Es ist wohl der größte industrielle Betrug in der Nachkriegsgeschichte Deutschlands. Durch Fehlverhalten der Führungsriege bei VW ist dem Konzern schon jetzt ein Milliardenschaden entstanden. Und jetzt das: die ermittelnde Staatsanwaltschaft stellte das Verfahren gegen eine Auflage ein, die allenfalls in Aktionären und Fahrzeugkäufern weh tut. Die 9 Millionen € zahlen nicht etwa die Beschuldigten, als vielmehr die Volkswagen-Aktionäre und die künftigen Autokäufer im Rahmen des Kaufpreises.

 

Die Frage, wer wann was in diesem Skandal musste, ist von essenzieller Bedeutung für die Aufarbeitung und Haftungszuordnung der Verantwortlichen. Und zwar nicht nur für die Pflichtmitteilungen an der Börse, sondern auch in den vielen tausenden Betrugsprozessen, wo den Käufern reihenweise dreckige Diesel verkauft wurden. 'Schwere der Schuld' dürfte hier nicht zu verneinen sein.

 

Die Einstellungsmöglichkeit nach § 153 a Strafprozessordnung (Zahlung einer Geldauflage) wurde entwickelt, um die Justiz von kleineren Straftaten zu entlasten. Nicht gedacht ist diese Regelung für gewerbsmäßigen millionenfachen Betrug. In keinem anderen Nachkriegsprozess ist – bereits gemessen an der Anzahl der Geschädigten – das Aufklärungsinteresse der Opfer, der Wirtschaft und des Rechtsstaates mehr gegeben als in dieser Sache.

 

Wie Volker Votsmeyer im Handelsblatt vom 21.05.2020 richtig festgestellt hat, schadet der Dielen im VW-Prozess dem Rechtsstaat. Dagegen erscheint die Kommentierung von Martin Murphy in der gleichen Zeitung vom 20.5.2020, dass die Empörung über das Verfahrensende 'fehl am Platze' sein wie ein neues Murphy's Law. Wenn angeblich die Belege noch nicht ausreichen, muss eben weiter ermittelt werden. Bequemlichkeit ist kein Einstellungsgrund. Zu bedenken ist auch, dass es hier um ein pflichtwidriges Unterlassen geht. Es ist hier nicht bekannt, wann diese Personen die betrügerischen Verkäufe der Fahrzeuge eingestellt und unterbunden haben. Es geht nicht darum, ob Diess und Pötsch den Dieselbetrug 'erfunden' haben, sondern um die Frage, warum sie den Betrug nicht sofort gestoppt haben. Das darf man von den Managern eines Weltkonzerns erwarten, insbesondere bei deren Gehältern.

 

Wahrscheinlich wird die Verfahrenseinstellung für die die Dealmaker auf beiden Seiten noch ein Nachspiel haben.

Dass Österreich auf Grenzöffnung nach Deutschland drängt ist kein Akt der Freiheitsliebe oder einer besonderen Zuneigung zu den Deutschen. Österreich will schlicht die Tourismussaison retten und möchte mit dem öffentlich wirksamen Bekenntnis erreichen, dass möglichst viele Deutsche ihren Sommerurlaub in Deutschland buchen, solange alle anderen internationalen Destinations unsicher sind. Vorweg: am Unsichersten ist derzeit Österreich!!

 

Nach derzeitigem Erkenntnisstand muss vor Reise nach Österreich grundsätzlich gewarnt werden. Es ist gerade mal zwei Monate her, dass in Ischgl tausende Urlauber an Covid-19 erkrankt sind und anschließend halb Europa infiziert haben. Der Lockdown in Deutschland ist wesentlich auf das Missmanagement in Ischgl zurückzuführen.

 

In unserem Mandantenumfeld sind Personen dabei, die entweder schwer erkrankt waren oder heute – noch 8 Wochen später – mit üblen Krankheitsfolgen zu kämpfen haben, ganz zu schweigen davon, dass oftmals die ganze Familie sich in 14-tägige Quarantäne begeben musste. Wir haben deswegen Strafanzeige erstattet und machen Schadensersatzansprüche geltend sowohl für die Erkrankten (Körperverletzung) wie auch für die Quarantäne-Opfer (mittelbare Freiheitsberaubung/Nötigung).

 

 

Hierzu konnte es nur kommen, weil sich Behörden, Hoteliers, Barbetreiber, Polizisten – eigentlich alle, die sich in Österreich um die Touristen kümmern – nicht nur total versagt haben, sondern die Urlauber ganz bewusst 'coroniert und abgeschoben' haben. Bei der nächsten Welle geschieht wahrscheinlich genau das Gleiche, nachdem sämtliche Verantwortliche jegliches Verschulden von sich weisen, gibt es ja auch nichts zu verbessern. Danke!

 

Jetzt tut die österreichische Regierung so, als sei nichts gewesen. Solange die causa Ischgl nicht aufgearbeitet ist, kann man Niemanden empfehlen, sich einer zweiten Abzocke auszusetzen, um dann ggf. erneut abgeschoben zu werden. Zu unserem Bericht vom 08. Mai über „abkassieren – coronieren – ausquartieren“ ist die Frage „wer hat's erfunden?“ einfach zu beantworten: „die Österreicher“.

