In Deutschland gibt es eine Reihe von Abmahnkanzleien, die fast ausschließlich angebliche Urheberrechtsverstöße verfolgen, dazu Massenabmahnungen versenden. Während vor wenigen Jahren die Anzahl der „üblichen Verdächtigen“ überschaubar war, wird es zunehmend schwieriger.

Zu den Abmahnkanzleien mischen sich auch immer wieder Inkassobüros und neuerdings auch Trittbrettfahrer, die die Abmahnschreiben der Abmahnkanzleien imitieren und wahllos von irgendwelchen Adressaten Schadensersatzforderungen verlangen. In einem Fall war die Abmahnung täuschend echt aufbereitet. Nur das Empfängerkonto wies auf einen ausländischen Geldempfänger in Bulgarien hin. Mit der SEPA-Einführung sind Überweisungen ins Ausland einfacher geworden. Unabsichtliche Überweisungen inklusive. Es gilt bei jedem Überweisungsbeleg zunächst einmal darauf achten, ob die SEPA-Verbindung am Anfang „DE“ bereit hält oder nicht. Weiterhin gilt für Abmahnungen: weder ignorieren noch gleich bezahlen – am besten sollte man die Abmahnung einem auf solche Fälle spezialisierten Anwalt vorlegen, der dann eine Überprüfung vornimmt. Letztlich ist es schon erstaunlich: von allen Abmahnfällen aus dem Internet der letzten drei Jahre hatten wir nur einen Vorgang, bei welchem der Gegner vor Gericht zog. Dieser Fall ist noch beim Amtsgericht München anhängig und wird erst 2014 entscheidungsreif.