufwand für wenig Strafe. Hier kann die Staatsanwaltschaft mit einem vorausschauenden Auge auf die zu erwartenden Sanktionen das weniger gewichtige Verfahren einstellen.
Das ist letztlich für Martin Winterkorn nicht zur Freude, sondern hat eher eine „Weckfunktion“. Martin Winterkorn muss im größten Wirtschaftsstrafprozess in Deutschland mit einer saftigen Strafe rechnen. Das scheint er auch zu wissen, denn seine Verteidiger feilen an einer medizinischen Kapitulation, die eine strafrechtliche Verurteilung aus gesundheitlichen Gründen verhindern soll.