Das Arbeitsgericht Braunschweig hat aktuell die außerordentliche Kündigung des früheren Chefs der Motorenentwicklung für unwirksam erklärt. Volkswagen hat die zweiwöchige Ausschlussfrist für die Kündigung nicht eingehalten. Ob die ordentliche Kündigung greift, muss eine Beweisaufnahme klären.

 

Die Brisanz dahinter ist aber letztlich eine ganz andere. Volkswagen versucht sich der in Ungnade gefallenen Diesel-Bereichsleiter zu entledigen mit dem Argument, sie hätten seit November 2006 von der Entwicklung der illegalen Abschalteinrichtungen gewusst und die Weiterentwicklung nicht verhindert. Anscheinend steht dies in dem Bericht der amerikanischen Anwälte von Jones Day. Genau in diesen Zeitraum fällt auch die vermutete Kenntnis des ehemaligen Konzernchefs Dr. Martin Winterkorn.

Die Staatsanwaltschaft Innsbruck ermittelt noch. Die Advokatur der Gemeinde Ischgl schweigt.

 

Uns liegen von verschiedenen Opfern erschreckende Schilderungen vor:

In der 11. Kalenderwoche wurden in Ischgl viele Deutsche regelrecht „coroniert“ und dann am Freitag schnell nach Hause geschickt. Damit hat die Pandemie überhaupt erst einen großen Schub nach Deutschland und in die Schweiz erhalten. Obwohl Island den Skiort Ischgl bereits eine Woche zuvor zum „Hotspot“ der Pandemie erklärte, ließen die Veranstalter auf dem Berg, in den Hotels und Bars, fröhlich weiterfeiern. Ganz vorne mit dabei war die „Kiwi-Bar“ und das „Trofana“.

 

Ischgl ließ lann die Saison nicht ruhig ausklingen, riegelte vielmehr am Freitag, den 13. März 2020 ab 14:00 Uhr, fast plötzlich die Ortschaft und den Berg ab. Die Verfügung kam von oben. Man wusste, dass sich bereits viele Urlauber angesteckt haben.

 

Damit aber nicht genug! Vor 14:00 Uhr versetzten viele Ischgler (Hotelbetreiber, Polizisten, Gondelbetreiber usw.) die deutschen und Schweizer Urlauber in Angst und Schrecken und verkündeten plötzlich: „Los, schnell, verlasst das Dorf um 14:00 Uhr wird abgeriegelt!“ Viele Skifahrer stürzten von der Piste in ihr Hotel, rafften alles zusammen und sprangen ins Auto. So mancher Urlauber und Urlauberin hatten auf dem Rückweg noch die Skistiefel und den Helm an. Die Sperrung der Ortschaft kam nur "so plötzlich", dass vorher noch fast alle Urlauber ausquartiert worden sind. Keiner wollte Kranke bei sich.

 

Der Nebeneffekt dabei: Ein Großteil der Urlauber, die über die Grenze gejagt wurde, war – wie die Schweizer sagen würden – ausgeschafft, bevor das Quarantäne-Rolltor sich senkte. Dadurch wurde Deutschland und die Schweiz massiv infiziert. Das könnte nun rechtliche Folgen haben.

 

Man kann ein solches Verhalten nicht mehr nur Dilettantismus nennen. Das war kalkuliert. Man wollte vermeiden, dass 'zig Deutsche und Schweizer krank in Ischgl in Quarantäne saßen und versorgt werden mussten. Deshalb wurden sie bewusst vorher abgeschoben.

 

Man kann auch sagen, die Taktik von Ischgl war: Abkassieren – coronieren – ausquartieren.

Österreich will im Sommer erneut die Urlauber anlocken. Wer garantiert, dass das nicht wieder genauso läuft? Die Gemeinden, Tourissmusverbände, Gesundheitsämter, Wirte, Gastronomen in Austria eher nicht. 

 

Vorweg: es kommt keine Impfpflicht. Und dazu: es gibt noch nicht einmal einen Impfstoff.

 Zwischenzeitlich sah sich schon n-tv veranlasst darauf hinzuweisen, dass es sich bei solchen Berichten, die regelmäßig über Facebook verbreitet werden, um Falschinformationen handelt. Der Radiosender SWR3, der viele seit Jugendjahren (Elmar Hörig moderiert nicht mehr, aber man hat das Gefühl, er läuft da noch durch die Gänge) bis heute begleitet und deshalb ausreichend Vertrauen genießt hat, sogar eine Rubrik Faktencheck eingerichtet um Fake-News zu sezieren. Wenn man das angebliche Gesetzespapier, das kursiert, wirklich einmal durchliest, stellt man fest, dass in dem angeblichen Gesetz zur Impfpflicht das Wort "Impfpflicht" kein einziges Mal vorkommt. Auch nicht als Synonyme. Außerdem: seit wann kann ein Kabinett ein Gesetz beschließen und umsetzen? Es kann zum 15.05.2020 kein solches Gesetz geben - und danach auch nicht.