Meldefrist nach dem Transparenzregister läuft zum 30.06.2022 ab!
Das neue Transparenzregister – und Finanzinformationsgesetz ist am 01.08.2021 in Kraft getreten.
Unternehmen, die bislang keine Meldung ans Transparenzregister vornehmen mussten, müssen dies nun bis zum 30.06.2022 tun, dies gilt für GmbHs, Partnerschaftsgesellschaften, Genossenschaften und europäische Genossenschaften. Bis Jahresende 2022 müssen das dann die anderen Personengesellschaften dann tun, wie beispielsweise Stiftungen, Trusts und ausländische Immobilienkäufer. Wer das bislang nicht getan hat, muss sich unter www.tranzparenzregister.de anmelden und dort Informationen über die wirtschaftlich Berechtigten im Unternehmen angeben. Das sind Personen, die mehr als 25 % der Unternehmensanteile oder Stimmrechte halten.
Die Informationen umfassen:
Ab 2023 kann man neue Gesetze nicht mehr "begreifen"
Ab dem kommenden Jahr werden neue Gesetze nach Willen der Bundesregierung nur noch digital verkündet. Damit soll Papier eingespart werden, damit kann man die neuen Gesetze nicht mehr anfassen, die Haptik weicht der digitalen Lesart.
Wann gilt Kennzeichnungspflicht bei Influencer-Werbung?
Endlich gibt es neueste Rechtsprechung zum Influencer-Kennzeichnungsrecht und damit immerhin eine gewisse Rechtssicherheit in diesem wichtigen Marketing-Bereich.
Kernproblem ist dabei wohl die Abgrenzung zwischen bloßer Meinungsäußerung und der dem Wettbewerb unterliegenden Werbung.
Zwischen dem BGH und dem OLG Frankfurt a.M. besteht Einigkeit dahingehend, dass Beiträge einer bezahlten Werbepartnerschaft immer als Werbung gekennzeichnet werden müssen. Jedoch auch diejenigen Beiträge, in denen Produkte angepriesen werden, die der jeweilige Influencer kostenlos erhalten hat, sind kennzeichnungspflichtig.
Die Pflicht gilt ebenfalls für Rabattcodes oder sonstige gewährte Vorteile.
Letztlich sind nur diejenigen Produkte nicht zu kennzeichnen, die der Influencer selbst bezahlt hat. Ansonsten muss sich der kommerzielle Zweck aus den Umständen ergeben oder der Beitrag darf keinen werblichen Überschuss enthalten.
In Groß-Britannien "flüchtet" sich VW in einen Vergleich
Nachdem im April 2020 das oberste Gericht in Groß-Britannien 91.000 Diesel-Käufer von VW, Audi, Seat und Skoda Recht gegeben und dem Bunde nach Schadensersatz zugesprochen hat, hat Volkswagen rechtzeitig vor dem Verhandlungstermin vor dem Londoner Highcourt sich mit de Klägern geeinigt und auf eine Gesamtsumme von 227 Mio. Euro verglichen. Rechnerisch wären dies für jeden Diesel-Kunden etwa € 2.500,00.
Seit wann muss der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer die Sonnencreme bezahlen?
Seit 2019, wenn der Arbeitnehmer im Freien arbeitet und Sonnenstrahlung ausgesetzt ist. Seit 2019 ist die Verordnung zur arbeitsmedizisischen Vorsorge (ArbMedVV) in Kraft getreten. Danach hat der Arbeitgeber eine Pflichtvorsorge bei Tätigkeiten mit Gefahrstoffen oder Tätigkeiten im gefährlichen Umfeld. Sonneneinstrahlung ist auf Dauer durchaus gefährlich, denn dies kann zu Hautkrebs führen. Reichen Sonnenschutzmaßnahmen vor Ort (beispielsweise Beschattung) nicht aus, und kommt es zu einer direkten längeren Sonneneinstrahlung auf den Arbeitnehmer, muss der Arbeitgeber im Zweifel die Sonnencreme hierfür bereit stellen. Aber am Rücken eincremen muss er ihn nicht.
Was sich hier im ersten Moment exotisch anhört, ist der veränderte Ansatz, dass nicht der Arbeitnehmer schauen muss, dass er nicht zu viel UV-Strahlen abbekommt, der Arbeitgeber muss Aufklärung und Vorsorge treffen.
Als Beisspiel haben wir UV-Bestrahlung und Sonnencreme beispielhaft ausgewählt. Im Prinzip gilt das gleiche bei Arbeiten mit Asbest, Benzol, Methanol, sonstigen Gefahrenstoffen, Getreide- und Futtermittelstäube in hoher Luftkonzentration, Schädlingsbekämpfung, Mehlstaubkonzentration, gentechnischen Arbeiten und physikalische Einwirkungen.
Zur Erstinformation kann oftmals Dr. Google helfen. Besser sollte man zur Sicherheit einen Fachmann befragen, wenn man der Meinung ist, dass man irgendwelchen Risiken am Arbeitsplatz ausgesetzt ist.