Ostdeutscher Richter wegen Rechtsbeugung angeklagt
Wir haben schon am 13.05.2021 über den Vorgang berichtet. Auf dem Höhepunkt der Pandemie (oder war nicht die ganze Zeit Höhepunkt der Pandemie?) hat ein Familienrichter in Weimar im Zusammenhang mit einer Kindschaftssache die Maskenpflicht für alle Schüler an zwei Schulen in Weimar aufgehoben. Tatsächlich war er für einen solchen Richterspruch gar nicht befugt. Er begründete seine Entscheidung aber damit, dass er um das Kindeswohl besorgt gewesen sei. Obere Instanzen haben das Urteil dann wieder „einkassiert“. Für den Richter hat die Sache nun ein Nachspiel. Knapp ein Jahr später ist Anklage gegen Rechtsbeugung erhoben worden. Aber geht das überhaupt? Der Richter ist doch nur dem Recht und seinem Gewissen verpflichtet? „Gerade deswegen!“, meinte die Staatsanwaltschaft. Denn der Richter hat ganz bewusst rechtliche Zuständigkeiten ignoriert, um Rechtstatsachen zu schaffen. Jetzt hat die Staatsanwaltschaft Anklage wegen Rechtsbeugung erhoben. Mal sehen, wie die Sache ausgeht.
Geplante Kennzeichnungspflicht in der Tierhaltung ist im Ergebnis eine lausige „Mogelpackung“
Der Bundeslandwirtschaftsminister der Ampelkoalition möchte, dass im Interesse des Tierwohls das Fleisch beim Metzger und im Supermarkt künftig eine verpflichtende Kennzeichnung erhält. Eingeführt werden sollen die Haltungsstufen
- Stall + Platz
- Frischluftstall
- Auslauf/Freiland
- Extra Kategorie: Bio.
Damit fängt die Quälerei für die Tiere ja schon an! Ist es erlaubt, dass Tiere in Deutschland ausschließlich im Stall gehalten werden? Wider die Natur der Tiere? Und was soll das sein, ein „Frischluftstall“? Sollen die „Gefangenen“ riechen, wie es draußen in der Freiheit ist?
Kategorie 1 – 2 sind ersatzlos zu streichen. Das darf es gar nicht mehr geben. Entweder haben Tiere Auslauf und können sich im Freiland bewegen oder sie haben Auslauf und können sich im Freiland bewegen und werden ausschließlich nach „Biokriterien“ gehalten.
Mietendeckel II wird scheitern
Im Kampf gegen die ständig steigenden Mietpreise in Berlin hat die regierende Bürgermeisterin Franziska Giffey (SPD) einen neuen Vorschlag eingebracht. Die maximale Miethöhe soll an das jeweilige Einkommen gekoppelt werden. Es gehe darum, „dass niemand in Berlin mehr als 30 Prozent seines Haushaltsnettoeinkommens für die Miete zahlen muss“.
Diese positive Intention scheitert jedoch an der Umsetzung. Zwar sind sowohl die Mietverbände und die Vermieter der Ansicht, dass eine Begrenzung vernünftig ist, jedoch stehen einem solchen Verfahren zu hohe bürokratische Hürden im Weg.
Zunächst wäre es Aufgabe der Mieter ihr Einkommen offen zu legen und den Vermieter über jegliche Gehaltsänderungen zu informieren. Ebenso die Frage, was bei Langzeitarbeitslosigkeit, sprich keinem Einkommen, geregelt wäre oder bei Selbstständigen welche kein regelmäßiges Einkommen festsetzen können. Ebenso muss der Mieter sich schließlich selbst darum kümmern, dass seine Mietanpassung durchgesetzt wird.
Weiter müssten dazu neue Ämter geschaffen werden wie eine etwaige „Mietprüfstelle“ welche auch sehr überlastet werden könnte.
Zusätzlich würde der Vorschlag dazu führen, dass Vermieter nur noch an Mieter mit einem hohen Einkommen vermieten wollen, finanzschwächere Mieter dagegen keine Chance mehr hätten.
Dreiste Werbelüge: Ist der Käsehersteller Hochland ein gewerblicher Betrüger?
Den „Käse ins Rollen“ gebracht hat Hochland selbst, in dem es noch 2020 auf den Verpackungen des Käses „Grünland“ ausdrücklich mit den Worten geworben hat „Milch von Freilaufkühen“. Wer denkt, dass sich diese Tiere auf der Weide austoben, geht von falschen Vorstellungen aus. „Freilaufkühe“ ist eine eigene Wortschöpfung des Lebensmittelproduzenten Hochland und sagt nichts anderes aus, als dass die Kühe, die ihr Leben in einem Stall verbringen, dort anscheinend nicht dauerhaft angebunden sind, sondern sich im Stall frei bewegen können. Der Begriff suggeriert dem Kunden aber etwas anderes. Sie sollen an das „Weide-Idyll“ glauben und denken, dass die Kühe im Freien grasen.
Ist das Etikettenschwindel oder mehr? Foodwatch hat als Verbraucherorganisation eine Umfrage gestartet: 78 % der Verbraucher in Deutschland denken (unter Berücksichtigung der grünen Verpackung), dass die Kühe auf saftig-grünen Weiden grasen.
Im Kittchen ist kein Zimmer frei - Neuauflage eines Klassikers
„Im Kittchen ist kein Zimmer frei“ war ein erfolgreicher Komödienspielfilm aus dem Jahre 1959 mit Jean Gabin. Der genannte Schauspieler hat in einer Rolle als Clochard versucht, mit allen Mitteln ins Gefängnis zu kommen, um dort die kalten Wintermonate zu verbringen.
Würde anhand des Titels ein zweiter Teil gedreht werden, wäre Handlungsort diesmal Deutschland, genauer gesagt Baden-Württemberg.
Nach Angaben des Landesjustizministeriums werden im Südwesten Deutschlands immer mehr Straftäter auf freien Fuß gesetzt, weil sie keinen Platz im Maßregelvollzug bekommen.