Weil ein Nachbar im Sommer fast täglich auf seiner Terrasse gegrillt haben soll, wurde er von einem Rentner aus Bad Tölz verklagt und das mit Erfolg.

 

Das Landgericht München hat nun die Grillambitionen des Nachbars stark eingeschränkt. Danach darf er im Monat nur noch 4-mal grillen und am Wochenende nicht an zwei Tagen hintereinander. Anderenfalls droht dem Grillfreund ein Ordnungsgeld.

Derzeit wird nur ein Prozent der Hochsee, wie rund 60 Prozent der Weltmeere bezeichnet werden, durch internationale Abkommen geschützt. 59 Prozent der Ozeane sind damit rechtsfreier Raum.

 

Umweltschutzorganisationen wie Greenpeace bestanden aufgrund möglicher Gefahren wie Überfischung und Erderwärmung schon lange auf einen besseren Schutz der Weltmeere.

 

Die UN-Mitgliedstaaten haben sich deswegen nach 15 Jahre andauernden Verhandlungen und nach einer langen Sitzung von fast 40 Stunden auf ein Abkommen zum Schutz der Weltmeere geeinigt, nach welchem in Zukunft mindestens 30 Prozent der Ozeane Schutzgebiete werden sollen.

 

Außerdem wurde ein Verfahren festgelegt, um Aktivitäten in den Meeren wie Expeditionen auf ihre Umweltverträglichkeit hin zu prüfen. Damit soll die Artenvielfalt der Ozeane unter internationalen Schutz gestellt werden.

Putin und die russische Armee haben vor einem Jahr die Urkaine angegriffen und gehen gegen die dort lebenden Menschen bestialisch vor. Von Kriegsverbrechen, Ermodung von Zivilisten, Zerstören ziviler Einrichtungen, Vergewaltigung, Verschleppung und Demütigung ist alles dabei. Das sind dabei nicht mal ungewöhnliche Exzesse. Das russische Militär geht ganz bewusst so vor.

 

Bislang musste man deswegen keine richtigen Sanktionen fürchten, obwohl erstmal die kriegerischen Handlungen beinahe in Echtzeit dokumentiert werden und die Verantwortlichen dazu noch in vielen Fällen identifiziert worden sind. Es fehlt ein Gericht, dass diese Taten aburteilt.

 

Der internationale Strafgerichtshof in Den Haag kann nur Fälle annehmen, in denen der Kläger und Beklagte Mitglied des Gerichtshofes sind oder der Fall vom Sicherheitsrat der Vereinten Nationen überwiesen wird. Russland ist gerade nicht Teil des Gerichtshofes und würde als ständiges Mitglied im UN-Sicherheitsrat die Überweisung an dieses Gericht durch Veto blockieren.

Ausnahmsweise geht es hier nicht um die Klagen wegen Wahlbetrugs. Das kommt vielleicht auch noch. Die Klage Donald Trumps wegen Betrugs gegen Hillary Clinton war nach Ansicht der Richter so abstrus, dass ein Richter in den USA gegen Donald Trump eine Geldstrafe verhängt hat mit der Begründung: „Kein vernünftiger Anwalt hätte sie eingereicht“.

 

Die Geldstrafe erging auch gegen seine Anwältin Alina Habba. Der Richter sah in dem Vorgehen von Trump ein „anhaltendes Muster des Missbrauchs der Gerichte“.

 

In Deutschland gibt es so etwas Ähnliches auch aber in viel geringerem Ausmaß. Wer beispielsweise beim Bundesverfassungsgericht eine Verfassungsbeschwerde einreicht, die mutwillig ohne Aussicht auf Erfolg das Gericht „verstopft“, kann zu einer Missbrauchsgebühr „verknackt“ werden. Die Voraussetzung hierfür ist schlicht, dass die Einlegung der Verfassungsbeschwerde einen Missbrauch darstellt (vgl. § 34 II BVerfGG).

Die „letzte Generation“ ist erstaunlich finanziell breit aufgestellt. Sie hat, wie die Welt berichtet, vor allem Geldgeber aus dem Ausland. Dazu gehört u.a. die Enkelin des Erdöltycoon Sean Paul Getty (ehemals reichste Person) und ein Regisseur. Die Gelder wurden vorher in einer Stiftung untergebracht und finanzieren jetzt in Europa „disruptiven Aktivismus“. Der Verfassungsschutz wird hierüber wahrscheinlich besser informiert sein.