Unterlassungsanspruch gegen unverlangte Empfehlungswerbeemails
Schafft ein Unternehmen auf seiner Website die Möglichkeit für Nutzer, Dritten unverlangt eine sogenannte Empfehlungs-E-Mail zu schicken, die auf den Internetauftritt des Unternehmens hinweist, ist dies nicht anders zu beurteilen als eine unverlangt versandte Werbe-E-Mail des Unternehmens selbst. So entschied der Bundesgerichtshof (BGH) in einem Rechtsstreit eines Anwalts mit einem Unternehmer.
Werthaltigkeit der Beteiligung an PROKON undurchsichtig
Mit einem kostenintensiven Werbeaufwand hat die PROKON Regenerative Energien GmbH in den letzten beiden Jahren Gelder eingesammelt und auf das Umweltbewusstsein der Anleger gesetzt. Diese haben möglicherweise nicht auf die „Belastbarkeit“ der versprochenen Dividenden gesetzt. Kaum einer der Anleger hat sich offensichtlich im Vorfeld darüber Gedanken gemacht, dass Genussrechte grundsätzlich nachrangig sind und eine sehr heikle Sache sein können.
Doppelmörder aus Konstanz zu lebenslanger Haft verurteilt
Sehen Sie hierzu den Fernsehbericht und Interview mit der Kollegin Verena Erni unmittelbar nach der Urteilsverkündung hier
Redtube-Affäre: Anzeige gegen Abmahn-Anwalt
Inzwischen ermittelt die Stattsanwaltschaft Hamburg gegen den Abmahnanwalt Thomas Urmann. Das berichtet Focus online und express.de. Es geht offensichtlich um versuchte Erpressung und Betrug gegenüber den Adressaten. Unsere Kanzlei fordert von dem Abmahnanwalt Kostenerstattung und Richtigstellung der Abmahntexte. Die "Zeit der Besinnung" läuft für die Gegenseite am 16.01.2014 ab. Vom Ergebnis werden wir berichten.[Quelle: 517/13E23]
Redtube-Abmahner und sein Anwalt geraten unter Druck
THE ARCHIVE AG soll nach Auskunft von „Focus Online“ und „Welt am Sonntag“ womöglich die Filmrechte an den abgemahnten Pornos gar nicht besitzen. Aufsichtsrat der Schweizer Aktiengesellschaft ist der Deutsche Ralf Reichert, der in Offenbach am Main bislang Geschäftsführer einer Media-Gesellschaft ist und war. Produzent der beanstandeten Pornofilme ist jedoch eine amerikanische Gesellschaft, die nach Vermutung von Branchenkennern kaum all ihre Rechte direkt an den Offenbacher abgetreten haben dürfte. Wenn dem so wäre, wäre die Abmahnung von vorne herein unberechtigt gewesen. Wir haben zwischenzeitlich die Abmahnkanzlei U + C (Urmann) um Aufklärung gebeten.