BGH erklärt Gebühren auf Bauspardarlehen für unzulässig
Der Bundesgerichtshof in Karlsruhe hat die früher von vielen Bausparkassen erhobene Gebühr für Bauspardarlehen für unrechtmäßig erklärt. In seinem Urteil vom 08. November 2016, Az. XI ZR 552/15, erklärten die Karlsruher Richter, die Darlehensgebühren würden allein dem Verwaltungsaufwand der Bausparkassen dienen und dürften deshalb auch nicht auf die Kunden abgewälzt werden. Damit folgte der BGH auch seiner Rechtsprechung zu den Gebühren bei Privatkrediten, Auch hier kam der BGH mit gleicher Argumentation zu dem Ergebnis, dass die Erhebung von Gebühren unzulässig sei. Zum Jahresende könnte hier Verjährung drohen. Verbraucher sollten daher unverzüglich ihre Verträge überprüfen.
Unfallschadenregulierung: Treibstoff im Tank muss beim Totalschaden ersetzt werden
Der Treibstoffinhalt ist beim Totalschaden zu ersetzen. Dem Geschädigten ist nicht zuzumuten, den Treibstoff abzuzapfen und zu verkaufen.
Diese Klarstellung traf das Amtsgericht Minden. Der Richter gab dabei den Tipp, dass ein Foto von der Tankuhranzeige im Schadengutachten als Nachweis für die Menge genügt.
Bundespolizisten: Mehrarbeit in Form von Bereitschaftsdienst ist "1 zu 1" auszugleichen
Die Mehrarbeit eines Beamten in Form von Bereitschaftsdienst ist im Verhältnis „1 zu 1“ durch Freizeit auszugleichen. Hingegen besteht kein Anspruch auf Freizeitausgleich für eine reine Rufbereitschaft oder bloße Anwesenheitszeiten ohne dienstliche Inanspruchnahme in dieser Zeit. Bei Freizeitausgleich für im Ausland geleisteten Dienst besteht außerdem kein Anspruch auf Auslandsbesoldung, wenn der Freizeitausgleich im Inland genommen wird. Das hat das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig entschieden.
Neues Urteil: Kein Kündigungsrecht der Bausparkasse bei Zuteilungsreife des Bausparvertrages
Der für Bankrecht zuständige 17. Zivilsenat des Oberlandesgerichts Karlsruhe hat die Kündigung eines Bausparvertrages durch die Bausparkasse für unwirksam erklärt. Geklagt hatte ein Ehepaar, das bereits im Jahr 1991 einen Bausparvertrag über eine Bausparsumme von 23.000 DM abgeschlossen hatte. Der Bausparvertrag war seit 2002 zuteilungsreif, das Darlehen wurde allerdings von den Klägern nicht abgerufen. Das Bausparguthaben wird nach den vertraglichen Vereinbarungen mit 2,5 Prozent verzinst. Im Jahr 2015 hatte die Bausparkasse den Vertrag gekündigt. Gegen diese Kündigung wandten sich die Kläger, die den Vertrag fortsetzen wollen.
Neue Düsseldorfer Tabelle ab 01.01.2017
Zum 1.1.2017 wird die sog. Düsseldorfer Tabelle angepasst. Dann gibt es erhöhten Kindesunterhalt.
Ab diesem Zeitpunkt steigt der Mindestunterhalt für jedes Kind bis Ende des sechsten Lebensjahres (= 1. Stufe) um sieben Euro von 335 € auf 342 € monatlich.
Von sieben bis zum Ende des zwölften Lebensjahres (= 2. Stufe) um neun Euro von 384 € auf 393 € monatlich.