Grobe Beleidigung bei Facebook kann zur Kündigung berechtigen
Stellte ein Arbeitnehmer beleidigende Äußerungen bei Facebook ein, ist eine fristlose Kündigung möglich. Hierauf verwies das Arbeitsgericht Duisburg im Fall eines Arbeitnehmers, der auf seiner Facebookseite Arbeitskollegen u.a. als Speckrollen und Klugscheißer bezeichnet hatte. Daraufhin hatte ihm der Arbeitgeber fristlos gekündigt. Das Arbeitsgericht erachtete die Kündigung nur aufgrund der Besonderheiten des Einzelfalls für unwirksam.
Steuerschulden für das Todesjahr als Nachlassverbindlichkeiten abziehbar
Von der Finanzverwaltung wurde bislang die Ansicht vertreten, dass bei der Ermittlung der Erbschaftsteuer nur solche Schulden als Nachlassverbindlichkeit abgezogen werden können, die zum Todeszeitpunkt bereits entstanden waren. Die Einkommensteuerschuld des Erblassers für das Todesjahr konnte somit nicht steuermindernd abgezogen werden, da sie erst mit Ablauf des jeweiligen Veranlagungszeitraumes (grundsätzlich also zum 31.12. eines Kalenderjahres) entsteht. Dieser Sichtweise hat der Bundesfinanzhof unter Änderung seiner Rechtsprechung jedoch aktuell widersprochen.
Schiffsfonds: Rückforderung gewinnunabhängiger Ausschüttungen
Der II. Zivilsenat hat entschieden, dass nach dem Gesellschaftsvertrag zulässige gewinnunabhängige Ausschüttungen an Kommanditisten eines in der Rechtsform einer GmbH & Co KG organisierten Schiffsfonds nur dann von der Gesellschaft zurückgefordert werden können, wenn dies im Gesellschaftsvertrag vorgesehen ist. In dem Verfahren, das dem Bundesgrichtshof zur Entscheidung vorlag, verlangten zwei Beteiligungsgesellschaften, deren Gesellschaftszweck jeweils der Betrieb eines Containerschiffs war, die Rückzahlung von Ausschüttungen von der beklagten Kommanditistin.
Abmahnanwalt lenkt ein
RA Stackfleth hat geantwortet, allerdings mit einer seltsamen Begründung:
Seiner Mandantin ging es angeblich nur darum, "sich zur Wehr zu setzen", weil sie sich "seit Jahren selbst mit Abmahnspezialisten und Fachkollegen herumärgern" muss.
Abmahnanwalt Helge Stackfleth will es wissen
Der Lauterberger Anwalt Helge Stackfleth scheint derzeit bundesweit Abmahnungen in Vertretung einer Frau Bettina Meyer aus Wulften zu versenden, nachdem das Internet auf Verstöße wegen der Preisangabenverordnung durchforstet wurde. Die Schreiben enden mit einer saftigen Rechnung des Anwalts. Wir haben den Kollegen wegen des Verdachts rechtsmissbräuchlicher Abmahntätigkeit aufgefordert, seine Mahnpost einzustellen.