Achtung: Sparkassen kündigen auch „falsche“ Verträge
Die Sparkassen drängen ihre Kunden aus den Sparverträgen heraus. Viele Sparverträge haben nach 15 Jahren der höchste Prämienstufe erreicht und dürfen gekündigt werden, so der Bundesgerichtshof in einer Entscheidung vom 14.5.2019 (XI ZR 345/18). Danach ist eine Kündigung nur möglich, wenn die Höchstprämie erreicht ist. Tatsächlich kündigen Sparkassen nach Mitteilung von Verbraucherschutzverbänden auch andere davon nicht betroffene Verträge.
Mindestlohn steigt zum 1. Januar 2020 auf 9,35 EURO
Seit Jahresbeginn 2020 beträgt der gesetzliche Mindestlohn in Deutschland 9,35 EURO. Der gesetzliche Mindestlohn gilt für alle volljährigen Arbeitnehmer. Ausnahmen gelten für Langzeitarbeiterslose, in den ersten sechs Monaten einer Neubeschäftigung, für Azubis und Praktikanten (unter drei Monaten).
Gute Vorsätze für das neue Jahr: Alte Unterlagen enstorgen
Die brennende Patientin
Ein Arzt hat in Rumänien kurz vor Weihnachten versehentlich eine Patientin angezündet, als er sie an der Bauchspeicheldrüse mit einem Elektroskalpell operieren wollte. Die 66-jährige Frau war wegen eine Jod-Allergie am ganzen Körper mit einem Desinfektionsmittel eingerieben worden. Das Problem: das Mittel ist leicht entzündlichen. Der Operateur hat hierauf nicht geachtet. Als er mit dem Skalpell zum ersten Schnitt ansetzte, zündete er zugleich die Patientin an und sie stand in Flammen.
Pflichtteilsergänzungsanspruch bei Zuwendung unter Ehegatten
Pflichtteilsergänzungsansprüche nach § 2325 BGB setzen voraus, dass der Erblasser eine Schenkung getätigt hat, das heißt eine Zuwendung, die den Empfänger aus dem Vermögen des Gebers bereichert und bei der sich beide Teile darüber einig sind, dass sie unentgeltlich erfolgt. Dabei ist die unbenannte Zuwendung unter Ehegatten einer Schenkung in diesem Sinne auch unabhängig von einer Einigung über ihre Unentgeltlichkeit gleichgestellt. Wesentlich für eine ergänzungspflichtige Schenkung ist, wenn der ohne wirtschaftlichen Gegenwert erfolgte Vermögensabfluss beim Erblasser zu einer materiell-rechtlichen, dauerhaften und nicht nur vorübergehenden oder formalen Vermögensmehrung des Empfängers geführt hat.