Jean-Pierre Laurent von Top-Inkasso GmbH Luzern belastet Frank Schäfer von „Firmensuche24“
Bei dem Beschuldigten soll es sich um einen Mitarbeiter der Top-Inkasso GmbH handeln, der als Gewerbetreibender oder Selbstständiger Formulare, wie „Firmensuche24“ versendet, die den Anschein erwecken, dass lediglich Adressangaben zu korrigieren sind. In Wirklichkeit kommt es dann zu einem vermeintlichen Vertragsabschluss. Mit dem Briefbogen der Inkasso-GmbH werden dann die Kunden unter Druck gesetzt. Auf unsere Strafanzeige hat Jean-Pierre Laurent erklärt, er sei hierfür nicht verantwortlich. Der 'Mitarbeiter' Frank Schäfer habe in allen Fällen eigenmächtig gehandelt. Wir haben bislang in jedem Fall die Zahlung verweigert. In keinem Fall hat die Top-Inkasso GmbH oder die Firmensuche24 danach erfolgreich Klage erhoben. Die Staatsanwaltschaft Luzern hat zwischenzeitlich ein Strafübernahmeersuchen an die Staatsanwaltschaft in Deutschland (Bad Kreuznach) übermittelt.
Hinzu kommt, dass Herr Frank Schäfer offensichtlich zwischenzeitlich unter FHG Inkasso GmbH unter der gleichen Adresse, Ringstr. 42 in 55585 Duchroth, Forderungen weiter eintreibt.
Kein Arbeitsvertrag
Eine Vereinbarung, wonach die eine Partei eine Zahlung leisten muss, für die die andere Partei nach ausdrücklicher Vereinbarung gerade keine Leistung abbringen muss, ist kein Austauschvertrag und damit auch kein Dienstvertrag und kein Arbeitsvertrag.
Diese Klarstellung traf das Landesarbeitsgericht Düsseldorf. Schließen die Vertragsparteien bewusst und gewollt den auf die Vereinbarung einer solch einseitigen Leistungsverpflichtung gerichteten Vertrag gleichwohl unter der Bezeichnung „Arbeitsvertrag“ ab, so handelt es sich um ein Scheingeschäft. Dieses ist gemäß § 117 Abs. 1 BGB nichtig.
Üble Gerüche im Strafvollzug
Manche mögen es vielleicht bedauern, aber die Zeiten von Wasser und Brot sind im deutschen Strafvollzug schon lange Vergangenheit. Schon das Grundgesetz gebietet, dass jedermann - also auch Strafgefangene - einen Anspruch auf eine menschenwürdige Behandlung haben. Dieser Anspruch ist, natürlich auch für Strafgefangene, auch entsprechend einklagbar.
Einen Teilerfolg errangen nun zwei Häftlinge, die in bayrischen Justizvollzugsanstalten (Augsburg und Aichach) einsitzen. Unabhängig voneinander wollten die beiden gegen die Haftbedingungen in den Anstalten angehen. Grund hierfür war, dass in den kleinen Zellen, in denen die beiden Gefangenen mit jeweils einem Mitgefangenen untergebracht sind, die Toiletten nicht abgetrennt sind und auch keine eigene Abluft haben. Um die Verfahren führen zu können, beantragten beide Strafgefangene Prozesskostenhilfe.
Nimmt Facebook und Instagram seine Nutzer heimlich auf?
Im US-Bezirk Nördliches Kalifornien ist derzeit ein Verfahren anhängig mit dem Vorwurf, dass Facebook und Instagram deren Nutzer durch Kameras beobachten lässt. Facebook Inc. wird angeklagt, die Handykameras der Nutzer unbefugt verwendet zu haben. Facebook behauptet dagegen, dass es sich um einen Fehler handle, der korrigiert worden sein, nachdem er Falschbenachrichtigungen ausgelöst hatte, sodass Instagram auf IPhone-Kameras zugegriffen habe. Der Vorwurf ist, dass Facebook Inc. hierdurch „lukrative und wertvolle Daten“ über ihre Nutzer sammeln könne, auf die sie sonst keinen Zugriff hätten.
Ob das nun ein Versehen war oder nicht, das Schlimme ist: Es geht. Dritte können einen über das eigene Gerät ausspionieren.
BGH äußert sich zum umstrittenen „Thermofenster“ unergiebig
Daimler will im Dieselskandal alles anders gemacht haben als VW. Das technische Ergebnis war aber in etwa gleich. Im Rahmen von Schadensersatzansprüchen und Rückabwicklungen wird es darauf ankommen, ob diese „andere technische Lösung“ auf vorsätzlicher sittenwidriger Schädigung beruht. Genau diese Frage hat der Bundesgerichtshof nun in seiner Entscheidung vom 19.01.2021 nicht beantwortet. Die Verfasser der Entscheidung waren die bei Juristen häufig anzutreffenden Bedenkenträger.
Vorgeworfen wird dem Konzern, durch ein sogenanntes Thermofenster die Abgasreinigung nur in bestimmten Intervallen abhängig von der Außentemperatur zuzulassen. Allerdings funktioniert der Motor im Verkehr in der Regel ohne Abgasreinigung, weil die Temperaturen nicht stimmen. Daimler wird der Vorwurf gemacht, die Ausnahme zur Regel zu machen.