Das Arbeitsgericht Braunschweig hat aktuell die außerordentliche Kündigung des früheren Chefs der Motorenentwicklung für unwirksam erklärt. Volkswagen hat die zweiwöchige Ausschlussfrist für die Kündigung nicht eingehalten. Ob die ordentliche Kündigung greift, muss eine Beweisaufnahme klären.
Die Brisanz dahinter ist aber letztlich eine ganz andere. Volkswagen versucht sich der in Ungnade gefallenen Diesel-Bereichsleiter zu entledigen mit dem Argument, sie hätten seit November 2006 von der Entwicklung der illegalen Abschalteinrichtungen gewusst und die Weiterentwicklung nicht verhindert. Anscheinend steht dies in dem Bericht der amerikanischen Anwälte von Jones Day. Genau in diesen Zeitraum fällt auch die vermutete Kenntnis des ehemaligen Konzernchefs Dr. Martin Winterkorn.
Die Anklage gegen ihn steht kurz vor der Eröffnung. Vielleicht wird Winterkorn durch den Arbeitsgerichtsprozess noch mehr in Schwierigkeiten geraten. Es erscheint so, als sei die zweite Management-Reihe als „Bauernopfer“ ausgewählt worden. Deliktshaftungstechnisch wird das wenig bringen. Ob der Motoren-Chef etwas wusste und/oder auch Winterkorn, wird für die Annahme der sittenwidrigen Schädigung gegenüber den Dieselkäufern keinen Unterschied machen. Im schlimmsten Fall haftet Winterkorn wegen Versagen. Nicht umsonst haben wir ihn in mehreren Verfahren bereits direkt verklagt.