Was zunächst vielleicht von manchen als sexuelle Nötigung eingeschätzt wird, kann schlimmere Folgen haben. Ein 58-jähriger Drecksack hatte die Notlage ausgenutzt und mehrere junge Frauen, die bei ihm ein Zimmer angemietet hatten, zu sexuellen Handlungen an ihm veranlasst und später sogar noch an Dritten. Zwischenzeitlich wurde Herr Drecksack vom Landgericht München I zu einer Freiheitsstrafe von drei Jahren verurteilt und zwar wegen besonders schwerer Zwangsprostitution, ausbeuterischer Zuhälterei und Förderung sexueller Handlungen Minderjähriger.

 

Nicht bekannt ist, ob die Wohnung des Vermieters als Tatobjekt „eingezogen“ wurde. So einer sollte nie wieder vermieten dürfen.

 

[LG München I, Az. 20 KLs 466 Js 156079/19]