Wenn bei Hass im Netz Accountsperren gegen Hater möglich sind, ist das schon mal gut. Der Gesetzesentwurf dazu ist allerdings wiedermal zu lasch, weil die Referenzen, die den Vorschlag erarbeiten, jegliche Möglichkeit mit ins Kalkül ziehen wollen und die Kontosperrung letztlich nur das „letzte Mittel“ sein soll. Auf das sogenannte Sperrersuchen sollen Gerichte bei schwerwiegenden Persönlichkeitsverletzungen „notorische Rechtsverletzung im digitalen Raum“ in den sozialen Netzwerken sperren lassen, allerdings unter der Voraussetzung, dass Wiederholungsgefahr besteht und der Täter wegen mehrfacher Entgleisungen aufgefallen ist. Und dann soll das Konto erst einmal nur auf Zeit gesperrt werden (wie beispielsweise Donald Trump bei Twitter).
Die Gesellschaft für Freiheitsrechte (GFF) findet die Gesetzesinitiative gut, fragt sich aber, warum darin im Umkehrschluss jemand einen anderen einmal beleidigen darf. Im echten Leben geht das auch nicht. Und Hasskommentare finden im echten Leben statt.
Die Rechtsabteilung von HateAid empfindet es als Fehler, wenn die Übergriffe hartnäckig und wiederholt sein müssen. Oftmals wandern Hater von Person zu Person. Solche Täter erreicht man dann nicht.
Neben der Accountsperre ist aber noch etwas anderes wichtig: Das Opfer muss den Hater identifizieren können und dürfen, um ihn beispielsweise auf Unterlassung oder Schadensersatz in Anspruch zu nehmen. Für den Erfolg eines solchen Gesetzes ist genau das im Praxisalltag wichtig.
Wenn man die Täter aus ihrem Versteck herausholen kann, dann werden sie künftig vorsichtiger sein. Bislang kann man Hassreden im Netz teilweise wirkungsvoll dadurch begegnen, dass man den Hater anzeigt und im Rahmen der strafrechtlichen Verfolgung die Polizei bzw. Staatsanwaltschaft die IP-Verbindung identifiziert und dadurch auch den Täter. Über ein Akteneinsichtsgesuch des Rechtsanwalts des Geschädigten kommt man so indirekt an den „Giftspritzer“ und kann ihn dann mit allen Kosten zur Rechenschaft ziehen. Leider wird das zu wenig gemacht, deswegen fühlen sich viele anonymen Hater im Netz sicher aufgehoben. Diese Barriere müsste dringend eingerissen werden. Das „Gesetz gegen digitale Gewalt“ darf nicht halbherzig erfolgen. Das ist in Deutschland aber leider üblich.